Kritisch gegenüber Krypto Steuer Software – berechtigt?

Ja. Wie ich schrieb „üblicherweise“.

Zitat §23 EStG: „Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden.

Lies Dir bitte die FAQ durch, damit ich das nicht alles wiederholen muss, denn um das zu vermeiden, habe ich die FAQ geschrieben. :smiley:

Eine Trennung zwischen Wallets ist möglich, aber eben nicht der Standard.