Ich frage mal für einen Freund: Sag mal , auf welcher Seite stehst du eigentlich?
Deine Information hinsichtlich „Clickbait“ ist definitiv falsch. JerryChris hat recht.
Schaust du mal auf Wikipedia.
Norwegen erhebt eine Vermögenssteuer mit einem Steuersatz von insgesamt 0,85 % auf Nettovermögen, das einen bestimmten Freibetrag überschreitet. Dieser Freibetrag liegt bei 1.500.000 NOK (ca. 150.000 EUR) für Einzelpersonen.
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Spanien hat eine progressive Vermögenssteuer, die auf Nettovermögen über 700.000 EUR erhoben wird, wobei ein Freibetrag von 300.000 EUR für die Hauptwohnung gilt. Die Steuersätze variieren je nach Region und liegen zwischen 0,2 % und 3,75 %.
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Frankreich erhebt seit 2018 eine Vermögenssteuer auf Immobilienvermögen (Impôt sur la Fortune Immobilière, IFI). Diese betrifft Personen mit Immobilienvermögen über 1.300.000 EUR, unabhängig davon, ob sie in Frankreich ansässig sind oder nicht.
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Argentinien erhebt eine Vermögenssteuer auf in- und ausländisches Vermögen von Steuerinländern. Die Steuersätze sind progressiv und reichen von 0,5 % bis 1,25 % für Vermögen über bestimmten Schwellenwerten.
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Kolumbien hat eine Vermögenssteuer für Personen mit einem Nettovermögen über 5 Milliarden COP (ca. 1,1 Millionen EUR). Die Steuersätze liegen zwischen 0,2 % und 1,0 %.
Schweiz: Erhebt eine Vermögenssteuer auf kantonaler und kommunaler Ebene, basierend auf dem gesamten Nettovermögen. Die Steuersätze variieren je nach Kanton.
Österreich: Zwar erhebt Österreich keine allgemeine Vermögenssteuer, jedoch gibt es eine sogenannte Wegzugsbesteuerung. Wenn eine Person Österreich verlässt und dabei erhebliche Kapitalbeteiligungen besitzt, werden Wertsteigerungen dieser Beteiligungen besteuert, selbst wenn die Gewinne noch nicht realisiert wurden. Dies dient dazu, steuerliche Verluste durch den Wohnsitzwechsel zu vermeiden.
Deutschland: Auch Deutschland erhebt keine allgemeine Vermögenssteuer, jedoch greift eine Wegzugsbesteuerung bei wesentlichen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften. Bei einem Umzug ins Ausland wird die Steuer auf nicht realisierte Wertsteigerungen von Beteiligungen fällig, um eine Besteuerung der im Inland erworbenen Vermögenswerte sicherzustellen.
Australien: Bei Beendigung der Steueransässigkeit werden bestimmte Vermögenswerte als veräußert betrachtet, und auf die dabei entstandenen fiktiven Kapitalgewinne wird eine Steuer erhoben.
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Kanada: Kanada erhebt eine „Departure Tax“ auf nicht realisierte Kapitalgewinne, wenn eine Person ihre Steueransässigkeit aufgibt. Bestimmte Vermögenswerte werden dabei als zum Marktwert veräußert betrachtet.
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USA: Die USA erheben eine Exit Tax auf bestimmte vermögende Personen, die ihre Staatsbürgerschaft aufgeben oder ihren dauerhaften Wohnsitz beenden. Dabei werden nicht realisierte Kapitalgewinne über einem bestimmten Freibetrag besteuert.
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Vielleicht sehe ich die Sache falsch, dann bitte um Aufklärung.