Finanzamt fordert public Keys / Wallet Adressen

In der Blocktrainer Telegramm Gruppe ist ein Mitglied, das einen Brief vom Finanzamt Köln gepostet hat. Darin wird er aufgefordert seinen xpub mitzuteilen.
Damit würde alle vergangenen und zukünftigen Transaktionen offenlegen, gegenüber dem Finanzamt und wer auch immer den Key in die Finger bekommt.
In der Telegram Gruppe wurde nur kurz darüber diskutiert, deshalb möchte ich das hier nochmals anstoßen.
Ist man dazu verpflichtet?
Das wäre ja die ultimative Live Überwachung, ohne jemanden fragen zu müssen.

Kannst fu den Brief hier mal posten?

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Klingt irgendwie seltsam.
Keine Rechtsberatung, aber ich denke nicht, dass das Vorgehen legal wäre.
Aber verlangen können sie erstmal alles, bis ein Gericht entscheidet…

Ich würde mich wahrscheinlich dummstellen und so tun, als ob ich nicht wüsste, was ein xpub ist. :smirk:

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Nope, mir ist kein entsprechender Gesetzestext bekannt.
Einen XPUB zu besitzen, beinhaltet keinen steuerlichen Vorgang. Ich würde die bitte dankend ablehnen.



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Dort wird doch gar nicht nach einem xpub gefragt :thinking:

Es sollen lediglich die Adressen angegeben werden.

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Auf Seite 3 public keys

Ein öffentlicher Schlüssel „ist“ eine einzelne Adresse.

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Solange man keine KYC für Wallet machen muss, macht doch kein Sinn :woman_shrugging:

Vereinfacht gesagt, fragen sie nach den Bitcoin „Konten“.
Konten sind in diesem Fall alle Adressen, die einem gehören.

Klingt für mich plausibel und nicht überzogen.

Verstehe, aber dann läuft doch was ernstes gegen ihn oder.
Eigentlich sollte fa seine Kontoauszüge interessieren…um ein eventueller Verkauf festzustellen und nicht wieviel coin’s er besitzt, coin’s zu besitzen ist kein steuerlicher Vorgang oder

Das ist nur eine normale Anfrage mit Bitte um Mithilfe.
Er hat in seiner Steuererklärung laut Schreiben die Gewinne angegeben.
Sie fragen jetzt freundlich an, ob er noch mehr hatte.

Hängt mit dem Bitcoin.de Datenabzug zusammen, so wie es aussieht.

Da wir aber immer unsere Steuern sorgfältig erledigen und alles dokumentieren, kann nichts passieren.
Wer bisher nur gekauft hat, braucht gar nichts zu erklären (keine Rechtsberatung!).

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Das Bussgeld fällt da nicht wirklich hoch aus, falls man da keine Lust hat zu kooperieren, oder?

Dann wird wahrscheinlich großzügig geschätzt :face_with_peeking_eye: Das will man nicht.

Ich war ehrlich gesagt bei dem Thread etwas überrascht, dass die Beamten schon wissen was ein xpub ist. :sweat_smile:

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Wenn du eine Rechtskräftige Aussage suchst, bist du bei einem Steuerberater auf jeden Fall gut aufgehoben.
Dieser kann mit Sicherheit besser beurteilen, was du offenlegen musst und was du für dich behalten darfst.

xpub ist nicht gleich public key
Vom Xpub können alle public keys abgeleitet werden und vom public key halt nicht. Also kann man public keys (normale Bitcoinadressen) rausgeben ohne alles zu zeigen :wink:

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KYC direkt beim Finanzamt, warum nicht. Somit können wir sicher sein, dass der Staat immer ein Auge auf unsere coins haben wird. Da sind CBDCs auch schon egal. Deutschland quo vadis?

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Heftig, hab ich so auch noch nie gehört.
Aber klingt für mich danach dass er bei einer KYC Börse getradet hat und die Börse demn Finanzamt gemeldet hat dass er viele Transaktionen mit gewinn gemacht hat (?)
wäre mal gut zu wissen welche Börse er benutzt hat

Bisher hat nur Bitcoin.de Daten geliefert meines Wissens nach.

Aber so heftig finde ich die Anfrage nicht. Ich würde aber keine Bestände melden, da diese zur Berechnung von Steuern irrelevant sind, nur Verkäufe sind ausschlaggebend.

Wie immer: Keine Steuerberatung.

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