FIFO-Prinzip

Hallo Roman und Blocktrainer Team,
ich habe eine Frage zu dem FIFO Prinzip.
Wenn ich Beispielsweise 0.1 BTC im Januar zum Kurs von 10k kaufe und sie auf meine hardware wallet sende, und dann im März nochmals 0.1 BTC kaufe zum Kurs von 20k, auf der Börse lasse und diese dann umtausche in IOTA, werden dann trotzdem die im Januar gekauften Anteile verwendet da sie ja nur auf der blockchain gespeichert sind oder nicht?

Grüsse und danke für Deine Arbeit :slight_smile:

1 „Gefällt mir“

Hi,

eine ähnliche Frage habe ich auch gestern gestellt und wurde auf folgenden Link verwiesen.
Da wird es eigentlich ganz gut erläutert.

1 „Gefällt mir“

Ja.

Blockchain? Sie werden verwendet, weil Du sie zuerst („First In“) gekauft hast.

1 „Gefällt mir“

Guten Tag,

wie schaut dies aus, wenn ich von Börse Kucoin vor zwei Jahren 0.5 Bitcoin gekauft habe, auf meine Hardware Wallet transferiert habe und nun vor drei Monaten auf Börse Coinbase 0.5 Bitcoin gekauft habe, dort behielt und diese nun verkaufe? Kann ich die 0.5 Bitcoins auf der Hardware Wallet verrechnen, oder muss ich Steuern auf die vor drei Monaten bei Coinbase gekauften Bitcoin bezahlen?

Vielen Dank für eure Antworten :slight_smile:

1 „Gefällt mir“

Tja, da existieren verschiedene Meinungen zu der Bewertung von Depottrennung.
Depottrennung soll zwingend sein.
Ich bin der Meinung, das man weiterhin ein Wahlrecht hat ob man Depottrennung über alle Depots hinweg anwendet ( also ohne Depottrennung ) oder ob man verschiedene Ablageorte/Adressen als separate Depots kennzeichnet.
FIFO ist über alles pro Währung, egal ob Depottrennung oder nicht.
In Cointracking habe ich FIFO und die Depottrennung eingestellt, einzelne Wallets oder Adressen sind dann die Depots. Aber natürlich auch die Wallet einer Börse ist ein Depot.
Gehst du davon aus, wären in deinem Beispiel die Gewinne der Coins der Börse zu versteuern.
In dem bekannten Schreiben der Finanzverwaltung wird explizid auf Wallettrennung und FIFO abgestellt. Am Ende ist es Auslegungssache da nicht final absolut eindeutig formuliert und nicht höchstrichterlich entschieden.
Umsicher zu gehen, dIe Wallet-Coins zu Coinbase transferieren und dann erst Coins verkaufen. Dann wärs in jedem Fall steuerfrei.

2 „Gefällt mir“

Die oben genannten Beispiele sind exakt die Frage, die mich gerade auch umtreibt. Ein Steuerberater sollte es eigentlich wissen, allerdings habe ich so meine Zweifel, ob dieser Sonderfall jedem StBerater so geläufig ist. Am Ende zahl ich doch 40% Steuern…

Aktuell gehe ich davon aus, dass ich tatsächlich die alten coins von der hw wallet zur Börse schicken müsste, nur um sicher zu gehen.

1 „Gefällt mir“

Würde ich auch so machen um - wie du schon selber sagtest - sicher zu gehen..

Nee, die Meisten kennen sich damit nicht aus. Mein StBe überhaupt nicht, zwei weitere im Bekanntenkreis auch gar nicht. Da muss schon aus einem persönlichen Interesse heraus ein Faible für Krypto grundsätzl. vorhanden sein bevor sich einer da reinfuchst. Ich glaube, adequate Stbe. bekommste zur Zeit nur über die Recherge im NET.
Das FA hat im meinem Fall meinen Steuerreport ( Depottrennung, FIFO) grundsätzl. anerkannt, nur zusätzl. nochmal Nachweise zu herausgepickten Trades verlangt. ( DIY erklärt, ohne StBe )