Krypto-Verkauf und Sozialabgaben

Guten Tag miteinander!

Neben den Steuern muss man in Deutschland teilweise auch Sozialabgaben zahlen.

Im Kontext von Krypto-Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften fallen meiner Kenntnis nach keine Steuern an, wenn man Kryptos erst nach einer einjährigen Haltedauer wieder verkauft, aber bedeutet dies auch, dass dabei pauschal keine Sozialabgaben (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung und Krankenversicherung) zu zahlen sind?

Und wie wirken sich eigentlich steuerpflichtige Verkäufe auf dieselbe Thematik aus?

Bei meinen Recherchen habe ich bisher nur wenige Informationen hierzu gefunden und bin daher sehr auch eure Erfahrungen und Meinungen gespannt.

Eine Sache sollte dabei klar sein:
Ihr beteiligt euch nicht als Finanzberater/-innen an dieser Diskussion.
In diesem Sinne wird nichts was ihr sagt als irgendeine Form von Finanzberatung interpretiert werden.
Mich interessiert lediglich eure Ansicht zu der Thematik.:slight_smile:

Richtig.

Genau.

Auch nicht. Das ist ja keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit.

Dein Gewinn wird als Einnahme gezählt und dementsprechend mit Deiner Einkommensteuer belegt. (Höhe abhängig von Deinem Einkommen → progressiver Steuersatz)

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Also in MEINEM Verständnis gehören private Veräußerungsgeschäfte zu den sonstigen Einkünften und sind somit nicht sozialversicherungspflichtig. Die Sozialversicherungspflicht besteht nur bei Einkommen im Sinne von entgeltlicher Tätigkeit. Auf Kapitaleinkünfte werden ja auch keine Beiträge gezahlt, lediglich Kapitalertragssteuer + Soli

Ich lasse mich aber gerne belehren, falls da jemand genauere Infos zu hat

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Danke (euch beiden) für die schnellen Antworten.
Was mich etwas verwirrt hat ist, dass der Krankenkassenbeitrag unter bestimmten Umständen wohl durchaus mit privaten Veräußerungsgeschäften assoziiert ist.

Z.B. wenn man freiwillig gesetzlich Krankenversichert oder familienversichert ist.
In diesen Fällen ist es wohl so, dass man ab einem bestimmten Veräußerungsgewinn bzw. wenn man 3x zu viele Einnahmen hat einen anderen Beitrag zahlen muss.

Deshalb habe ich mich gefragt ob es noch weitere Sonderregelungen in der Art gibt.

„assoziiert“? :thinking:

Aus eigener Erfahrung: Wenn Du freiwillig versichert bist (nicht verwechseln mit einer Privaten Krankenversicherung!), dann wird Dein Beitrag entsprechend Deines Einkommens bzw. Deiner Einnahmen berechnet.

Hast Du durch Spekulationsgeschäfte steuerpflichtige Gewinne erzielt, stehen diese Gewinne in Deiner Steuererklärung und zählen als Einnahme.

Es kann also sein, dass Du das Jahr über einen relativ geringen Beitrag zahlst, da Du geringe, wiederkehrende Einnahmen hast, aber wenn Du am Ende des Jahres Deine Steuererklärung abgibst (dazu wirst Du aufgefordert), die Krankenkasse Deinen Beitrag neu berechnen und Du nachzahlen musst.

Zumindest war es bei der AOK so, aber ich denke, dass das bei jeder Krankenkasse so ist.

Das ist aber nicht das (nach meinem Verständnis), was man unter „Sozialabgaben“ versteht, denn Deine freiwillige bzw. private Krankenversicherung zahlst Du ja selbst zu 100% und wird bspw. nicht automatisch als Pflichtbeitrag vom Arbeitslohn abgezogen.

Sorry, wenn das in meinem ersten Beitrag falsch rübergekommen ist. :eyes:

Interessanterweise treten steuerbefreite Gewinne (1 Jahr Haltefrist) nicht in der Steuererklärung auf und zählen somit auch nicht als Einnahmen, die für die Berechnung des Krankenversicherung-Beitrages herangezogen werden. (Man wird auch nicht aufgefordert, diese Einnahmen anzugeben.)

Man kann also theoretisch 1 Mio. Euro steuerbefreite Gewinne einnehmen und trotzdem den geringsten Beitrag (aktuell ~200 Euro pro Monat) zahlen, falls man sonst keine Einnahmen lt. Steuererkläung hat.

Verrückte Welt. :man_shrugging:

Bei dem Thema immer die richtigen Worte zu finden bzw. sich immer auf Anhieb richtig zu verstehen ist wahrscheinlich sowieso unmöglich. Danke für die ausführliche Antwort. Und sorry, ich mich jetzt erst nochmal melde… die Recherche zu der Thematik ist nervig (weil teilweise sehr undurchsichtig).

Ergänzend würde ich explizit zum Thema Krankenversicherung noch meine Auffassung zur Beitragsbemessung teilen.

Auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit steht:
"Die Beiträge bemessen sich nach einem Prozentsatz der beitragspflichtigen Einnahmen, also dem Teil des Einkommens, anhand dessen die Höhe des Beitrags zur Krankenversicherung berechnet wird.

Bei Pflichtversicherten sind dies Arbeitsentgelt, Renten der gesetzlichen Rentenversicherung (mit Ausnahme der bis zu bestimmten Altersgrenzen beitragsfreien Waisenrente), Versorgungsbezüge (zum Beispiel Betriebsrenten) sowie Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit, das neben einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung oder Versorgungsbezügen erzielt wird. Freiwillige Mitglieder zahlen darüber hinaus Beiträge aus sonstigen Einnahmen, wie zum Beispiel aus Kapitaleinkünften oder aus Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung."
(Stand 16.01.2021)

Was pflichtversicherten Angestellte betrifft ist die Sachlage relativ also relativ eindeutig.

Bei pflichtversicherten mit studentischer Krankenversicherung oder Familienversicherten kann es bei hohen Gewinnen durch den Verkauf von Kryptos ggf. dazu kommen, dass sie aus den entsprechenden Tarifen rausfliegen. Sicher ist das allerdings nicht, da an sich das regelmäßige Einkommen entscheidend ist. Meiner Ansicht nach zählen Einkünfte aus dem Verkauf von Kryptowährungen eher nicht zum regelmäßigen Einkommen. In der Regel weiß man nicht wann und ob man sie überhaupt erzielt. Es handelt sich um reine Spekulation. Solange man dies nicht monatlich betreibt sollte sich der Verkauf dem gesunden Menschenverstand nach also nicht auf den Versicherungsbeitrag dieser beiden Gruppen auswirken. Allerdings habe ich hierzu keine guten Quellen gefunden.
Vielleicht hilft mein Beitrag dennoch jemandem weiter. :slight_smile:
Wenn jemand genaueres herausgefunden hat:
Bitte kommentiere dieses Eintrag. Egal ob heute oder in ein paar Jahren. :slight_smile:

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