Ja. Aber nur die, die auch nach §22 versteuern werden würden. (Verlust bei Aktienverkauf bspw.)
Du kannst sie nicht mit Verlusten aus §23 mischen.
Bitte lesen: Steuer-FAQ
Ja. Aber nur die, die auch nach §22 versteuern werden würden. (Verlust bei Aktienverkauf bspw.)
Du kannst sie nicht mit Verlusten aus §23 mischen.
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