„assoziiert“?
Aus eigener Erfahrung: Wenn Du freiwillig versichert bist (nicht verwechseln mit einer Privaten Krankenversicherung!), dann wird Dein Beitrag entsprechend Deines Einkommens bzw. Deiner Einnahmen berechnet.
Hast Du durch Spekulationsgeschäfte steuerpflichtige Gewinne erzielt, stehen diese Gewinne in Deiner Steuererklärung und zählen als Einnahme.
Es kann also sein, dass Du das Jahr über einen relativ geringen Beitrag zahlst, da Du geringe, wiederkehrende Einnahmen hast, aber wenn Du am Ende des Jahres Deine Steuererklärung abgibst (dazu wirst Du aufgefordert), die Krankenkasse Deinen Beitrag neu berechnen und Du nachzahlen musst.
Zumindest war es bei der AOK so, aber ich denke, dass das bei jeder Krankenkasse so ist.
Das ist aber nicht das (nach meinem Verständnis), was man unter „Sozialabgaben“ versteht, denn Deine freiwillige bzw. private Krankenversicherung zahlst Du ja selbst zu 100% und wird bspw. nicht automatisch als Pflichtbeitrag vom Arbeitslohn abgezogen.
Sorry, wenn das in meinem ersten Beitrag falsch rübergekommen ist.
Interessanterweise treten steuerbefreite Gewinne (1 Jahr Haltefrist) nicht in der Steuererklärung auf und zählen somit auch nicht als Einnahmen, die für die Berechnung des Krankenversicherung-Beitrages herangezogen werden. (Man wird auch nicht aufgefordert, diese Einnahmen anzugeben.)
Man kann also theoretisch 1 Mio. Euro steuerbefreite Gewinne einnehmen und trotzdem den geringsten Beitrag (aktuell ~200 Euro pro Monat) zahlen, falls man sonst keine Einnahmen lt. Steuererkläung hat.
Verrückte Welt.