Gesendete Coins Gewinn/Verlust

Ich habe 2023 an 2 verschiedenen Tagen Bitcoin gekauft und diese 2 Tage später an Jemanden gesendet. Dies ist…soweit ich das verstanden habe…ein steuerrechtlicher Vorgang, weil es wie ein „Verkauf“ behandelt wird. Ich weiss, dass Gewinn/Verlust bei meinen Beträgen keine Rolle spielen (Freigrenze 600)…dennoch…wie berechne ich so etwas? Ich sehe zwar die Kurse, zu denen ich gekauft habe…ABER ich sehe gar nicht zu welchem Kurs dann die gesendeten Bitcoin umgerechnet wurden. Sorry…mich macht das alles bald wahnsinnig…DANKE

Es gibt historische Bitcoin Daten, zum Beispiel auf Coinmarketcap oder andere, da musst du einfach googlen. Sogar auch in Excel, wenn die Transaktion nicht am Wochenende vollzogen wurde.
Da kannst du nachschauen, was der Bitcoin Preis 2 Tage später war. Diesen historischen Preis multipliziert mit dem Betrag in Bitcoin ergibt den Europreis, den deine Bitcoin 2 Tage später wert waren :slight_smile:

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Nur das ich es richtig verstehe, wenn ich also BTC gekauft habe und diese dann 2 Tage später auf eine andere Adresse versende, Sie nicht wieder in IAT tausche sondern nur die Verwahradresse ändere, dann sind diese automatisch Steuerpflichtig?

Das wäre mir zumindest für Deutschland neu und würde ja auch bedeuten wenn ich verschiedene Einzelkäufe innerhalb von einem Jahr zusammenfüge um Transaktionskosten zu sparen damit der Platz im Block geringer wird, das ich dann auch in eine Steuerfalle tappen könnte?

Könnte mir das bitte Jemand mit Steuerwissen erklären?

Nein, natürlich nicht.
Geld, was du von deinem Portemonnaie in die Hosentasche steckst, wird nicht versteuert.

Gehört dir die Adresse nicht, dann wird es erst „spannend“.

Oben steht „an jemand senden“, was eher einen Verkauf/ eine Schenkung impliziert.

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So dachte ich das auch, aber selbst wenn die neue Adresse nicht mir gehören sollte kommt die Steuerpflicht nicht erst zum tragen, wenn die BTC in FIAT getauscht werden?

Theoretisch kann ich doch von Beginn der Adresse an die privaten Schlüssel bei zwei Personen haben und man so gemeinsam jederzeit von der Adresse auf verschiedene Bankkonten überweisen?

Für mich war bisher die Annahme solange die BTC nicht in FIAT gewechselt werden sind Sie auch nicht Steuerpflichtig, denn die Steuer bezieht sich doch auf den Differenzwert beim FIAT zwischen Ankauf und Verkauf und ist erst hierbei nach 12 Monaten Haltefrist Steuerfrei.?

Nein. Verkaufst du die Coins gegen Kartoffeln, ist die Steuer zu prüfen.

Ja, aber wenn es nicht in Fiat passiert, muss man den Wert ermitteln. Ein Bauer kann die Leistung eines Klempners mit Kartoffeln bezahlen. Dieser muss die Umsatzsteuer aber dennoch in Euro abführen, da das FA noch keine Kartoffeln zur Zahlung akzeptiert.

Bei jedem Verkauf, egal gegen was, ist die Steuer zu prüfen.

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Aber ist die Verlagerung der BTC von der Adresse A auf die Adresse B schon ein Verkauf? ich kann ja der Besitzer beider Adressen sein?

daher ist meiner Meinung nach ein Verlagern einer Empfangsadresse kein Verkauf. Erst die Auszahlung auf ein FIAT Konto kommt einem Verkauf gleich.

Wenn dir Adresse B nicht gehört, dann ist es natürlich ein Verkauf.

Das ist einfach falsch. :sweat_smile:
Dann wäre es ja auch kein Verkauf, wenn du an einer Börse Bitcoin gegen Euro verkaufst, aber nicht auf dein Konto auszahlst.

Jeder Tausch von Bitcoin in etwas anderes und die Übertragung an jemand anderen ist ein Verkauf/eine Schenkung.

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Kriterium: Wer ist der wirtschaftlich Berechtigte / Eigentümer der Adresse(n)

  1. Bist du der wirtschaftlich Berechtigte der Empfangsadresse (Wallet deines Nutzeraccounts auf Kryptobörse oder deine Self-Custody Wallet), dann ist es kein Verkauf (wäre analog wie eine Überweisung von deinem einen Girokonto an ein anderes Girokonto von dir)

  2. Gehört die Empfangsadresse nicht dir selbst sondern Freunden, Bekannten, einer anderen Firma etc, dann ist das Senden von BTC als ein Verkauf (Ausnahme: Vererbung, Schenkung) deiner Bitcoin zu werten. Für die Steuer wird zum Verkaufszeitpunkt der BTC/EUR-Kurs herangezogen. FIFO-Prinzip je Wallet beachten, dann den ursprünglichen Einkaufswert der BTC-Anteile, die du verkaufst/sendest ermitteln und diesen Wert vom Verkaufserlös abziehen.
    Ein Gewinn (sofern angefallen) innerhalb Jahresfrist (also 1 Jahr nicht 365 Tage + 1 Tag zwischen Kauf und Verkauf/Senden ist noch nicht abgelaufen) wäre zu versteuern, sofern 600€ (bis einschließlich 2023) / 1000€ (ab 2024) Freigrenze in dem Steuerjahr des Verkaufs überschritten werden. Achtung, in die Freigrenze zählen sämtliche Privaten Veräußerungsgeschäfte. Mit Erreichen der Freigrenze fällt auf den Gewinn ab dem ersten Cent (also auch auf die 999,99€ zuvor) dein persönlicher Einkommenssteuersatz an.

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Danke FrankE, das hatte ich so nicht gedacht, also auch erst frühestens nach 12 Monaten eine Übertragung auf eine andere nicht, eigene Adresse ausführen um Steuersicher zu sein. Der Empfänger dann wiederum muss wieder 12 Monate warten um keine Steuern zu zahlen. so richtig verstanden?

Was ist denn der Grund zur Übertragung?
Das ist doch das Entscheidende.

Du kannst auch an eine „fremde“ Adresse senden und es ist kein steuerbarer Vorgang, zum Beispiel an die Adresse einer Exchange.

Nein, ist es deine eigene kontrollierte Adresse an die du sendest und die entweder dir direkt gehört oder zu einem deiner Nutzeraccounts einer Börse, dann fällt auch innerhalb Jahresfrist keine Steuer an.

Jein, beim Empfänger (wenn es nicht du selbst bist) gilt wieder das Steuerrecht des jeweiligen Landes in dem er sein Einkommen zu versteuern hat. Sitzt er in D, dann also ja, dann beginnt bei ihm die Jahresfrist neu.

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@cryptobonny du solltest vielleicht mal die mehrfach gestellte Frage beantworten, ob du Kontrolle über die Zieladresse hast! (sei es, weil du die Passphrase zu dieser Besitzt oder die Adresse deinem Account auf einer Plattform zugewiesen ist)

Sollte dies nicht der Fall sein, musst du klarstellen, warum du diese Menge an eine andere Person gesendet hast! War es eine Schenkung? Gab es eine Gegenleistung? Erst dann kann man genauer auf deinen Fall antworten.

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Das ist mir nicht so ganz klar wie ich das benennen soll. Ich habe eine weitere Zieladresse verwendet zu der mein Sohn und ich die Schlüssel haben, wir sparen also beide teilweise auf die gleiche Adresse, bis jetzt ist noch nie etwas von der Wallet auf ein FIAT Konto geflossen.

Ist es dann eine Gegenseitige Schenkung ein Erbe oder jeweils das eigene Eigentum? Wird bei einer Überweisung von diesem Wallet auf ein FIAT Konto aufgeschlüsselt von welchen Adressen diese BTC vorher in des Wallet geflossen sind und mit welchen FIAT Konten diese verknüpft waren?

Denn ein Teil kommt ja aus seinem anderen Wallet und ein Teil aus meinem?
Bin zwar ziemlich sicher das unsere Behörden noch sehr lange nicht in der Lage sind das auf zu schlüsseln so lange die im Finanzamt noch mit Fax arbeiten.

Hinzu kommt ja auch noch das die BTC die man auf dem eigenen Konto erhalten hat und dann auf das gemeinsame Wallet weitergeleitet hat, auch nicht direkt von einem selbst gekauft sein müssen, sondern eine Bezahlung in BTC darstellten.

ungünstige Variante!
Wie wäre es damit: Es ist die Wallet deines Kindes, bei jeder Transaktion schenkst du diesen Betrag deinem Kind. Da dein Kind noch nicht alt genug ist, bzw. mit der Technik noch nicht umgehen kann, verwaltest du diese Wallet.
So handhabe ich es…

So ein Konstrukt „wir beide haben die Kontrolle über die Coins“ sprich, sie gehören euch beiden, macht einfach keinen Sinn.

Solange bislang nie Geld von einer Kryptobörse direkt auf die Wallet floss, wäre das schon mal gut. Bei Auszahlung bestätigt ihr i.d.R: nämlich im Kleingeschriebenen, dass man der alleinige wirtschaftlich Berechtigte der Empfängeradresse ist.

Transfers von der eigenen Cold-Wallet auf eine gemeinsame Cold-Wallet sollten (vielleicht eher noch kein Problem darstellen?!)

Eine Schenkung/Erbe würde ich nur vermuten, sofern jemand die eingezahlten Coins des anderen von der gemeinsamen Wallet nutzt. Damit ihr nicht in solche Szenarien reinlauft, nutzt entweder CoinControl (bei der BitBox oder auch Ledger und anderen) um adressgenau die Guthaben, die auch eure sind wieder auf eure Börsenaccounts zur Einzahlung zu bringen.

Oder noch besser: Mindestens einer/ besser beide legen sich eine neue eigene Wallet an und macht im Vorfeld reinen Tisch indem ihr die Adress-Guthaben einzeln anschaut mittels CoinControl jeweils auf persönliche Wallets trennt.

Rein pro forma, um sämtliche Steuerfragen komplett zu umgehen, würde ich neue Auszahlungen auf die gemeinsame Wallet ab sofort stoppen und neue Auszahlungen auf die individuellen Wallets machen (Option 1-3).

Für jede Adresse und Eingang auf der bisher gemeinsamen Wallet würde ich warten bis für diese Einzahlung die Jahresfrist (1 Jahr +1 Tag) abgelaufen ist und dann die Umbuchung auf die individuellen Wallets machen. Dann kann auch im Nachgang keiner Verdacht äußern, dass für einen Teil der Walletguthaben eine Steuerlast bei Veräußerung angefallen wäre.

In Cointracking pflegt jeder von Euch nur seine Transaktionen der gemeinsamen Wallet mit, die auch von eigenen Kryptobörsen Einzahlungen oder andern Quellen kamen. Und dann natürlich die neue individuelle Wallet. Wichtig haltet beide die Dokumentation der Mittelherkunft bereit, so dass ihr nachweisen könnt, dass am Ende nie etwas final vermengt wurde, dann kann da auch keine Schenkung/Erbe herbeikonstruier werden.

Diese Ansicht würde ich jetzt schon raten wollen über Bord zu schmeißen. Das FA ist sicherlich ein der eher sehr gut geschulten Behörden. Und meist muss nicht mal das FA nachforschen, eine Einzahlung von eurer gemeinsamen Wallet auf die Kryptobörse und von dieser (MiCAR und GWG-Bestimmungen lassen grüßen), wo es mal zu einer Nachprüfung kommt (gibt auch Stichproben) reicht damit mal genauer hingeschaut wird bzw. dann detaillierter darzulegen ist.

Soweit ich mit privaten Kenntnistand beurteilen kann, tut ihr nichts Illegales (bei direkter Auszahlung von persönlichem Kryptobörsenaccount auf eure gemeinsame Wallet wäre allemal ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen, was schnell zu einer Kündigung führen kann.
Was ihr jedoch garantiert macht, ist euch unnötigen Doku-und Erklärungsaufwand für die Zukunft ans Bein zu binden

Erst mal ist jede Adresse einzeln nachvollziehbar. Problematisch wird es bei Verkäufen in Jahresfrist, da bei einer walletbezogenen Betrachtung dann Gewinne/Verluste übergreifend ungeachtet von euch beiden als individuell veranlagten Steuersubjekte ermittelt würden. Eine Vermengung und evtl. Fehlberechnungen gerade etwa ein nichtversteuerter Gewinn wären hier ungünstig!

Oder wie @mcwinston sagt, auch gute Idee, falls von den Summen überschaubar und die Ausreizung der Schenkungsfreibeträge innerhalb von 10 Jahren (Eltern zu Kind 400.000€ alle 10 Jahre) in weiter Ferne ist

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Ihr habt Recht, das gibt in der Zukunft nur Mehraufwand. Also alles ruhen lassen bis auch die letzte Überweisung die 12 Monate hinter sich hat und von Jetzt an jeder für sich weiter stacken und dann überlegen ob einer die Wallet übernimmt oder man sie auf die jeweils Eigene aufteilt.

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Gemeint ist, dass du die Zahlungen wieder so wie sie auf die gemeinsame Wallet kamen wieder genau in der Höhe versenden kannst (entweder an die Börse wo genau diese gekauft wurden bevor sie an eure gemeinsame Wallet gesendet wurden oder eben um sie auf eine eigene Wallet in der Zukunft umziehen zu können). Lies dir mal die Infos zu UTXO durch, das im vorigen Beitrag erwähnte Coin Control erlaubt dir quasi die einzelne ursprüngliche Einzahlungen, die jetzt als jeweils als Guthaben auf den Adressen liegen punktgenau auszuwählen.

vielen vielen Dank,…uiuiui…da habe ich ja eine Diskussion ausgelöst :smile: Ich habe damals für 2000 Euro Bitcoin gekauft…Gebühr von Relai waren 30 Euro…sozusagen kauft ja dann Relai nur noch von 1970 Euro Bitcoin für mich…richtig? Rechne ich dann trotzdem von meinen 2000 Euro aus den Gewinn/Verlust? UND akzeptiert das Finanzamt einfach dann einen „Historischen Kurs“, auch wenn er bei Relai etwas abweicht? DANKE Ihr seid spitze :blush:

Du nimmst den Kurs, den du von Relai bekommen hast. Streng genommen nimmst du gar keinen Kurs.

Du hast für 1970€ Bitcoin erhalten. Gebühren werden natürlich abgezogen. Am besten nimmst du dir ein Steuertool wie CoinTracking.