Ist Bitcoin durch das Steuerrecht längst totreguliert?

In Deutschland und vielen anderen Ländern ist jede Bitcoin-Transaktion ein potenziell steuerpflichtiger Vorgang, der dokumentiert und gegebenenfalls dem Finanzamt mitgeteilt werden muss. Für eine Privatperson mit ihren alltäglichen Zahlungen ist dies ein enormer Aufwand, Steuertools hin oder her.

Von finanzieller Privatsphäre kann ohnehin keine Rede mehr sein – hier hilft auch kein Lightning, kein CoinJoin und kein Privacy Coin o. ä., denn auch was dies betrifft, ist man dem Finanzamt gegenüber mitteilungspflichtig.

Daraus folgt, dass die Verwendung von Bitcoin als alltägliches Zahlungsmittel und Bargeldalternative ungeeignet und unpraktikabel ist, jedenfalls solange man sich gesetzestreu verhalten möchte. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.

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Ist das wirklich so? Bislang war ich der Meinung, dass der Verkauf ein steuerpflichtiger Vorgang ist, wenn die Haltedauer nicht mindestens ein Jahr betrug bzw. wenn unterjährig der Gewinn 600 Euro überschreitet.
Wo steht denn, dass Transaktionen steuerpflichtig sind?

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Ich verweise auf diesen Beitrag. Der sollte alle Fragen klären: Die Steuer-FAQ (READ ONLY)

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Meines Wissens nach wird ein Tausch Bitcoin gegen Ware steuerlich behandelt als würde man Bitcoin gegen Euro verkaufen und dann mit den Euros die Ware kaufen. Im Steuer-Thread, den @BowserJR verlinkt hat steht, diese Frage sei nicht eindeutig geklärt, aber dokumentieren muss man es dann wohl trotzdem.

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Ja. Man muss eben „einfach nur“ drauf achten, dass man seine ausgegebenen Bitcoins ein Jahr lang gehalten hat. Sollte eigentlich kein Problem sein. Kann man ja gut mit Wallet-Trennung und/oder mit einem Steuertool ala cointracking nachvollziehen.
Tracken sollte man natürlich pauschal, sodass man bei Nachfrage dem Finanzamt beweisen kann, dass nichts steuerlich relevant ist.

Pauschal muss man dem Finanzamt garnix melden. Außer man verkauft seine BTC innerhalb eines Jahres oder kauft damit eine Ware innerhalb eines Jahres, was mMn steuerlich nichts anderes ist…

Also von totreguliert sind wir weit weit weg?

Für alltägliche Zahlungen via Lighting holst du einfach aus deiner Wallet, die ein Jahr lang geruht hat deine BTCs auf deine Lighting-Wallet und gut…

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Dass man für alltägliche Zahlungen ein Jahr alte Bitcoins auf die Lightning-Wallet laden kann klingt auf den ersten Blick nach einem guten Ausweg aus der Dokumentationspflicht. Aber muss man nicht trotzdem sämtliches Geschehen auf der Lightning-Wallet dokumentieren um gegebenenfalls beweisen zu können, dass man keine Käufe/Verkäufe innerhalb eines Jahres durchgeführt hat?

Gute Frage. Ich denke, wenn die Lightning-Wallet nur Ausgänge hat, sollte das i.O. sein. Ich würde in dem Fall einfach in der Dokumentation die an die Lightning-Wallet gesendeten BTCs als ausgegebene BTCs dokumentieren und gut (mit Wallet-Adresse). Ich mein, was soll mir das Finanzamt denn da vorwerfen? Auf meiner Hodl-Wallet waren die BTCs über ein Jahr. Was ich danach damit mache, ist nicht steuerrelevant.

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Das ist auch eine gute Frage in der Zukunft. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Deutschland (ein extrem steuerhungiges Land) die 1-Jahr Haltefrist für immer so lassen wird. In meinen Augen ist es nur eine Frage der Zeit, dass wir dem Beispiel von Österreich folgen und diese Haltefrist abgeschafft wird, mit der Begründung Bitcoin = Kapital (sagt der Pessimist in mir). Andersrum könnte Bitcoin ganz offiziell als Währung anerkannt werden. Dann bleibt natürlich die Haltefrist von einem Jahr. Nun die Zukunft wird uns die Wahrheit schon zeigen. Es bleibt spannend.

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Kleine Anmerkung dazu.

Anscheinend ist es wohl dennoch ratsam, auch als fleißiger Hodler bei seiner Steuererklärung aus Compliance Gründen seine Bestände anzugeben, sodass man auch im Nachhinein auf der sicheren Seite ist.

Das ganze Thema wurde im Blocktrainer Podcast von letztem Donnerstag angesprochen.

Kann ich nur empfehlen mal rein zu hören, auch wenn das Thema Steuern sehr müßig sein kann.

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Ok wieder was gelernt. :+1:
Dennoch kannst du auf der anderen Seite sagen, dass das vergleichbare Gesetz in Österreich auch „nur“ ein Jahr in die Vergangenheit schaut, siehe hier:

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es rechtens ist, Einkäufe, die mehr als über einem Jahr getätigt wurden, steuerlich miteinzubeziehen. Aber bin auch nur Hobbyjurist; wer weiß, was möglich ist.

Es ist eine Abwägung zwischen:

  • in der Zukunft evtl. steuerlich besser dastehn
  • sich sofort pauschal gläsern machen
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Ich hätte mir auch niemals erträumt vor ein paar Jahren das so etwas wie die MiCa Verordnung möglich ist. Und heute sind wir da, wo wir jetzt sind. :slight_smile:

Ich werde das persönlich einfach angeben dieses Jahr und dann war es das auch.

…so… oder so…
Man kann es auch wie MurMur sehen.

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Jaa, diese Regulierung ist aus der Sicht des Vollblut-Bitcoiners nicht so fein, da in AT das Bezahlen einer Rechnung als Gewinne realisieren gewertet wird, somit zu dokumentieren ist und KeSt. fällig wird. Gilt für Privatpersonen übrigens genauso wie für Unternehmen. Das einzig gute an dieser Regulierung ist, dass es möglich ist Verluste gegenzurechnen. Das alles erhöht den buchhalterischen Aufwand. Die ganzen Vorteile, die LN-Zahlungen für KMUs/EPUs mit sich bringen, sind mit dem buchhalterischen Aufwand teils echt dahin. Wie so oft heißt es für mich nun für verschiedene Szenarien einen best practice zu finden.

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Für das Betreiben einer Lightning-Node scheint der Steuerberater in dem Interview jedenfalls schwarz zu sehen, sofern man nicht a) eine Gewerbe anmelden oder b) permanent unprofitabel bleiben will („Liebhaberei“).