klar, aber bis du den Eintrag bemerkst, haben andere den schon gesehen.
Kontokündigung durch Bank unbegründet?
Der Grund ist klar, da der Eintrag Kündigung nur bei Zahlungsschwierigkeiten und erfolglosem Mahndurchlauf erfolgt.
mag sein. Liegt aber sicher im Ermessen der Bank.
Solltest dir dann trotzdem eine Auskunft der Auskunfteien holen (ohnehin jährlich sinnvoll). Frage ist nur, wie lange da nach der Kündigung sinnvollerweise warten solltest.
Nein, das sollte nicht im Ermessen der Bank liegen. Das unterliegt vertraglichen Regeln.
Was meinst du mit Warten? Nach Begleichung der Forderung 3 Jahre + 1 Jahr als erledigt. Danach wird der Eintrag gelöscht. Vorher muss ausgehandelt werden mit der Bank.
Hier liegt vermutlich eine Fehldeutung bei dir vor. Mein Kommentar bezieht sich auf auf Schufaeinträge im Zusammenhang mit Kontokündigung durch die Bank.
Eine vertragliche Verpflichtung irgendwas an Schufa zu melden gibt es sicherlich nicht.
Wartezeit. Zwischen Eintragungsgrund (Kündigung und Vollzug) , Eintrag bei Schufa und Vermerk bei einer Auskunft
sind sicherlich einige Tage Wartezeit anzusetzen.
Nein, keine Fehldeutung.
Der Vertrag einer Bank mit der Schufa beinhaltet, was wann eingetragen werden kann. Die eintragende Bank kann entscheiden, Negativeinträge vorzeitig zu löschen, aber nicht willkürlich wofür eine Kündigung, ein Haftbefehl oder sonstiges eingetragen werden kann. Ergo: Kündigung als Eintrag hängt mit erfolglosem Inkasso- und Mahnverfahren zusammen.
Und wo sonst die Mühlen langsam mahlen, kannst du davon ausgehen, dass mit dem ausgesprochenen Kündigungsdatum der Eintrag erfolgt ist. Das war bereits zu meiner Aktivzeit bis 2015 so und wird heutzutage nicht anders sein.
na, dann können wir ja abschließen