Mining und Steuer

Da ich mich gerade in das Thema Mining einarbeite und gerne erste Erfahrungen sammeln möchte, kommt das Thema Steuern natürlich auch auf. DCA und hodln war ja dank der 1-jährigen Haltefrist für mich immer klar und einfach nachzuvollziehen. Wie ist es nun mit den Bitcoin die ich durch Mining erhalten habe? Muss ich prinzipiell nur auf realisierte Gewinne steuern zahlen? Würde dann gelten nach 10 Jahren wären diese Bitcoin steuerfrei? Oder muss man bereits Steuern zahlen, auch wenn man die Bitcoin nicht veräußert? Danke schonmal für jede Hilfe.

Hast Du hier schon einmal reingeschaut?

Falls Fragen offen bleiben, melde Dich gerne noch einmal. :slight_smile:

Edit: Jetzt aber! :smiley:

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Der Link führt ins nichts :laughing:

Nö der funzt. Evtl. hattest du kurz kein Netzt oder sowas.
Versuchs noch mal, der funzt.

Ok ja jetzt funzt er, den Link kenne ich natürlich schon. Es wird halt hautpsächlich von realisierten Gewinnen gesprochen. Mein Frage bezieht sich auf nicht realisierte Gewinne. Gelten geminte Bitcoin die einfach nur gehodlet werden schon als steuerlicher Akt?

→ Gibt es eine Steuerpflicht beim Mining?

Ja.

Hierbei muss besonders darauf geachtet werden, welche Art und welchen Umfang des Minings man betreibt, denn grundsätzlich stuft das FA das Mining als gewerbliche Tätigkeit ein.

Will man das nicht, muss man dem FA erklären (und beweisen?), dass man das Mining als sogenannte „Liebhaberei“ betreibt.

Stellt man eine Mining-Farm in einem Lagerhaus zusammen, ist es wohl keine „Liebhaberei“ mehr, sondern eine gewerbliche Tätigkeit, die unter andere Steuergesetze fällt. Bei gewerblichen Verkäufen gibt es bspw. keine Haltefrist und somit auch keine Steuerfreiheit.

Das Cloudmining ist laut Steuerkanzlei Elias als Leistung in der Steuererklärung anzugeben.

LHP Luxem Heuel Prowatke – Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB geht im Kapitel „Besteuerung von Kryptowährungen im Privatvermögen“ auf die unterschiedliche Betrachtung/Besteuerung recht detailliert ein.

Fazit: Willst Du Mining betreiben, frage eine:n Steuerberater:in!


Es ist eben schwer im Einzelfall eine Antwort zu geben. Ich ergänze aber einfach mal weiter.

Zunächst muss unterschieden werden, ob ganze als Liebhaberei verstanden werden kann oder richtige Gewinnabsichten im Fokus stehen. Als Liebhaberei zahlst Du keine Steuern, denn beim Minen findet meine klassische Anschaffung statt. Und ohne „Anschaffung“ findet das private Veräußerungsgeschäft gem. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG keine Anwendung.

Aber man wird Deine Tätigkeit tendenziell als gewerblich ansehen. Eine gewerbliche Tätigkeit betreibt nämlich, wer nachhaltig, selbständig und mit Gewinnabsicht am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt. Das BMF tendiert hier eher zum Gewerbe in der Einordnung. Dieses musst Du natürlich zunächst anmelden.

In diesem Fall sind die Einkünfte aus dem Mining Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG).

Und hier heißt es eben: Frag eine:n professionelle Steuerberater:in! :slight_smile:

Betreibst du selber Mining? Gibt es hier jemanden im Forum der Bitcoin mined. Mich würden mal echte Erfahrungen interessieren auf dem Gebiet. Und wie sie das konkret handhaben.