ich bin mir grad nicht mehr sicher und ich habe hier noch keine eindeutige Meinung dazu gelesen.
Frage:
Ich kaufe 1000 Sats, sende diese an meine bitbox.
2 Jahre später sende ich davon 500 Sats zur Börse und verkaufe sie steuerfrei. Kurz danach will ich doch wieder meine Sats zurück und kaufe deshalb erneut 500 Sats.
Wenn ich jetzt diese 500 Sats verkaufe, sind die steuerfrei, weil fifo, oder nicht?
Ja, denn du verkaufst nicht diese frisch gekauften 500 Sats, sondern die restlichen 500 von den damals 1000 gekauften Sats (Deutschland) Genau das besagt ja die FIFO-Methode.
Du kannst zwischen deinen eigenen Wallets Sats hin und herbewegen, wie du willst.
Alles klar. Danke für die Unterstützung. Ich war mir nicht mehr ganz sicher. Dh. Solange ich irgendwo steuerfreie Sats liegen hab, kann ich kaufen und verkaufen wie ich will. Es zählt immer fifo. Dankeschön
Dazu als kleine unwichtige aber trotzdem „nice to know“- Randnotiz: Im Normalfall zählt fifo, genau. Wenn man dem Finanzamt aber von Anfang an verständlich macht, dass man es gerne anders herum handhaben möchte, (lifo= last in, first out) dann sollte das auch bei Bitcoin gehen. Bei Bitcoin macht das aber so weit ich denken kann, nur wenig Sinn. Und wie gesagt, geht das allerdings nur von Anfang an und nicht, wenn du bereits einen steuerlichen Vorgang getätigt hast, den du dem Finanzamt bereits melden musstest.
Hallo! Ist zwar schon ein etwas älterer Tweet, aber ich probiere es:
In welchen Fällen kann ich fifo anwenden? Immer, egal wo sich meine BTC´s/Sat´s befinden oder nur innerhalb einer Wallet?
(Um es besser zu verstehen was ich meine:
was wenn meine BTC´s/Sat´s verteilt bei mehreren Brokern/Börsen liegen?
was wenn eine Teilmenge davon bei TradeRepublic liegt (dort kann ich sie gar nicht auf eine eigene Wallet transferieren - es geht nur bei TR zu kaufen oder dort auch wieder zu verkaufen)
oder zählt das fifo erst nach dem die verschiedenen Teilmengen auf z.B. meinem Ledger/meiner BitBox eingegangen sind?
Wird deine Frage hier nicht schon beantwortet?
Es ist völlig egal wo du deine BTC gekauft hast. Du kaufst BTC an einem gewissen Datum. Diese Menge ist nach einem Jahr steuerfrei, egal wo diese sich befinden…
01.01.2020 - Börse A - 10.000 Sats gekauft
01.05.2020 - Börse B - 20.000 Sats gekauft
02.01.2021 - Börse B - 10.000 Sats verkauft —> steuerfrei! (Deutschland)
bei TradeRepublik solltest du dich vergewissern, dass du auch wirklich Bitcoin kaufst und kein Zertifikat. (Würde dir sowieso davon abraten, dort zu kaufen, wenn du nicht die Möglichkeit hast, auf eine eigenes Wallet zu übertragen…)
Ja, eigentlich schon klar, aber meine Steuerberaterin ist da anderer Meinung!
Stein des Anstoßes sind die BTC´s welche ich bei TradeRepublic im Sommer 2021 gekauft habe (tatsächlich BTC´s, also 0,0xxx BTC - es war kein Zertifikat). Da ich erst im nach hinein erfahren habe, dass ich diese BTC´s nicht auf meine eigene Wallet transferieren kann (und wegen anderer Unverschämtheiten seitens TR), kam es dann im Herbst 2021 mit TradeRepublic zum Streit. Ich wurde gekündigt und musste innerhalb der Haltefrist Verkaufen. Da ich in diesen 4 Monaten größer 600 EUR Gewinn gemacht habe und ich diese BTC´s nie auf einer sozusagen mir persönlich frei zugänglichen Wallet hatte, meint meine Steuerberaterin kann ich sie nicht zu meinem jederzeit im persönlichen Zugriff befindlichen Pool zählen und somit Fifo anwenden.
Bleibst Du bei Deiner Ansicht? Wenn ja, soll es mir Recht sein, aber hättest Du mir dann auch eine rechtliche Grundlage dafür? Einen steuerrechtlich belastbaren Nachweis/Verweis?
Das lese ich jetzt wirklich zum ersten Mal… Ob die BTCs auf einem Broker liegen oder in der eigenen Wallet ist mMn völlig egal.
Ich verstehe nicht warum dein Steuerberater auf Lifo umgestellt hat. Das bringt mMn nun mehr Probleme mit sich, da ein Hin- und Herswitchen zwischen den Fifo- und Lifo-verfahren eigentlich nicht möglich ist. Standart ist die Fifo-Methode und man kann gemeinsam mit einem Steuerberater ein Lifo-Verfahren abklären und schauen, ob das Finanzamt das so annimmt; aber dabei bleibt man dann eben auch.
Mein Wissen ist auch „nur“ angelesen.
Zum Verständnis: Du hattest mindestens die Menge, die du auf TR verkauft hast, auch als über ein Jahr lang gehaltene BTC auf einem anderen Wallet, ja?
Nein, es wird NICHT von Fifo auf Lifo umgestellt. Der Steuerberater sieht lediglich die Wallet bei TradeRepublic nur nicht zu meinem BTC-Pool gehörig, weil ich keinen Zugriff darauf habe (weil ich meine BTC´s dort nur verkaufen, aber nicht transferieren kann). Und ja, ich hatte mind. die selbe Menge länger als ein Jahr wie ich auf TR verkauft habe - nur eben bei anderen Brokern/anderern Börsen/Wallets.
Werde mit dem verlinkten Artikel im Rücken nochmal mit meinem Steuerberater reden.
Noch eine andere Situation:
Ich hatte aus versehen mal 0,5 BTC innerhalb der Haltefrist mit Gewinn größer 600 EUR verkauft (falschen Knopf geklickt). Dies dann ca. eine halbe Stunde später bemerkt und mit der daraus entstandenen EUR-Summe gleich wieder BTC gekauft. Durch Gebühren und Kursschwankung habe ich dann aber nur 0,49xxx BTC bekommen - also eigentlich genau genommen sogar einen kleinen Verlust gemacht. Ist das jetzt auch ein steuerrechtlicher Vorgang auf den ich Steuern zahlen muss, obwohl es mir sogar einen kleinen Verlust gebracht hat?
Das ist schonmal gut. Jedoch praktiziert das ja dein Steuerberater bei der TR-Wallet… Kannst dich ja mal melden, was dabei herausgekommen ist. Würde mich für eine Quelle interessieren, die besagt, dass ein Broker, der keine Auszahlungen von Sats anbieten, steuerlich anders behandelt wird…
Natürlich ist der Verkauf ein steuerrechtlicher Vorgang, wenn du innerhalb eines Jahres deine BTCs veräußerst!
Dein „Verlust“ in diesem Ausmaß kam wohl von der Kursschwankung. Du hast wohl etwas teurer eingekauft als du verkauft hast. Jedoch kannst du diesen Verlust nur mit deinem Gewinn gegenrechnen, wenn du diesen auch (im gleichen Jahr) realisierst; also du nochmal bei niedrigerem Kurs verkaufst