Fragen zum Bitcoinverkauf

Hallo, ich habe einige Fragen zum Verkauf von Bitcoin. Ich überlege Bitcoin die ich schon länger halte und stark im Plus sind, zu verkaufen um sie anschließend direkt wieder zu kaufen um sicher zu sein, dass ich darauf nie Steuern zahlen muss (falls da rückwirkend doch mal was geändert wird. Dazu habe ich einige Fragen.

  1. kann ich z.B. über Relai verkaufen obwohl ich damals bei Binance und andereren Börsen gekauft habe oder ist es unkomplizierter da zu verkaufen wo ich gekauft habe? bzw. wenn ich bei Binance verkaufe, reicht es dann dort zu verkaufen und dann direkt wieder zu kaufen oder muss ich von der Börse auf mein Konto auszahlen

  2. wenn ich verkaufe und die Bitcoin länger als 1 Jahr gehalten habe, muss ich die Verkäufe dann trotzdem in der Steuererklärung angeben oder muss ich sie da sie ja nicht steuerpflichtig sind auch gar nicht angeben?

  3. reichen Screenshots von den damaligen Käufen oder wie weißt man am besten nach, dass man die Bitcoin schon länger hält?

Vielen Dank schon mal für die Antworten.

Zu 1) Eine Börse ist günstiger als ein Broker. Zudem reicht es, die Coins dort zu verkaufen und ein bisschen später woeder zu kaufen, ohne den Umweg auf dein Girokonto.

Zu 2)

Nein. Es kann aber sinnvoll sein, den Vorgang mit einzureichen, dann stellt das FA die Steuerfreiheit fest. Angeben müssen tust du es aber nicht.

Zu 3)
Da gibt es keine Musterlösung. Jedes FA, jeder Finanzbeamte kann dort theoretisch unterschiedlich handeln.

Mir würde ein Screenshot vermutlich nicht reichen. Ich würde noch wissen wollen, wann von wo das Geld eingezahlt wurde. Aber Screenshots könne ausreichen. Da gibt es zu wenig geteilte Erfahrungswerte. Es gibt keinen Standard.

Hier in Berlin wollen die Finanzämter gar nichts davon sehen. Wenn sie doch etwas benötigen sollten, werden sie einen dazu auffordern. Hier ein Auszug von deren Internetseite.

Welche Belege muss ich zu meiner Einkommensteuererklärung einreichen?

Nach dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens müssen Sie ab der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2017 Ihrer Steuererklärung keine Belege mehr beifügen. Das Finanzamt verzichtet zunächst auf die Vorlage Ihrer Belege. Soweit für die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung Belege notwendig sind, fordert Ihr Finanzamt diese im Bedarfsfall von Ihnen an. Bitte bewahren Sie daher Ihre Belege auf und reichen Sie diese nur auf Anforderung des Finanzamtes ein.

Edit: Ich würde weder Belege einreichen und gar nicht erst erwähnen das ich BTC nach der Haltefrist verkauft habe.

Ich versteh nicht was dir das bringen soll? Die sind doch jetzt schon Steuerfrei, warum jetzt verkaufen und direkt wieder kaufen?
Hast du keine Kaufbelege mehr? → Wenn die Coins seit über einem Jahr auf ein und dem selben Wallet liegen welches dir gehört dann ist das doch bereits Nachweis genug theoretisch?

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Wenn du beim Kurs von 1€ Bitcoin gekauft hast, der Kurs jetzt bei 65.000€ ist und die Regierung entscheidet, dass die einjährige Haltefrist rückwirkend abgeschafft wird, wäre das sehr ungünstig.

Ist unwahrscheinlich, aber die Wahrscheinlichkeit ist nunmal nicht null.

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Naja aber die Wahrscheinlichkeit, dass bereits steuerfreie Coins wieder Steuerpflichtig werden ist meiner Meinung nach schon nahe 0.
Das können die vielleicht fordern aber das wird kein Gericht dieser Welt durchgehen lassen, es gibt ja Präzedenzfälle wie z.B mit der Spekulationsfrist auf Immobilien.
Und da haben wir dann auch immernoch die Edelmetalllobby im Rücken, solange es keine Expliziten Gesetze für Kryptowerte gibt.

Da ist das Risiko finde ich Höher, dass das Gesetz dahingehend geändert wird, dass die einjahrige Haltefrist wegfällt und alte coins trotzdem Steuerfrei bleiben, dann hätte er sich mit dieser Aktion richtig ins Knie geschossen.

Aber das muss natürlich jeder für sich selbst abwiegen

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Sicherlich schadet es auch nicht und macht ja auch nicht viel Arbeit, sich die Adressen, auf denen die eigenen Coins liegen, sorgfältig aufzuschreiben und evtl. einen Screenshot davon zu machen. Auf Seiten wie „Bitcoin Explorer“ oder auch „Etherscan“ kann man dann genau nachvollziehen, wann (vor wie vielen Tagen) diese Coins zuletzt bewegt worden sind.
Wenn es dann wirklich „hart auf hart“ kommen würde, kann man ja sehr einfach nachweisen, dass einem diese Adresse gehört: Einfach vor den Augen eines Finanzbeamten einige Sats von diesen Adressen wegbewegen.

Die Wahrscheinlichkeit ist sogar deutlich größer als Null.
Kontinuierlich werden bestehende Gesetze von der aktuellen Bundesregierung zurecht gebogen, „weil es die aktuelle Ausnahmelage so erfordert“.
(Staatsverschuldung, Schuldengrenze, Schengen-Abkommen usw.)
Irgendein Krieg, irgendeine wirtschaftliche Notlage findet sich doch immer! Und da ist der Mehrheit der Bevölkerung immer sehr leicht zu erklären, „dass starke Schultern die Schwachen tragen müssen“. Versteht doch jeder!!? Und wenn die Schultern mit „Spielgeld“ (die Meinung vieler Politiker) stark geworden sind, dann wird dieser Schritt noch leichter der Allgemeinheit zu vermitteln sein.

Ich überlege mir aktuell nämlich auch, ob ich nicht meine Coins verkaufen soll, um diese nach einer gewissen „Schamfrist“ in anderer Stückelung erneut zu kaufen. (Oder meine Ether in Bitcoin zu wandeln :wink: )

Meiner Meinung nach ist es nicht sinnvoll, sich freiwillig die eigene Jahreshaltefrist kaputt zu machen. Das Gesetz wird vermutlich nicht rückwirkend nichtig gemacht werden. Wie war es denn bei den entsprechenden Änderungen bei Immobilien oder Krypto in Österreich? Dort blieben doch steuerfreie Assets auch nach den Änderungen steuerfrei.

Sollte man jetzt freiwillig steuerfreie Bitcoin verkaufen, geht man eher das Risiko ein, dass innerhalb der nächsten 12 Monate die Jahreshaltefrist abgeschafft wird und die wieder erworbenen Bitcoin dann nicht mehr steuerfrei werden können. Und dass dürfte deutlich wahrscheinlicher sein, als der oben befürchtete Fall.

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Oder wenn man die überlegung wirklich hat dann würde ich es splitten und maximal die hälfte verkaufen und direkt neukaufen. Dann ist man so oder so auf der sicheren Seite wahrscheinlich

Das ist schon immer mein Wunsch gewesen, 10 Millionen Steuern zahlen, wie Groß muss dann das eigene Vermögen sein um so eine Steuerschuld zu haben.

Spass beiseite, wenn es Jemals dazu kommen sollte das man auch Rückwärtig in die Steuerpflicht genommen wird, ist es wohl endgültig Zeit den Wohnort in ein Land zu verlegen wo man Kapital noch mit offenen Armen empfängt und auf Steuere verzichtet.

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Ein Wegzug befreit nicht von der entstandenen Steuerschuld.

Wenn du nicht verkaufst entsteht keine Steuerschuld. Wohnsitz verlegen und gut ist.

Ich bezog mich im Zitat auf eine etwaige rückwirkend eingeführte Steuerpflicht. Von der ist man durch einen Wegzug nicht befreit. Der Wegzug selbst ist das letztmöglich besteuerbare Ereignis, und da wird dann abgerechnet.

Das wäre dann nicht mit geltendem Recht vereinbar. Es gibt für Privatpersonen aktuell keine wegzugsbesteuerung (anders bei Unternehmen).

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Ich weiß nicht genau ob das generell stimmt? Als USA Bürger mag das so sein, aber inDeutschland muss man meines Wissens nicht Steuern zahlen wenn man in Deutschland steueranfallende Gewinne jedoch im Ausland realisiert, dann würden so einige YouTuber z.B. Dubai wieder verlassen oder Monaco.

In Deutschland muss man auch nicht rückwirkend Steuern auf Bitcoin zahlen.

Wir sind doch die ganze Zeit in einem super unrealistischen Szenario, dass niemals durch den BGH gehen würde.

Aber wenn man sich schon so ein dystopisches Szenario ausmalt, dann würde der Staat auf jeden Fall nicht an der Wegzugsbesteuerung für Kryptowerte sparen.

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Dem stimme ich auch zu ist ja schon seltsam genug das Deutschland, nicht so wie Amerika, bei uns eben nicht die Steuer des Bürgers einzieht egal wo er sich aufhält in der Welt.

Der Staat würde eine substanzsteuer/vermögebssteuer einführen, dann muss er nicht auf den Verkauf warten. Gibt es ja heute schon mit der vorabpauschale auf Fonds und etf.

und woher genau will der Staat wissen, dass ich meinen Seed nicht bei einem Bootsunfall verloren habe?