Nur weil man es darf, muss man es nicht gut finden.
Vor allem, wie es gemacht wird.
Du für deinen Teil, scheinst das total OK zu finden und das ist dein Recht. Ich für meinen Teil würde es auch lieber so sehen.
Unsere Korrupten Planwirtschaftlichen Politiker würden das jedoch nie Zulassen weil Sie dich/mich nicht für Intelligent genug halten und weil Sie Ihre Machtspiele spielen wollen.
Die Wahlperiode des alten Bundestags werde gemäß Grundgesetz erst durch den Zusammentritt des neuen Bundestags beendet, hieß es vom Bundesverfassungsgericht. »Bis dahin ist der alte Bundestag in seinen Handlungsmöglichkeiten nicht beschränkt
so das Verfassungsgericht - und so habe ich die Regelungen des GG auch ursprünglich schon interpretiert.
Dass man im konkreten Fall über den Stil diskutieren kann, habe ich dort auch schon zum Ausdruck gebracht.
Nicht alles was für den einzelnen ein Gschmäckle hat, ist rechtswidrig. Das zu klären ist Aufgabe der Bürgerschaft und letztendlich der Gerichte.
Weiters wurde richtigerweise ausgeführt, dass es im Ermessen des neuen Parlaments liegt, die Änderung wieder zu ändern ( ).
Das würde sinngemäß - also so, wie es gemeint scheint - ich auch unterstützen, zumindest durch eine Volksabstimmung zu bestätigen.
Hier sieht das GG allerdings auch nur ganz begrenzt etwas vor.
Wobei das Parlament nicht die Verfassung kontrolliert, diese Verfassung setzt den Rahmen. Das Parlament kontrolliert die Regierung - auch ob sie sich im verfassungsmässigen Rahmen bewegt - zumindest sollte es so sein. Auch das Parlament ist an die Regelungen der Verfassung gebunden.
Wendet euch an eure Volksvertreter, damit das über die Bundesländer angegangen wird. Wobei dies in den verschiedenen Bundesländern auch nicht bzw nur mangelhaft umgesetzt ist.
Bist du ein NGO, der hier von uns fürs Trollen bezahlt wird?
Ich schließe inzwischen nichts mehr aus. 5Mrd für?
Keiner weiß es so wirklich.
Wie oft schreibst du das noch?
Mir soll es egal sein, ich werde durch die neuen Schulden einfach noch Reicher, obwohl ich das Primär garnicht möchte.
Das Problem daran ist, dass ich nur wirklich Reich sein kann, wenn es meinem Umfeld gut geht.
Denkst du, dass das Volk dem Zustimmen würde?
Wenn ja, würde ich das akzeptieren und könnte damit Leben weil Sie selbstbestimmt ins verderben rennen.
Widersprichst du dir da nicht selbst? Wenn das Parlament die Verfassung ändern kann, dann setzt diese Verfassung zwar den Rahmen, aber der Rahmen selbst wird vom Parlament (teilweise) bestimmt. Damit ist es auch egal, dass das Parlament an die Verfassung gebunden ist, wenn es diese ändern kann.
Ne, ne NGO (im üblichen Sinne) bin ich nicht. Werde auch von niemanden für irgendetwas bezahlt.
Davon abgesehen, dass NGO erst dann weniger positiv zu sehen sind, wenn sie nur einseitig Ideologien vertreten und dies nicht transparent machen.
So gesehen, eine NGO, die mich selbst vertritt
Ich versuche - manchmal auch vergebens - ohne politische Scheuklappen und Blindheit durchs Leben zu gehen.
Wiedeholung? Ja, da du im Prinzip nachgefragt hast
Bestätigung auf jedefall.
Aber ich finde auch die Option einer direkten Änderungsinitative aus dem Volk interessant.
Mit „Das Parlament soll nicht die Verfassung kontrollieren“ meine ich das sie die Verfassung nicht ändern sollen können.
Auch sollen sie meiner Meinung nach nicht das Verfassungsgericht ohne Bestätigung einsetzten.
Wenn das Parlament die Verfassung selbständig ändern kann und abgesehen davon die Verfassungsrichter einsetzt, dann kontrollieren sie quasie die Verfassung.
ist im Prinzip richtig.
Ich persönlich gehe sogar weiter. Man sollte eigentlich grundsätzlich die Finger lassen, da erfahrungsgemäss immer etwas - was nicht reingehört - reingeschmuggelt wird. Insbesondere bei einer Verfassung, die sich bewährt hat.
Klar, die Gesellschaft und damit das Empfinden entwickelt sich weiter. Dann kann man nach sorgfältiger Abwägung ergänzen.
Als Ausgleich zeigt aber, dass die Verfassungsgerichte sehr wohl interpretieren können. Und kein Verfassungsrichter entscheidrt alleine. Heute stehen doch viele Aussagen des Verfassungsgerichtes unbestritten da, ohne dass auch nur ein Wort davon om GG steht - es gar nicht möglich war, da diesbezüglich 1949 nicht mal ein Ansatz einer Idee da war.
Zur Auswahl der Richter. Ja, sie werden letztendlich von den Parlamenten bestimmt. Es werde dabei gewisse Regeln eingehalten. ( Wie kommen die richter des bundesverfassungsgerichts in ihr amt? ). Aber doch besser, als dass sie von irgendeiner Regierung bestellt werden - oder?
Eine Beteilligung des Volkes wäre sicherlich eine angesagte Weiterentwicklung, das geht bzgl. Bund aber wiederum nur über die Parteien und in Folge der Parlamente (Bund und Länder). Ansätze dazu wurden bisher aber immer abgewunken.
Wenn ich mich recht erinnere steht im GG eine Volksabstimmung darüber nur für den Fall der Abschaffung drin - dies aber sicherlich in Respekt vor den Problemen der Weimarer Republik und die 1000 Jahre zwischen 33 und 45, sowie dem Akzeptanz-Vorbehalt der Allierten.
Dazu habe ich schon mehrfach darauf hingewiesen, wendet euch an eure Abgeordneten und macht Druck.