Kann Bitcoin schon aus steuerlichen Gründen nie eine wirkliche Währung werden?

Hallo Blocktrainer-Community! Was ich mich frage: kann Bitcoin jemals eine „Währung“ im eigentlichen Sinne werden. Aufgrund von Regulierung und steuerlicher Behandlung wie Aktien (ich weiß, unterschiedliche Handhabung in Ländern), ist es dennoch so, dass quasi jeglicher Verkauf von Bitcoin eine Steuerschuld auslöst.

Bin ich demnach mit meinen coins im Plus und kaufe mir via lightning einen Kaffee, dann bezahle ich doch neben dem Kaffeepreis auch Kapitalertragssteuer bei eventuell zuvor entstandenen Gewinnen. Selbige würde dann ja auch für jeglichen Überweisungen und auch beim Tausch in andere Währungen gelten.

Wird Bitcoin demnach wie ein KESt-pflichtiges Asset behandelt (was ja in den meisten Ländern der Fall ist), dann Frage ich mich wie Bitcoin jemals ein brauchbares Zahlungsmittel werden kann. Dann bleibt nur die Funktion als potenzielle Wertaufbewahrung, wobei Gold steuertechnisch hier in den meisten Ländern besser behandelt wird als Bitcoin…

So wie in Deutschland wäre es doch schon einmal ein Anfang.

Hier hat Bitcoin den gleichen Status wie andere Fremdwährungen, gilt also als „anderes Wirtschaftsgut“ im Sinne des Paragraphen 23 EStG.

Man bräuchte nur noch eine klare Regelung, wie es beim Bezahlen mit Bitcoin aussieht.

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In Österreich spricht man im neuen Gesetzesentwurf nicht mehr von krypto-Assets sondern tatsächlich von Krypto-Währungen, dennoch sollen sie der Kapitalertragsteuer von 27,5 unterworfen werden. Die Haltefrist von einem Jahr soll wegfallen…

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Ja, das habe ich schon mitbekommen. Es wurde auch neulich hier diskutiert:

Österreich plant Abschaffung der 1-jährigen Spekulationsfrist

Natürlich geht das in die falsche Richtung, weg von einem brauchbaren Zahlungsmittel.

Nur weil du gefragt hast wie das jemals klappen sollte, habe ich nochmal beschrieben, wie es in D geregelt ist. Aber auch hier ist m.E. unklar, wie es beim Bezahlen ist.

Die deutsche Regelung, Bitcoin als Fremdwährung anzusehen, wäre auf jeden Fall für jedes Land eine schöne Zwischenlösung, um von einer Behandlung als Kapitalanlage irgendwann zum gesetzlichen Zahlungsmittel zu kommen.

Mir fehlt aber auch das Wissen, wie Fremdwährungen in anderen Ländern steuerlich behandelt werden. Ob der Verkauf also auch wie ein privates Veräußerungsgeschäft behandelt wird, und ob es eine Haltefrist gibt.

Da kennt sich unser @anon52841224 besser aus.

Nicht bei anderen Ländern, sorry.

Aber steuerfrei ist das Handeln mit Fremdwährungen wohl nur in den wenigsten Ländern.