Genau.
Ist das denn nicht auch der Sinn Deines Spekulationsgeschäfts?
Das wäre Dein Reward. Den müsstest Du in den Euro-ETH-Kurs zum Zeitpunkt des Erhalts umrechnen und diesen Betrag nach §22 versteuern.
Genau.
Dann solltest Du eine/n Steuerberater:in fragen, bevor Du Dir wegen Unwissenheit Dein finanzielles Grab schaufelst.
Ja.
Ja.
Ich verweise noch einmal auf die Steuer-FAQ, die Du Dir bitte durchliest, bevor Du Fragen stellst, die in der FAQ behandelt/beantwortet werden. Danke.