Gewerbe wegen Lottomining?

Ähm, doch. :wink:

Sobald der Eingang auf deiner Adresse bestätigt ist und ein Kurs in € zum Transaktionszeitpunkt angezeigt wird, ist das der Betrag der in der Steuererklärung als sonstiger Ertrag beispielsweise angegeben werden kann.

Wenn du die Coins dann nach einem Jahr +1 Tag mit Gewinn veräußert ist dieser Steuerfrei. Hast ja den Eingang versteuert und danach 1 Jahr + X gewartet. Oder worauf wolltest du hinaus?

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Ja, stimmt Haltefrist hat damit nichts tu tun :see_no_evil:

So würde ich auch argumentieren, wenn es dazu käme. Allerdings könnte das FA auch sagen, dass gewerbliche Coins niemals steuerfrei werden.

Dass die Einnahme bei Zufluss zu versteuern ist, ist aber unbestritten :slightly_smiling_face:

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Na dann hoffe ich mal, dass es bei mir keinen Bootsunfall gibt, bis mein kleiner Bitaxe das große Los zieht … :-).

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Ein Gewerbe anzumelden ist nicht das Problem, kann jeder machen, unabhängig davon ob er es jetzt tatsächlich ausübt.

Abgesehen vom FA, Steuererklärungen gibt es viel wesentlicheres.

Namen muss man sich nicht ausdenken, da du Einzelunternehmer sein kannst.

Aber, eine Gewerbeanmeldung kann dich zum Gewerbetreibenden machen, was auf deinen persönlichen, privaten Bereich ausstrahlen kann - was viel Ärgerliches nach sich ziehen kann.
Argumentiert wird häufig mit steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten, die sich meist in Luft auslösen, im Gegenteil mit zusätzlichen Kosten wie Steuerberater, Kammerbeiträgen, ggf. Berufsgenossenschaft beglücken.

Du wirst, wenn es dumm läuft, immer wieder mit dem Nachweis beschäftigt sein, das dies oder jenes der Privatsphäre zuzurechnen ist.
Gewährleistungsansprüche z.B., Versicherungen ticken u.U. plötzlich anders, Leasingverträge, Bankverbindungen.
Und nicht zuletzt. FA wird dir ans Bein binden, dass deine Cryptosachen dem Gewerbe zuzuordnen sind , womit die Haltefrist passé ist.

Also nicht einfach reinhüpfen.
Muss nicht so kommen, aber Murphys Gesetz …

Steuerberater braucht man nun wirklich nicht, um an zwei Stellen 0€ einzutragen.

Beiträge für IHK etc fallen erst ab einer bestimmten Umsatzhöhe an, die ohne Gewinn nicht erreicht werden kann.

Die Berufsgenossenschaft möchte nur Geld, wenn du Angestellte hast. Das schließe ich jetzt einfach mal bei einem Lottominer aus.

Auch das ist übertrieben. Dafür müsste man die Dinge in der Steuererklärung erstmal versuchen abzusetzen.

Auch alles nein, einfach nur nein.
Es ändert sich im Privatleben nichts. Deine Unfallversicherung „tickt“ nicht anders, weil du ein Gewerbe hast. Auch Leasingverträge ändern sich nicht auf magische und unerklärliche Art.

Nutzt man ein Gewerbeleasing, dann weiß man das doch. Least man privat, bleibt es privat.

Auch Bankverbindungen ändern sich nicht. Man muss nicht mal ein neues Konto eröffnen als Einzelunternehmer. Hier bitte die AGB der Bank prüfen. Eine Trennung kann auch Sinn ergeben, falls tatsächlich Umsätze getätigt werden, einfach der Übersicht halber.

Auch Gewährleistung ändert sich nicht, wenn man privat kauft. Kaufst du für dich als Unternehmen, hat amn aber tatsächlich „weniger Rechte“. So muss die Ware nach Empfang zum Beispiel direkt geprüft werden. Aber eben nur, wenn sie auch für den Betrieb bestimmt ist. Das ist ja höchstens der Lottominer selbst.

Das gilt, wenn überhaupt, natürlich auch nur für gewerblich belastete Coins. Mit dem privaten Altersvorsorgestack hat das nichts zu tun.

Es gibt keinen Nachteil, außer, dass man zur Abgabe einer Steuererklärung und einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet ist. Da trägt man in zwei Zeilen Null ein und das Thema ist durch.

Als Entschädigung kann man sich ja eine Metrokarte holen. Ist auch ganz lustig.

Tipp: Das normale Wiso Steuer kann solche leichten Gewerbesachen.

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Das wäre allerdings so, als würdest du sagen, es gäbe keine Privatentnahmen. Egal ob Fiat oder BTC. Natürlich wurde das Thema noch nicht gerichtlich festgehalten (Thematik zu jung in DE usw). Liegt vlt. aber auch daran, dass das noch kein FA so bestimmt hat. :slightly_smiling_face:

nur ganz kurz. Steuerberater nehmen die Gebühren von Leute gerne an, die alleine schon mit der vorausgefüllten Steuererklärung Erstattungen erhalten wülrden. Grundsätzlich muss keiner einen StB beauftragen - die wenigen Ausnahmen kommen bei den hier anwesenden garantiert nicht vor.

Dazu noch. Der StB verarbeitet nur die Angaben, due er von dir bekommt und versieht auch nur das mit seiner Unterschrift.

Kammermitgliedschaft kommt auf jeden Fall bei Gewerbe, normal dann Pflichtbeiträge. Einzelne Kammern können die aber erlassen.

Berufsgenossenschaft ist für den Selbstständigen (Alleinunterhalter) nicht Pflicht. Prüfung ob freiwillige Mitgliedschaft sinnvoll, ist dennoch angesagt.

So nebenbei:
Noch zu Gewerbeanmeldung. Gleichzeitig ist das Gewerbe auch beim FA anzumelden.
Die Gewerbeanmeldende Stelle gibt die Anmeldung auch ans FA weiter, wonach dann eine Befragung durchs FA erfolgt.

Ich garantiere dir, ich benötige keinen inkl. PV (gewerblich) + Einzelunternehmen wg. Mining. :wink:

ist richtig, aber das FA wird zunächst anderes unterstellen.
Habe ich doch sinngemäss geschrieben.

natürlich gibt es Privatentnahmen.
Wovon sollte der Sologewerbetreibende sonst leben?
Wenn etwas ungeklärt sein sollte, geht es lediglich um steuerliche Behandlung.

Unternehmerlohn ist eine andere Baustelle.

Genau das habe ich damit gesagt. Ob man die Privatentnahme in BTC oder € tätigt ist demnach egal. Theoretisch um das Spiel auf die Spitze zu treiben, falls das FA störend wirkt wg. Haltefrist und gewerblicher Coins etc., müsste man den Umweg gehen alle erhaltenen Coins direkt zu veräußern die € Privatentnahme tätigen und dann wieder direkt die Coins zurückkaufen. Jeder FA Beamte wird dabei feststellen ups was‘n das für‘n zusätzlicher Gulasch, Privatentnahme in BTC und Haltefrist starten ist i.O. Wie immer heißt es, es kommt auf den Sachbearbeiter an. :crossed_fingers:

Nur ist bestimmt 1/3 der Kleingewerbetreibende nicht selbst in der Lage dazu.

Metro, ja, aber. Du musst eine aktuelle Umsatzsteuererklärung vorlegen und das Sortiment kann beschränkt werden (nicht Steuer- sondern Handelsrecht).

Davon abgesehen, der Vorteil von Metro ist doch längst weg, Einkauf ab 6:00 bis nach 20:00 Uhr. Jeder Supermarkt hat inzwischen längere Öffnungszeiten.
Preise sind in der Regel nicht niedriger, dafür musst zu oft Großgebinde nehmen. Lustig war immer, dass der neben Metro liegende Metroeigene Supermarkt in der Regel einschliesslich Mehrwertsteuer meist günstiger war als Metros Nettopreise.

Metro ist bei mir schon seit weit über 20 Jahren gestrichen

ich picke jetzt nur diesen Punkt raus.
Es gibt sehr wohl Versicherungen, die einschränken. Ein Beispiel ist die Rechtschutz. Ich beabsichtige jetzt aber nicht , die ganze Palette durchzugehen.

Bei den Banken kommt ein verändertes Risikoprofil ins Spiel, wie bei anderen Geschäften des Alltags.
Hinweis aber, bei Banken unbedingt im Privatsektor bleiben, „Geschäftskonto“ könnte teuer werden, wenn auch mancher meint, sich damit einen Orden ans Revers heften zu können.

Bitte immer nur das aller nötigste machen - mehr hat keinen Mehrwert.

Totzdem imm Murphy im Auge behalten.

so lange du nichts los wirst, ist doch kein Problem.

Du weisst aber doch sicherlich, dass die Finanzverwaltung seit Jahren Ebay, Kleinanzeigen etc durchforstet, um Leute zu finden, die „zu viel“ dort handeln.

Du weisst auch sicher, dass seit ein, zwei Jahren, ebay, Kleinanzeigen etc, verpflichtet sind, von sich auch zu ans FA zu melden, wer mehr als eine bestimmte Anzahl von Geschäften tätigt (nicht Angebote), wer Geschäfte über einen gewissen Betrag tätigt?
Mit in der Pflicht ist umfasst, was nicht offensichtlich „haushaltsüblich“ ist, also Entrümpelung des Kellers zum Beispiel .

Jo, bekannt… aber was hat das mit der rechtlichen Grundlage zu tun?
Du sagst es: „handeln“! Nur vollendeter Handel ist zum Ende ein Handel.

Jup, aber auch hier ist vor allem bei Kleinanzeigen das Problem, dass vollendeter Handel nicht an Kleinanzeigen kommuniziert wird. Sie können nur proaktiv handeln und auf Verdacht! Sie haben lediglich „Hausrecht“ und bestimmen, was auch ihrer Plattform sein darf und was nicht. Hatte ich mal… wollte mal Werkzeug verleihen… nach 2 Monaten oder so noch nicht einmal verliehen und dann kam wahrscheinlich von Wettbewerbern die Meldung, dass ich ein Gewerbe haben muss. Auf meinen Widerspruch bei Kleinanzeigen kam nur der Hinweis auf eine Schlichtungsstelle. Ja beim Thema Verleihen ist das mit dem Gewerbe wahrscheinlich eindeutiger… das Beispiel sollte nur zeigen, dass die Plattformen proaktiv handeln.

Nochmal: ich kann mir 100 ASIC-Miner hier hinstellen und sogar als Solo-Miner laufen lassen. Der reine Betrieb ist kein Gewerbe! Erst die Einnahme ist ein Gewerbe!
Anderes Beispiel:
Ich habe schon dutzende Holzmöbel gebaut! Ich musste deswegen aber kein Gewerbe anmelden oder gar einen Meister machen… WEIL ICH SIE NICHT VERKAUFT HABE! Die reine Tätigkeit bedingt „nicht zwangsläufig“ das Vorhandensein eines Gewerbes!

Ja das Finanzamt könnte doof fragen und

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nur zu.
Nicht mein Problem.

Ein Gewerbe und eine unwirtschaftliche Tätigkeit passen nicht zusammen.

Es kann sogar sein, dass man überhaupt kein Gewerbe für eine unwirtschaftliche Tätigkeit anmelden darf. Musst du aber abklären, ich bin kein Experte.

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seltsamerweise stellt sich erst am hinteren Ende heraus, ob ein Gewerbe wirtschaftlich ist oder nicht.

Davon abgesehen, du kannst jederzeit ein Gewerbe anmelden, sogar mehrere, und jeweils einen 50er abdrücken.

Nein, es ist bekannt, dass Solomining in Deutschland unwirtschaftlich ist. Das stellt sich nicht erst hinterher heraus.