Jo, hier auch nochmal genau so erläutert :
Kurze Rückmeldung. Einspruch inklusive Antrag auf Aussetzung der Vollziehung habe ich schon vor 13 Tagen gestellt.
Bisher keine Rückmeldung. Die Dame am Telefon meinte, dass es noch nicht bearbeitet wurde (vielleicht ist der Mitarbeiter krank?).
In 8 Tagen ist eigentlich das Zahlungsziel und ich überlege noch was ich mache wenn ich bis dahin noch keine Rückmeldung bekomme.
Wie schon geschrieben: Das Finanzamt kann sich recht viel Zeit lassen. Erst nach sechs Monaten darfst Du eine Untätigkeitsklage einreichen.
Hast Du heute, oder wann auch immer du jetzt mit dem FA in Kontakt warst, nach der ungefähren Bearbeitungszeit gefragt? Die 13 Tage sind auch noch voll im Rahmen. Mein FA ist, glaube ich zumindest gelesen zu haben, das schnellste in Berlin und selbst da hat es 14 Tage gedauert bis das Geld nach dem Widerspruch auf dem Konto war. Zwei oder drei Tage später war dann der neue Bescheid in meinem Briefkasten.
Edit: Ich gehe zu 99 % davon aus, dass durch den Widerspruch das Zahlungsziel auf Eis gelegt wurde.
Soweit ich weiß muss ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung unverzüglich bearbeitet werden.
Nein ist unabhängig vom Einspruch.
Habe gerade nachgeguckt. Du hast recht. Schon komisch, dass es nicht automatisch mit dem Widerspruch einhergeht.
Ich würde einfach noch mal anrufen und deinen Fall ansprechen.
Kannst du mir dafür Tipps geben? Ich meine gerne würde ich jeden Tag anrufen wenn es was bringt. Aber ich sag ja dann immer wieder dasselbe.
Habe ich ja vor einer 1,5 Stunden schon wieder gemacht (nachdem ich letzte Woche schon angerufen hatte). Mehr als mir zu sagen dass der Einspruch eingegangen ist, und noch nicht bearbeitet wurde, konnte man nicht machen. Man hat halt mein Anliegen nochmal aufgenommen (bzgl. AdV) und es weitergeleitet, mehr konnte man nicht machen. Klar, was sollen die denn anderes machen?
Also zu gerne würd ich jeden Tag anrufen, aber was bring ich dann jeden Tag vor damit es auch wirkt?
Edit: gefunden auf AEAO Zu § 361 - Aussetzung der Vollziehung: - NWB Datenbank
Über Anträge auf Aussetzung der Vollziehung ist unverzüglich zu entscheiden. Solange über einen entsprechenden bei der Finanzbehörde gestellten Antrag noch nicht entschieden ist, sollen Vollstreckungsmaßnahmen unterbleiben, es sei denn, der Antrag ist aussichtslos, bezweckt offensichtlich nur ein Hinausschieben der Vollstreckung oder es besteht Gefahr im Verzug.
Ich blick nicht durch inwiefern das Relevanz hat, aber es liest sich gut… spannend. Inwiefern ich Mahnungen/Zins bekommen/auferlegt bekommen werde bleibt abzuwarten.
Ich rate dringends davon ab jeden Tag anzurufen. Damit gehst du denen nur auf die Nerven und sorgst für Stress und Stress ist nie gut. Besonders nicht für Beamte.
Ich würde jetzt erst mal nur noch ein Mal anrufen und fragen was mit dem Zahlungsziel ist, da Du eine Aussetzung der Vollziehung beantragt hast und Du Dir Sorgen machst, dass nun Mahnungen bei Dir ankommen. Und dann noch fragen, ob sie eine Angabe zur durchschnittlichen Bearbeitungsdauer machen können.
Und das alles in freundlicher Art und Weise. Wenn Du nett zu denen bist, sind sie nett zu dir… ;)
PS: Umso öfter Du anrufst, umso weniger Zeit haben sie um sich um Bearbeitungsfälle zu kümmern.
Hat sich alles erledigt, der Finanzbeamte hat mir heute am Telefon alles gesagt was ich hören wollte.
Er meinte auch, dass ich in Zukunft entweder die steuerfreien privaten Veräußerungsgeschäfte komplett weglassen soll, oder ich kann sie dem FA seperat zur Verfügung stellen wenn ich will (also nicht in der Steuererklärung aufführen).
Das ist das einzig Sinnvolle. Wenn man das Formular genau liest, versteht man, dass sich das Finanzamt für steuerfreie Einkünfte nicht interessiert. Wieso auch…?
Wir sidn doch alle Menschen. und da dachte ich halt es ist vorteilhafter wenn ich auf volle Transparenz gehe. Schließlich bekommt das FA ja irgendwann sowieso alle Daten von den Exchanges und kann sich selbst alles zusammenreimen, auch meine steuerfreien Einkünfte. Und spätestens wenn bei der Auswertung der Daten dem FA ein Fehler unterläuft, ist es glaube ich besser wenn ich imemr schon alles angebenen habe als wenn ich immer alles verheimlicht hätte. Der Eindruck ist halt nen ganz anderer wenn man immer alles angibt. Oder?
Der Gedanke ist völlig nachvollziehbar. Allerdings verheimlichst du nichts, wenn du Informationen nicht an das Finanzamt weitergibst, die für das Finanzamt belanglos sind.
Ich glaube das Problem, was viele haben, ist: Sie trauen sich nicht 100% zu, die Steuerregeln richtig anzuwenden und wollen sich dann darüber absichern, dass sie dem Finanzamt die Sachlage mitteilen. So nach dem Motto: Hier, also das ist so und so und dann muss ich ja keine Steuern zahlen. Oder!?
Das erzeugt natürlich eine Mehrarbeit beim Finanzamt. Also nicht falsch verstehen: Das kann man absolut so machen, ich persönlich habe auch wenig Mitleid mit Beamten, die arbeiten müssen. Aber es erzeugt diese Mehrarbeit und wir alle bezahlen diese Arbeit (Steuern). Für das Individuum ist das aber natürlich billiger, als wenn man einen Steuerberater engagiert und seine persönliche Situation dort exakt abklärt.
Das geht von der Logik ein bisschen in die Richtung: „Wenn du nichts verbergen hast, brauchst du keine Privatsphäre. Wer auf Privatsphäre besteht, tut wohl etwas kriminelles.“.
Ich verstehe was du meinst, aber das ist ein unangenehmer Trend in der Gesellschaft meiner Ansicht nach. Beweislastumkehr etc…
Genau weil Menschen anfangen so zu denken, wird die Privatsphäre immer weiter eingeschränkt.
Dann kann man auch sagen: „Wenn man echter Demokrat ist, hat man ja nichts dagegen, dass wir Wahlen öffentlich durchführen.“