Fragen an Steuerexperten im Kryptospace

Danke für deine hilfreichen Tipps.
Was ist denn mit Sozialhilfeempfängern? Die Zahlen ja keine Steuern?
1.Wieviel dürfen die in Kryptos anlegen?
2. Was ist wenn die per Bitcoin ATM und P2P gekauft wurden? Sind die dann anonym?
3. Wenn die über Jahre für die Enkel gehodlt werden sollen und was wenn ich BTC für meine damit überforderte Mutter gekauft habe?

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Hallo Roman,
erst einmal Danke für Dein Format und auch Dein neustes Video zum Thema:
Blocktrainer 100% transparent! So verdienen wir Geld | Report 1

Da ich meine Frage hier im Forum noch nicht gelesen habe stelle ich diese einfach mal.
In der Hoffnung das ich mit diesen nicht der einzige bin und diese im Ansatz beantwortet werden.
Ich bin Selbständig und gebe jedes Quartal meine Steuern ab.
Krankenversichert bin ich freiwillig bei einer Gesetzlichen Krankenkasse.
Seit Mitte 2017 bin ich in BTC und BCH investiert und kaufe zumindest BTC schrittweise nach.
Meine Selbständigkeit hat nichts mit dem Bereich Krypto zu tun. Es ist eine reine private Angelegenheit.
Die Konten sind auch streng getrennt.
Durch den Hard Fork seiner Zeit bin ich dann auch zu einer Anzahl an BSV gekommen.
Ich bezeichne mich als Hodler.

Frage 1
Bin ich verpflichtet, dem Finanzamt anzuzeigen das ich im Jahre 2017 bis heute in Krypto investiert bin?
Auch wenn ich bis vor ein paar Wochen nichts verkauft habe?

Frage 2
Vor ein paar Wochen habe ich meine BSV Bestände drastisch minimiert.
Der gewinn wurde komplett investiert und verbleibt bei dem Konto.
Die Haltefrist von einem Jahr ist ja lange verstrichen. Die BSV habe ich ja auch „so“ bekommen.
Muss ich trotz der Haltefrist das Finanzamt über den Verkauf informieren?

Frage 3

Meine Gewinne aus den BSV sind ja steuerfrei.
Hat das eigentlich Auswirkungen auf meine Krankenkassen Beiträge?
Diese richten sich ja immer nach der Steuererklärung.
Die Frage die ich mir stelle ist wenn ich den Verkauf trotz Haltefrist zum Ende des Jahres in meiner Steuererklärung anzeigen muss kann die Krankenkasse auf Grund des Gewinns meine Beitrage erhöhen?

Vielen Dank und bleib Gesund.

Hallo liebes Blocktrainer-Team,

ihr macht eine tolle Arbeit. Macht weiter so. Meine Frage wäre:

Muss ich den kleinen Teil an Brave-Rewards (BAT) die ich nicht dem Blocktrainer-Team Spende versteuern, wenn ich diese innerhalb von einem Jahr nach Erhalt in BTC tausche. Müsste ich hier auch 1 Jahr HODLn um steuerfrei zu bleiben? Es handelt sich hier ja auch eher um Kleinstbeträge die unterhalb des Freibetrags liegen. Aber trotzdem für mich eine interessante Frage.

Viele Grüße
Jas_a_Dilli

Stimmt es dass LIFO gilt und kann man das damit umgehen, dass man neue Käufe einfach auch andere Adressen packt und somit einen Nachweis für die 1 jährige Haltefrist hat?

Also z.B. ich kaufe am 1.1.20 einen BTC und am 1.7.20 noch einen, aber packe den auf eine separate Adresse. Wenn ich nun am 2.1.21 mit Gewinn einen BTC verkaufe muss ich doch keine Steuern darauf zahlen, wenn ich den verkaufe, der am 1.1.20 gekauft wurde, oder?

Herzlich Willkommen in der Community,
deine Frage kann ich leider nicht beantworten, würde mich aber auch mal interessieren, wie das so läuft.

Hallo zusammen,

Danke vorweg für die Möglichkeit hier Fragen in Richtung Krypto-Versteuerung stellen zu können!

Meine Frage zielt auf folgendes Beispiel ab --> Ich habe derzeit ICON (ICX) in meiner ICONex Wallet am aktiven staken. Sobald ich diese ICON Token beispielsweise auf Binance übermittle und dann in Ethereum trade, müsste ich Sie wieder 1 Jahr liegen lassen, damit ich wieder frei von der 27% Kapitalertragssteuer (lebe in Österreich) bin, oder?

Generell habe ich soweit auch unabhängig vom Staken die Frage wie es sich denn verhält wenn man jetzt seit einem Jahr zum Beispiel den Sharding Altcoin „ZILLIQA“ hält und diesen eigentlich von seiner Wallet auf seine Plattform des Vertrauens (in meinem Fall Bitpanda) übermitteln wollen würde, jedoch Bitpanda kein Wallet für diesen Altcoin anbietet. In diesem Fall wäre ich ja zum Beispiel gezwungen den Altcoin zuerst zum Beispiel auf Binance gegen ETH oder BTC zu traiden und dann an Bitpanda zu übermitteln, jedoch müsste ich dann ja wieder 1 Jahr warten oder? :slight_smile:

LG & Danke fürs Licht ins Dunkle bringen!
Mathias

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Was ist von dem Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 08.04.2020 (3 V 1239/19) zu halten? Wie wird es weitergehen? Weitere Instanzen?

Sollte man irgendwann tätig werden, um bereits gezahlte Steuern zurückzufordern?

Für eine Antwort braucht man vermutlich etwas Vorlaufzeit.

Hier mal ein Link:

https://www.cpm-steuerberater.de/news/entry/2020/05/02/7191-kryptowährungen-gewährung-von-aussetzung-der-vollziehung

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Hi liebe Community:) Super dringend.

Wenn ich ein Neuinvestment tätige und kaufe/ verkaufe, berührt das die 1 Jahr Steuerfrist meines alten Bitcoin Stacks, das unberührt auf dem wallet bleibt ? Wie kann ich die Steuerbelastung vermeiden?

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Vielleicht noch eine Erweiterung zu meiner Frage. Vergleichbar müsste es ja auch sein, wenn man eine Spende bzw. mit einem Coin etwas bezahlt bekommt. Also man bekommt einen Coin ohne das man diesen aktiv gegen FIAT bezahlt. Kann ich diese Coins ohne Haltefrist gegen FIAT bzw. andre Coins tauschen.

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Servus Leute,
erstmal ein dickes Lob für euren unermüdlichen Einsatz.
Super, dass ihr hier die Möglichkeit bietet, konkrete Fragen zu stellen und vielen Dank schon mal für die Beantwortung.

Ich habe vor knapp einem Jahr Coins diverser Währungen gekauft. Das Haltejahr ist noch NICHT vorüber.

Zwischenzeitlich habe ich z.B. bei Hosps Firma Cake mit Dash- und Bitcoinbeteiligungen einige €uros gutgemacht.

Hierzu meine Fragen:
Wie ist dies steuerrechtlich einzuordnen? Sind dies zu versteuernde Einnahmen bzw. Gewinne, wobei die „Gewinne“ nicht ausbezahlt, sondern automatisiert sofort reinvestiert werden?
Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt müssen solche „Gewinne“ angegeben werden?

Wenn obiges mit JA beantwortet wird, dann letzter Punkt: ich habe noch einen - momentan ruhenden - Gewerbeschein.
Wäre es steuerlich betrachtet günstiger, diese „Tätigkeit“ über ein (angemeldetes) Gewerbe laufen zu lassen?

Vielen Dank und viele Grüße
derft

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Ich hab auch ne Frage. Ich besitze NEO und NEO erzeugt automatisch, ohne dass ich was dazutue GAS. Kann ich das GAS einfach behalten und gilt da die 1 Jahres Haltefrist? Oder muss ich GAS immer angeben und voll versteuern? Oder kommt es drauf an wieviel NEO man hat und wieviel GAS man bekommt? Das heißt ob man GAS innerhalb eines Jahres im Wert von 10 oder 100 oder 1000 Euro bekommt. Spielt das eine Rolle? Danke für die Beantwortung im voraus und macht weiter so! :smiley:

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Sorry, ich verstehe Deine Frage nicht.

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Naja …er meint wahrscheinlich, ob im entsprechenden Gesetz von Coins die Rede ist oder von UTXOs etc :wink:

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Hallo,

aktuell wird immer von der Haltefrist von einem Jahr gesprochen, als wäre diese in Stein gemeißelt. Gibt es diesbezüglich eventuell bereits Gesetzesvorschläge, welche die Haltefrist beseitigen und Crypto-Trades grundsätzlich besteuern, dafür dann aber eben niedriger als zum Einkommenssteuersatz? Und ist grundsätzlich damit in naher Zukunft zu rechnen, oder fährt der Staat ganz gut mit dieser Gesetzeslage.

Außerdem die Frage, wie verhält sich die Vesteuerung bei stakebaren Coins wie Tezos oder Cardano? Wie werden meine Stakingrewards besteuert?
Und wie verhält es sich mit Airdrops, welche ich nicht einfach auf meine Wallet-Adresse ausgeschüttet bekomme, sondern für welche ich aktiv etwas tun musste?

Außerdem die für mich wichitgste aller Fragen: Wo genau muss ich all das angeben? Ich nutzte für die Steuererklärung die Seite „Smart-Steuer“, wo ich jedoch nur angeben kann ob ich Kryptowährungen unter einem Jahr verkauft habe oder nicht. Grundsätzlich bin ich ein Hodler, nur was ist mit Airdrops und den ganzen Staking-Rewards. Hätte ich da bereits eine Angabe in der Steuererklärung machen müssen? Und muss ich die Angabe auch machen, wenn ich zwar einen kleinen Betrag innerhalb der Haltefrist verkauft habe, dieser aber unter dem Freibetrag von ca. 600 Euro (oder sowas) liegt?

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:grinning:

Ein windiger Anwalt könnte damit vielleicht arbeiten.

Aber ich denke, die Chancen sind sehr gering.

Dann setze ich eher auf die seit einiger Zeit laufenden Diskussion, dass das FA aktuell keine Möglichkeit hat, Deine Kryptogeschäfte zu sehen. Folglich sind sie auf Deine Zahlen angewiesen.
Allerdings musst Du Dich nicht selber „belasten“, womit die Steuern nicht rechtens wären.

Lass’ das einen Steuerberater machen. Standard-Software ist mMn noch nicht für „Spezialfälle“ ausgelegt.

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Ich bin schon sehr gespannt auf das Steuerberater-AMA.

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Soweit ich das verstanden habe, entstehen Gewinne/Verluste und damit Steuern immer erst bei einem Wechsel von der Crypto Welt in die Fiat Welt.

  1. Heißt das, das sich bei Crypto-zu-Crypto Handel nur die Haltefrist verlängert?
  2. Ist das vielleicht letztlich der Sinn von Stable Coins?
  3. Ist meine Grundannahme einfach schon falsch?
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Also ich bin zwar kein Steuerberater, aber da bin ich mir zu 100% sicher:
Nummer 3. Deine Annahme ist falsch. JEDER TRADE ist steuerpflichtig

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Da bin ich eben nicht so sicher. Habe anderes gehört und kann mir das auch vorstellen. Der Fiat Wert der Crypto Werte ist nur hypothetisch solange ich die Crypto Werte nicht in Fiat tausche. Wie z.B. ich tausche ein Bild eines unbekannten Künstlers mit einem Verkehrswert von 100€ mit einem Freund gegen ein Bild von einem etwas bekannterem Künstler mit einem Verkehrswert von 200€. Der Wert des Bildes kann allerdings ganz anders sein, bis zu dem Zeitpunkt, bis ich das Bild verkaufe. Auch hier würden, glaube ich, erst Steuern anfallen, wenn ich das neue Bild verkaufe - weil ja vorher alles nur virtuelle - noch unbestimmte - Werte sind.

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Mm - hab jetzt auch noch mal weiter reingestöbert. Da liege ich wohl wirklich falsch.
Habe mal wegen Tauschgeschäften rumgesucht:
"Wichtig bei alledem ist jedoch, dass die Beteiligten über ihre Leistungen und Gegenleistungen genau Buch führen – am besten und einfachsten in Form ganz normaler Rechnungen: Denn …

  • sowohl der Tausch (= Warenlieferung gegen Warenlieferung) als auch
  • tauschähnliche Geschäfte (Waren oder Dienstleistungen gegen Dienstleistungen)

… sind steuerpflichtig! Lieferungen und Leistungen der Gegenseite werden als geldwerte Entgelte gewertet."

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