Neue Details zur "Krypto-Steuer" in Österreich

ne, betrifft „nur“ Österreich, die „ökosoziale Steuerreform“ die bei uns gerade in Begutachtung gegangen ist

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Oh, man, das ist so bescheuert.

Naja, betrifft uns Deutsche wohl insofern, wenn wir bei einer österreichischen exchange (z.B. bitpanda) unsere Kryptos handeln.

Das würde bitpanda für mich eher uninteressant machen, da man gegenüber Bison oder BSDEX steuerlich benachteiligt wäre.

Oder sehe ich das was falsch?

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das glaube ich nicht, da bitpanda oder andere bei der implementierung der KEST sicher einen unterschied machen werden, ob jemand in österreich steuerpflichtig ist, oder nicht

dafür machen die ja das KYC

ich bin zwar nicht begeistert von dem Steuerentwurf, aber für viele „normalos“ die sich nicht mit der Technik, mit der Versteuerung oder mit selbst gehosteten Wallets aus einander setzen wollen, ist das KEST Modell sicher einfacher zu handeln - da dann alles vom gewählten Dienstleister gemacht wird. So wie auf dem Sparbuch die KEST auch gleich von der Verzinsung abgezogen wird … da braucht sich der desinteressierte Normalbürger nicht drum kümmern.

Blöd ist das Modell wirklich nur für jene, die selbst experimentieren und eigenverantwortlich auf verschiedenen Plattformen traden/investieren/staken/minen … da hier der Dokumentationsaufwand enorm wird.

Die ersten Reaktionen der Dienstleister zeigen genau das umgekehrte Bild - einerseits freuen sie sich, dass durch die KEST-Versteuerung Kryptos „normaler“ werden - andererseits ist der Mehraufwand für die Dienstleister enorm.

Sehe ich nicht so. Der kopierte Text argumentiert ja gerade dafür, dass Stablecoins = Crypto sind. Nur weil ein Wert nachgebildet wird, ist es nicht FIAT gleichzustellen. Ist auch egal weil wenn du 1000 EUr investiert hast und dir dann 100k aus USDT auscashen lässt, musst du den Gewinn also 99k versteuern. Ist doch egal wie oft du gewappt hast…

Nee, ist ja eben nicht egal, denn es macht schon einen Unterschied, ob ein Tausch in USDC/USDT/etc. versteuert werden muss oder nicht.

Wenn USDC/USDT/etc. Kryptowährungen sind (wovon ich aktuell nicht ausgehe), könnte man mit einem SWAP seine Gewinne sichern, auf den nächsten Drop warten und wieder einsteigen.

Zwar kommt man letztendlich nicht um die Steuer herum, aber „zwischendurch“ muss man halt nichts versteuern, sonder erst ganz am Ende, wenn man in EURO zurückgeht.

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Na dann hoffen wir mal, dass du Recht hast. Wobei ich das noch nirgendwo in dem Entwurf so rausgelesen habe.

Korrekt ich meinte mit „Egal“ auch, dass man beim auscashen sowieso versteuern muss und am Ende durch diesen Trick eben keine Steuern sparen kann.

Aber warum gehst du davon aus, dass USDT keine Crypto ist? Wo steht, dass ein Crypto-Token keine Währung replizieren darf? Im Text der EBA finde ich alle Definitionen FÜR eine Cryptowährung die auch für USDT gelten:

  • Digitale Abbildung von Wert - OK
  • Nicht von Zentralbank und Behörde geschaffen - Tether Limited
  • keine Verbindung zu gesetzlichen Zahlungsmitteln haben muss - USD wird nur repliziert, es besteht aber keine Verbindung

Somit wäre dies genau die Lücke, dass man theoretisch in USDT swappen könnte ohne Steuern auszulösen. Könnte nur ausgehebelt werden, wenn man Stablecoin genau definiert. Aber auch hier, ich kann mit USDT auch Gewinn erzielen, da der Wert eben nicht 100% genau dem von USD entspricht.

Vielleicht lässt sich good old Germany ja von unseren Kollegen inspirieren :slight_smile:

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„…nicht zwangsläufig an eine gesetzlich festgelegte Währung angebunden ist…“

Das trifft auf (die meisten) Stablecoins nicht zu. Sie sind an eine gesetzlich festgelegte Währung gebunden.

Gerade bei Tether wäre ich skeptisch, so oft wie sie beschwören, dass die Menge an USDT mit realen $ gedeckt ist. :thinking:

Ich hoffe nicht, gehe aber (langfristig) davon aus.

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war gestern Abend beim online-meeting zur Steuerreform von blockpit und validvent dabei, und dort wird auch die Ansicht vertreten, das stablecoins als cryptowährungen gelten, und daher keine direkten Versteuerungspflichten auslösen, aber der Einstandspreis beim Wechsel in stablecoins auf die Stablecoins übertragen wird, und eben zu einem späteren Zeitpunkt die Versteuerungspflicht entsteht, wenn entweder etwas konsumiert wird, oder in FIAT ausgezahlt.

Das bisher von mir noch gar nicht realisierte Thema ist aber, dass sämtliche Transaktionsgebühren/Tradinggebühren/Brokergebühren nicht mehr gewinnmindernd veranschlagt werden können, sondern die Gebühren selbst eine Steuerpflicht auslösen, da diese als Konsumation einer Dienstleistung gelten. Sprich sämtliche Gebühren verursachen KEST - selbst wenn der Wechsel von einem Crypto zu einem anderen Crypto keine KEST verursacht. Es wird also noch wesentlich komplizierter als gedacht.

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bezogen auf bitpanda hast du recht, aber es gibt so viele andere möglichkeiten tatsächlich crypto zu crypto zu wechseln

allein die unzähligen einbindungen von swaps in multi-currency-wallets wie coinomi oder exodus, von echten defi-börsen ganz zu schweigen

Ja sicher.
Jedenfalls muss man nun doppelt aufpassen, wie und wo man solche Swaps durchführt.
Es wägen sich ab nun vermutlich viele in Sicherheit, und glauben Swaps sind sowieso steuerfrei → Fehlanzeige

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Weiß jemand wie es mit der Steuer bei Lendingeinkünften aussieht? Ich bin mir nicht sicher ob ich die Bestimmungen hier richtig verstehe.

Laut Steuergesetz:
„Sowohl die Zinsen, als auch realisierte Wertsteigerungen unterliegen in diesem Fall dem Sondersteuersatz gemäß § 27a Abs. 1 EStG iHv 27,5 %. Werden die Einkünfte aus der Veräußerung von Bitcoins unter § 27 Abs. 3 EStG subsumiert, kommen die Bestimmungen des § 27a Abs. 4 EStG zur Anwendung, wonach der gleitende Durchschnittspreis anzusetzen ist.“

  1. „Sowohl die Zinsen, als auch realisierte Wertsteigerungen“
    Dass ich Steuern auf die Zinsen aka Lendingeinkünfte zahlen muss ist klar. Aber heißt das auch, dass ich wenn ich zB 0.1BTC „lende“ und der Bitcoin Preis von 50.000€ auf 100.000€ steigt, ich die Wertsteigerung der 0.1BTC versteuern muss? Das wäre fürs Erste nicht so schlimm, da ich ja auch beim HODLn die Wertsteigerung bei Veräußerung versteuern muss (da keine Haltefrist). Aber das führt mich gleich zu Punkt 2.

  2. Wann muss die Versteuerung vorgenommen werden? Am Jahresende oder erst bei Veräußerung?
    Bei ersterem Fall hätte ich ja das Dilemma, dass ich dann, obwohl ich meine Gewinne durch Kurssteigerung nicht realisiert bzw. meine Einkünfte durch Lending nicht veräußert habe, Steuer zahle.

Also ich denke, das du erst bei Verkauf Steuer abdrücken wirst. Weil : - es gibt auf unrealisierte Gewinne keine Steuer, das wäre ja ein Witz. Da könnte man ja verlangen, daß jedesmal, wenn etwas steigt, du blechen musst. Wenn 's fällt is egal, dann kannst ein wenig Verlust geltend machen, und wenn es mal wieder richtig abgeht, kommt Papa Staat und will Taschengeld?? Nee, so nich…
Also wirst auf das lending Gewinn versteuert, und abhängig von kaufzeitpunkt zum Verkaufszeitpunkt besteuert. No financial advice…

Dann frag’ mal die Schweizer. :roll_eyes:

Gerade die machen das? Und die Menschen machen das mit? Okay, die haben fast alle viel Geld. Aber das ist doch komplett unsinnig.

" Die schweizerische Steuerkonferenz hat beispielsweise im Jahr 2016 empfohlen, dass der Bitcoin wie eine ausländische Währung behandelt werden sollte. Demzufolge würde der für die Vermögensteuer relevante Wert in aller Regel der Kurs der Kryptowährung am 31.12. des Jahres sein."

Die Vermögenssteuer machen halt, je nach Vermögen und Wohnort in CH, quasi nichts aus ( Vermögensteuer in der Schweiz: So funktioniert das Original )

Ich bin jedenfalls nach CH ausgewandert. Neben erheblich weniger Einkommenssteuer geniesse ich auch steuerfreie Kursgewinne. Mit den Vermögenssteuern (Steuern auf unrealisierte Gewinne) kann ich leben :sweat_smile:

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Häähh?? Also heisst das, daß wenn du deine Kursgewinne realisierst, z. B. vor Jahresende, zahlst du nix?
Falls es so ist, wäre mir das noch unverständlicher, da einfach kurz vor Termin realisieren, danach wieder kaufen.
Oder mach ich mich grad komplett zum deppen???

Wenn du sie verkaufst, hast du Bargeldvermögen