Fragen zum Kryptos nach >1 Jahr Haltedauer; Staking&Lending und Tausch danach; Steuer; Verlustveräußerung

Vorsicht. Hier kannst Du am Beispiel von Wertpapieren nachlesen, dass es sich nicht um einen Gestaltungsmissbrauch handelt.
Deshalb würde ich auch für Kryptowährungen davon ausgehen, dass dies zulässig ist.
Diskutiert hatten wir das zum Beispiel mal hier im Forum.

Auszug aus den Steuer-FAQ:
Außerdem hat jeder Bürger das Recht, sich unter gewissen Voraussetzungen und (natürlich :roll_eyes: ) gegen eine Gebühr eine „Verbindliche Auskunft“ beim zuständigen Finanzamt einzuholen. (Bitte Google nutzen für Details bzw. Steuerberater:in fragen!)

Details finden sich in der StAuskV.
Allgemein gilt eine verbindliche Auskunft kann beantragt werden, wenn eine bedeutende wirtschaftliche Entscheidung ansteht, die mit erheblichen steuerlichen Auswirkungen verbunden ist.