Hi. Sorry falls das schon i.wo beantwortet wurde und ich es nicht gefunden habe. Ich dachte eigentlich, so ein kleiner Lotto-Miner wäre als Spielzeug ganz witzig. Jetzt habe ich gelesen, wegen der Gewinnabsicht, müsste man das als Gewerbe betreiben und deshalb eins anmelden. Stimmt das so?
Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen. Vielen Dank schonmal!
Da ist keine Gewinnabsicht vorhanden.
Ich meine du machst ja aller höchstwahrscheinlich Verlust damit.
Ansonsten gibt es noch das Stichwort ‚Liebhaberei‘ dafür.
@Lichtrebell Danke für den Beitrag! Ob diese Begründung aber ausreicht? Ich meine Lotto spielt man ja auch trotz geringer Wahrscheinlichkeiten mit einer Gewinnabsicht, meinst du nicht?
im Prinzip ja.
Aber, ob du jemals auch nur einen Sat bekommen wirst?
Ja, du könntest den Miner und die Stromkosten ansetzen, aber nach einigen Jahren wirds dann als Liebhaberei eingestuft. Klar, die Steuervorteile, die ggf. zurück bezahlt werden müssen, sind in Taschengeldberich. Wenn aber nen ekelhaften Sachbearbeiter beim FA erwischst, verlangt er nach der ersten Steuererklärung Gewerbeanmeldung - und ganz böse machen dann noch mehr draus.
Mach es, wenn es dir Spass macht und wenn du im Lotto gewinnen solltest, ist dir das oben geschriebene ohnehin egal
Zusätzlich zur Gewinnabsicht gehört eine Regelmäßigkeit der Ausübung und Gewinnerwirtschaftung!
Man muss ja auch für einen Lottogewinn kein Gewerbe anmelden.
Lt. Rundschreiben soll bereits die Anschaffung von entsprechender HW zu Gewerbepflicht führen, denn , warum solltest du dir Mining-HW anschaffen, wenn keinen Gewinn erzielen willst.
Also Auslegungs- und Ermessenssache.
Also sinnvollerweise HW- und Energiekosten nicht einfliessen lassen.
Im gefragten Fall trotzdem
Nö!
Ich kann mir doch einen Antminer in die Glasvitrine stellen. Find ich halt schön…
Der Kauf derartiger Geräte ist nicht an ein Gewerbe gebunden!
Des Weiteren werden für die Lotto-Miner ja häufig low-Power-Devices wie ein ESP32 (NerdMiner) und Co. verwendet. Diese Mikrocontroller sind keine speziellen Mining-Chips! Die bekommst du quasi überall und kannst sie auch für allerlei andere Dinge benutzen.
Dafür musst du mE kein Gewerbe anmelden, ist ja nur ein Hobby ohne Gewinn.
Wenn du tatsächlich in 5 Millionen Jahren mal einen Block findest, kannst du immernoch nachträglich das Gewerbe anmelden
Auf Glücksspiel / Lottogewinne zahlst du keine Steuer, aber einen Nerdminer würde ich eher mit einem Hobby vergleichen als mit einem Lottogewinn.
Wenn du als Hobby, nur aus Spaß, zB eine App programmierst oder Holzfiguren schnitzt, meldest du ja auch kein Gewerbe an, sondern erst, wenn du Einnahmen hast.
Die Anschaffung professioneller, teurer, Hardware ist etwas anderes als ein Nerdminer. Ich könnte auch mit meiner Grafikkarte minen, deswegen brauch ich aber kein Gewerbe.
- um einen alten Miner zu zerlegen
- um ein Wandkunstwerk in die Wohnung zu hängen
- um für Workshops Anschauungsmaterial zu haben
- als Ersatzteilspender für PC-Lüfter
- wegen des schönen Alugehäuses
- um ihn mit Gewinn weiterzuverkaufen
- als Türstopper
…
ja, ich stelle mir auch antike Rechner in die Vitrine - kein Problem. Auch nicht mit dem FA.
Könnte aber sein, dass den Erlös versteuern musst, wenn ihn wieder verscherbelst
alles möglich - nur nicht zu gestelzt und nicht übertreiben😎
Am besten schläft der, der nicht meint, tricksen zu müssen.
Muss jeder mit sich selbst ausmachen.
Mit kanns egal sein, ich mine nicht. Die Beispiele waren eine Persiflage, um aufzuzeigen wie anmaßend es seitens Gesetzgeber wäre den Erwerb einer Sache als Beleg / zur Unterstellung einer (gewerblichen) Tätigkeit heranzuziehen.
Bohrmaschinenkauf → hier will jemand schwarz handwerkliche Dienstleistungen anbieten
Küchenmesserkauf → oh noooooo
Staffelei → Gewinnabsicht als Künstler, was sonst
Ach so, du meinst, deine Gattin will einen Catering-Laden aufziehen, wenn sie einen Kochtopf kauft.
Halte die Damen und Herren von der Finanzverwaltung nicht für geistig unterprivilegiert.
Kann ich nur davor warnen.
Lotto ist auch anders reguliert, der Vergleich passt nicht.
Dauerhaftigkeit besteht, da der Miner 24/7 läuft. Auch eine Gewinnabsicht würde ich unterstellen.
Man kann es anmelden. Stromkosten absetzen ist aber kaum möglich, da dann der Miner einen eigenen geeichten Stromzähler bräuchte.
Spätestens nach 3 Jahren wird das FA fragen, ob man auch irgendwann mal Gewinn machen möchte oder sonst das Gewerbe abzumelden wäre. Dann ist die Liebhaberei offiziell.
Man selbst kann sich eigentlich keine Liebhaberei bescheinigen. Aber in der Praxis wird ein Mikrominer keinen Beamten interessieren. Gewerbe anmelden kostet aber auch nur ~20€. Und da man ja eigentlich so und so eine Steuererklärung abgibt, um sich ein paar Kröten zurückzuholen, kann man auch bei Gewinn aus gewerblicher Tätigkeit 0 eintragen.
Das ist alles in keiner Weise mit einem ASIC zu vergleichen, der nur BTC Mining kann. Was soll man sonst damit machen? Als Briefbeschwerer nutzen?
Vielen Dank euch allen schonmal für eure Meinungen!
@GBC Das wäre tatsächlich mein nächstes Anliegen gewesen…Wenn man also diesen Schritt gehen würde, was würde das alles mit sich bringen? Ein Gewerbe anzumelden würde dann also, auch wenn es nur 20€ kostet, tatsächlich bedeuten, dass man selbstständig ist, sich einen Namen für seine „Firma“ überlegen muss u.s.w.? Bringt das nicht automatisch noch einen Berg voll Bürokratie mit sich, nur wegen dieses dummen Lotto-Miners? Oder wäre dem nicht so? Denn dieser Umstand wäre ja trotz allem heftig, oder? Also, ich meine: Wenn ich generell Vollzeit-Angestellte bin, würde das dem nicht z.B. auch im Wege stehen?
Und dann wäre ja noch das, wovor Roman in seinen Videos warnt…dass wenn man das tut, man steuerlich auch bzgl. seiner privaten Bestände u.U. die Spekulationsfrist bzw. Steuerfreiheit verlieren kann.
Wären das deiner Meinung nach nicht auch relevante Themen? Das wäre ja dann doch ein dtl. größerer Verlust als die 20€, oder sehe ich das falsch?
Dankeschön!
„Dauerhaftigkeit“ ist hier aber weniger darauf bezogen, wie lange man die Tätigkeit ausübt, sondern wie oft man Einnahmen erzielt.
Bsp. Ich möchte ganz viele Gegenstände mit Gewinn bei Kleinanzeigen verkaufen. Die Haltefrist von 1 Jahr ist jeweils nicht überschritten - also steuerpflichtig. Nun ist das alleinige Veröffentlichen dieser Verkaufsanzeigen noch kein Gewerbe-relevanter Vorgang, sondern erst die Einnahme.
Anderes Beispiel: Ich kann ehrenamtlich jeden Tag den Garten für fremde Personen mähen (dauerhafte Tätigkeit). Ohne eine Einnahme bleibt diese Tätigkeit für das Finanzamt irrelevant.
Ich hatte auch schon seit meiner Jugend immer mal wieder ein Nebengewerbe.
Wie sähe das aus, wenn der Jackpot dann doch geknackt wird?
Ein Gewerbe nach 90 Tagen rückwirkend anzumelden ist verboten!
Und dem FA dann nachträglich keine Gewinnabsicht zu erklären dürfte schwierig werden?
Oder könnte man den Gewinn dann einfach unter einem anderen Posten in der Steuererklärung angeben?
Also nach diesem Thread wäre ich da jetzt auch etwas verunsichert
Dann könnte das FA rückwirkend deine Liebhaberei doch als Gewerbe einstufen. Das heißt, es muss alles wieder angemeldet werden.
Das geht natürlich nur, wenn das FA auch die Liebhaberei offiziell bestätigt hat und es keine Eigendiagnose ist.
Man könnte es auch einfach als sonstige einmalige Einnahme deklarieren.
Jo, genau das meinte ich. Und dann nix mit 1Jahr Haltefrist und Steuerfrei!