Kaufzeitpunkt von Bitcoin nachweisen

Hallo Leute,

ich habe die Frage heute schon bei Roman im Stream gestellt, aber irgendwie hat mich die Antwort nicht so richtig zufrieden gestellt.

Wie weise ich eigentlich bspw. in 20 Jahren nach, dass es sich bei meinen heute gekauften Coins um Altbestände handelt, diese also steuerfrei sind? Ein Bitcoin wird dann ja wahrscheinlich extrem wertvoll sein und das Finanzamt wird sich dann ja wohl kaum mit ner gammeligen CSV-Datei der Börse zufrieden geben, wenn ich ne Mio auscashen will.

Oder würde es reichen, wenn ich die Coins einfach 20 Jahre lang auf der selben Adresse liegen lasse, so dass ich dadurch nachweisen kann, dass ich die Coins mindestens 20 Jahre lang gehalten habe? (Sone Adresse hat ja sicher nen Zeitstempel, wann meine Coins dort eingegangen sind oder?)

Oder weist man das weder mit CSV, noch mit Zeitstempel der Adresse nach, sondern ganz anders?

Du nimmst das, was die die Börse oder der Broker zu Verfügung stellt. Bei nahezu allen Anbietern kannst du deine Historie runterladen. Was willst du sonst auch noch tun?

Du könntest zusätzlich Kontoauszüge deiner Bank parat haben. Dann sieht man, ah x hat die Summe an die Börse geschickt und damit die bitcoin gekauft.

Aber der Nachweis des Anbieters wo du kaufst, reicht aus.

Wieviel btc dann wert ist, ist völlig irrelevant. Ob 100k oder 5 mio. Das ändert an dem Nachweis nichts.

Und wenn sie deiner csv Datei nicht glauben, ja dann müssen sie halt ermitteln und werden mit der Börse Kontakt aufnehmen müssen (sofern noch vorhanden).

Im Prinzip müsste es auch reichen zu sehen, dass die Coins 20 Jahre nicht bewegt wurden.

Es reicht, dass die Coins 1 Jahr nicht bewegt wurden, denn so ist die aktuelle Gesetzeslage. Rückwirkende Steueränderung ist in Deutschland :de: nicht vorgesehen. Da gibt es ein BGH Urteil, das man sehr schnell bei Google findet.

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Ich habe Kontoauszüge der Börse gespeichert. Falls es sowas nicht gibt, helfen auch E-Mails der Börse zum Kauf. Da steht auch alles drin. Da ist dann auch unwichtig, wann Transaktionen von Wallet zu Wallet oder Wallet zu Börse stattgefunden haben.

Danke Leute,

hm, so Belege von der Börse könnte man doch sicher auch easy fälschen, da ist ja kein Wasserzeichen drauf oder so.

Aber der ultimative Beweis is eigentlich echt, wenn die Coins sich nen Jahr lang nicht bewegt haben. Der ultimative Blockchain-Beweis, also der beste Beweis der Welt eigentlich. Und wenn’s da auch noch’n BGH-Urteil gibt, is ja eigentlich alles geritzt.

Und wie weist man das dann nach? Wahrscheinlich einfach indem man dem Finanzamt die Bitcoin-Adresse schickt und dann können die ja nachgucken, wie lange meine Coins da schon liegen.
Und der Nachweis, dass die Coins auf dieser Adresse auch tatsächlich meine sind geschieht dann irgendwie mit ner signierten Nachricht oder so, ne?

  1. Was du bei all dem vergisst ist vielleicht: Es gilt das Prinzip „First in, First out“.

Beispiel:

  • Du kaufst vor 5 Jahren 1 Bitcoin.
  • Heute kaufst du nochmal 0,5 Bitcoin
  • Du verkaufst 2 Monate später die 0,5 Bitcoin auf dersselben Börse wo du sie 2 monate zuvor gekauft hast.
  • Diese 0,5 Bitcoin die du gerade verkauft hast sind völlig steuerfrei.

Weil es gilt das was du zuerst einnimmst, wird auch zuerst verkauft.
Egal auf welcher Adresse sie liegen oder wo du sie gekauft hast.

  1. Die Sorge dass man Belege fälschen kann ist irrelevant. Denn die kann jede Börse nachträglich nachweisen. Wenn du es fälschst und es auffliegt begehst du Bilanzbetrug und kannst strafrechtlich angeklagt werden. Jede Bank muss deine Kundendaten für 10 Jahre speichern. Auch wenn dein Konto gelöscht wird. Deine Frage ist somit von @Chrisbtc bereits beantwortet: Einfach Belege speichern. Das sollte reichen. Die Behörden/Börsen können die Belege mit den Transaktionen deiner Bitcoinadressen abgleichen (Transferzeitpunkt und Betrag)

Wie sag ich’s jetzt schonend?
„Kann’ste so machen, wenn du in deinem Beispiel oben von verschiedenen Börsen/Wallets redest bist du steuerlich evtl. im Arsch!“

Finde jetzt heraus warum:

Wenn nicht nur die Banken das machen müssen, sondern auch die Kryptobörse, dann wäre ja alles safe (sofern die entsprechende Kryptobörse dann noch existiert), da Steuerschuld ja nach 10 Jahren eh verfällt (glaub ich zumindest).

Aber das würde ja bedeuten, wenn ich meine Coins auf die Börse geschickt habe (also auf eine neue Wallet, nämlich die der Börse), dass dann das Jahr wieder von vorne beginnt, oder nicht?

(sofern ich denn dieses Zitat richtig verstanden habe, denn der zugehörige Link des BMF lässt sich leider nicht mehr öffnen).

Suche hilft auch hier. Es gilt immer der Anschaffungszeitpunkt der nach walletbezogenen FIFO-Prinzip ermittelten und veräußerten Coins.

Nimm den Link: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2022/05/2022-05-09-einzelfragen-zur-ertragsteuerrechtlichen-behandlung-von-virtuellen-waehrungen-und-von-sonstigen-token-bmf-schreiben.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Ja, so habe ich das all die Jahre auch immer gesehen, ich war jetzt nur wegen des Begriffs „walletbezogen“ etwas verunsichert.

Danke für den funktionierenden Link

Und wie weise ich es nach, wenn ich OTC gekauft habe?

@Bitcore

Das hier steht dazu in obigem Link des BMF:

„Bei einem Direkterwerb oder einer Direktveräußerung ohne Zwischenschaltung von Intermediären [das wäre dann ja wahrscheinlich OTC] ist aus Vereinfachungsgründen in der Regel auf die Zeitpunkte abzustellen, die sich aus der Wallet ergeben. Soll für die Frage, ob die Jahresfrist überschritten ist, das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft maßgebend sein, müssen die Steuerpflichtigen den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses durch geeignete Unterlagen nachweisen.“

Hoffe das hilft. Hier wird also scheinbar tatsächlich die Wallet selbst und der dortige Ein- und Ausgang als Start- und Endzeitpunkt herangezogen (sofern ich das richtig verstehe)

Ich verstehe das nicht.

Ich habe keine Unterlagen.

Translate Behördengeschwurbel zu Deutsch, so wie ich es als deute:

  1. Der Eingang der BTC auf deiner Wallet wird als Datum des Kaufs herangezogen. Im Fall des Verkaufs innerhalb Jahresfrist würde ein Gewinn zu versteuern sein (Ergänzender Gedanke: Auch historische Kurswerte von dem Tag sind dadurch heranziehbar und ein ungefährer Kaufkurs und Kaufbetrag in Eur damit klar.)
  1. Nur wenn du nachweisen willst, dass der Kauf z.B. schon einige Tage früher stattfand (z.B. weil nur dann die Jahresfrist bei Verkauf nachweisbar doch bereits überschritten) als es der Transaktionseingang der BTC auf deiner Wallet dokumentiert, dann würden dir nur die Belege vom Kauf selbst helfen. (Quittung, Rechnung)

Wenn du also keine Verkäufe innerhalb Jahresfrist seit Eingang der BTC auf deiner Wallet durchgeführt hast, gibt es steuerlich auch keinen Anlass zur Besorgnis - steuerrechtlich.

Mittelherkunftsnachweis, GWG und Co. ist eine andere Baustelle und kann andere Voraussetzungen haben. Generell würde ich aber auch hier unterstellen, dass jemand der 2011 für 300€ BTC gekauft hätte und den Eingang auf der Wallet 2011 nachweist, nichts zu befürchten hat. Solange die Beträge allgemein üblich in der Höhe oder in Relation zum Einkommen der Person zu dieser Zeit standen ist das plausibel. Gehaltsbelege, Belege über Erbschaften, Kontoauszüge, Vermögensaufzeichnungen etc. sind hierbei eine gute Hilfe.

Steuerfreiheit ? Naja.

Verlassen darauf würde ich mich nie und nimmer.
Das damalige Versprechen des Staates auf weiterbeständige Steuerfreiheit von Aktien/Fonds, bei einer Haltezeit über 1 Jahr von vor 2009 gekauften Anteilen, wurde nachträglich nach ca 9 Jahren durch eine Gesetzesänderung mit Wirkung zum 01.01.2017 eleminiert.
Hierbei wurden die entsprechenden Anteile fiktiv veräußert und waren danach der neuen Regelung ( Abgeltungssteuer, Altanteile Freibetrag 100000 eur) unterworfen.
Und somit wurde man wieder mal vom Staat dreckig belogen !