Das ist eine Top-News! Und ja, finde die Entscheidung auch nur fair!
Jetzt gibt es keine Unsicherheit mehr, falls das nun wirklich so durchgesetzt wird (ist es denn schon durch?)
Würde persönlich sämtliche stakebare Altcoins, die ich noch habe, nun ins Staking geben. Und ich kann mich hier auch an ein paar User erinnern, die bspw. ihre ADAs nicht staken wollten, weil das Risiko zu hoch war wegen dieser 10-Jahres-Frist.
Die Frage, die ich mir nur stelle: wenn man vor einem Jahr gestakte Coins verkauft hat, gilt hierbei noch „die alte“ 10-Jahres-Frist oder könnte man sich bei der Steuererklärung dann auf diese Sachlage beziehen?
Die Rewards müssten ja weiterhin bei Zufluss versteuert werden aber wie ist das Handling wenn die Rewards wieder gestaked werden und nach einem Jahr verkauft werden. Steuerfrei oder muss der hoffentlich Wertzuwachs versteuert werden?
Woher nimmst du Sicherheit? Ich hab auch ein paar ADA wo ich Haltefrist abgelaufen ist, aber ich setze garantiert nicht Geld aufs Spiel, wenn alles noch so frisch ist, und berufe mich auf Aussagen von Personen oder auf ein Papier, was nur beabsichtigt ist.
Ich will meine ADA staken, zögere aber noch, bis ich eine glaubwürdige Quelle habe, die mir versichert, dass ich jetzt sofort staken kann, aber trotzdem noch jederzeit steuerfrei verkaufen kann.
Vorher war es ein Entwurf eines Emphelungsschreiben der die 10jahre vorgeschlagen hat. Aus dem Entwurf wurden die 10Jahre gestrichen. Da die 10 Jahre nie offiziell waren gibt es auch keine offizielleKorrektur. Es ist einfach gestrichen.
Wir müssen weiter monatelang warten bis irgendwann das erste offizielle Schreiben existiert und schauen was dann da drinn steht.
Danke, schade, dass wir noch keine Gewissheit haben. In einem Bärenmarkt ist Staking/Lending unter Umständen einzige Möglichkeit im Positiven zu bleiben.
Hier der Vollständigkeit halber der Absatz 63 aus dem BMF Schreiben (S. 17), der auch von @renna in seinem Artikel zitiert wurde:
cc) Keine Verlängerung der Veräußerungsfrist auf zehn Jahre
Bei virtuellen Währungen kommt die Verlängerung der Veräußerungsfrist nach § 23 Absatz 1
Satz 1 Nummer 2 Satz 4 EStG nicht zur Anwendung.
Darauf mache ich mir nachher erst mal ein Bier auf…
Das macht nichts aber du musst ja Steuern auf die Stakingrewards zahlen. Zur Steueroptimierung sollte man daher im besten Fall Coins dafür verkaufen die man schon 1 Jahr hält oder man verkauft halt die Rewards selber und zahlt ggf. nen hohen persönlichen Steuersatz on top auf die Steuer für die Erträge.