Nachträgliche Steuergesetz-Änderungen (Vertrauensschutz / Bestandsschutz)

p.s.:
Ganz üblich und auch von mir so angewendet…

Vermögende haben Spielräume. Wer damit rechnet, den Frei­betrag bald zu sprengen, könnte Teile des Vermögens an Verwandte verteilen und so den Frei­betrag von 100 000 Euro vervielfachen. Bei der ordentlichen Schenkung eines Depots geht nämlich auch der Bestands­schutz für Altanteile über. So können auch Kinder oder Enkel in Zukunft in den Genuss des Frei­betrags kommen. Es gibt aber keinen Grund zur Eile: Das Bundes­finanz­ministerium hat auf Anfrage von Finanztest klar­gestellt, dass eine Schenkung auch in kommenden Jahren so möglich ist, dass Beschenkte ein Recht auf den Frei­betrag erhalten.

:eyeglasses: :stuck_out_tongue_winking_eye:

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Das hat aber nicht nur „geschmäckle“ !

Wenn die Regierung das mit Bitcoin auch so gemacht hätte (Ende 2017 noch steuerfrei verkaufbar, und ab 2018 dann z.b. 15%), dann ist das eine Voll-Katasstrophe für jeden Hodler.

Überleg mal was das für die ganzen Holder bedeutet. Da bringt das doch überhaupt nichts wenn, dieses Gesetz auch 2 Jahre vor Inkrafttreten früh genug veröffentlicht wird. Ich als Holder will doch gar nicht die nächsten 5-10 Jahre verkaufen. Dann hätte ich von 2015 bis 2017 schonfrist, und zahle dann nach 7 Jahren trotzdem Steuern wenn ich dann verkaufe.

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Da gebe ich dir absolut recht. Ich kann mir auch vorstellen das das in deren Köpfen rumgeistert.
Dann braucht es neue Ideen!

Es ging in der Frage aber drum ob eine Versteigerung rückwirkend kommen kann. :stuck_out_tongue_winking_eye:

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