ETH 2.0 Staking - Binance

Servus! Als ich noch Shitcoiner war, habe ich leider etwas ETH gekauft. Dieses habe ich dann ins ETH 2.0 Staking auf Binance gepackt, ich dachte dann die ganze Zeit, dass ich das ETH nicht herausbekomme bis die Transformation zu ETH 2.0 durchlaufen ist.
Jetzt habe ich erfahren, dass ich die BETH, die man 1:1 für die gestakten ETH erhält, doch schon jederzeit scheinbar in ETH zurücktauschen kann (Handelspaar ETH/BETH). Dabei gehen wohl alle Rewards verloren. Sind die ETH dann trotzdem noch von der 10 Jahres-Haltefrist betroffen?:sweat_smile::sweat_smile:

Wenn Du keine Rewards erhalten hast, dann wohl nicht. :thinking:

Ich habe die täglichen (?) Rewards in Form von BETH erhalten, die wurden dann zusammengefasst mit den BETH, die ich für die ETH ganz am Anfang erhalten habe.
Wenn ich alle BETH verkaufe für ETH, dann bekomme ich im Endeffekt nur die Summe an ETH raus, die ich ganz am Anfang reingegeben habe.

Hm, schwierig…
Keine Rewards erhalten → sollte auch nicht behandelt werden wie Staking
War trotzdem gestaked → könnte behandelt werden wie gestaked
Besser Steuerberater oder Finanzamt fragen.

Aus jeden Fall wäre der Wechsel zurück (Handelspaar ETH/BETH) wieder steuerlich zu berücksichtigen.

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Ich befürchte auch, dass dies eine dieser steuerlichen Fragen sein könnte, auf die selbst das Finanzamt noch keine Antwort weiß🥱
Für mich ist vor allem die Erkenntnis wichtig, dass das ETH nicht gelockt ist, sondern dass ich es auch von der Börse abziehen kann.
Gleichzeitig habe ich Angst, Steuern auf Rewards bezahlen zu müssen + 10 Jahre Haltefrist, ohne mit den Rewards überhaupt einen Gewinn gemacht zu haben, weil sie ja durch den Verkauf von BETH für ETH „verbraucht“ worden sind🤔

Dann wäre es aber vll auch eine Überlegung das einfach da drin zu lassen…

Shitcoin hin oder her, ein wenig spekulieren (Lottospielen mit etwas erhöhten Warscheinlichkeiten) ist ja auch keine Schande.

Dann zahlst zu einfach die Steuern wenn du den reward erhalten kannst. Steuern sind ja auch nicht das allerschlimmste. Auch wenn jeder versucht so wenig wie möglich zu zahlen, würde unser Land schließlich ohne Steuern auch aktuell nicht funktionieren. Und es werden ja auch nützliche Dinge damit getan.

Kommt natürlich auf deine Risikobereitschaft an und darauf wie sehr es dir weh tun würde wenn der Plan schief gehen sollte.

Na, also hast Du ja doch REWARDS bekommen?! Dann ist’s ganz einfach. :slight_smile:

  1. A l l e Deine BETH unterliegen der 10-Jahres-Spekulationfrist, weil alle BETH im Staking waren.
    Die Frist startet, sobald Du sie aus dem Staking nimmst.
  2. Die BETH, die als REWARD dem STAKE zugeführt wurden, musst Du nach §22 versteuern und zwar mit dem Preis, der zum Zeitpunkt des Zuflusses galt.

Doch, der Fall ist ganz klar. Du hattest geschrieben, dass Du KEINE Rewards bekommen hast. Das hätte es wirklich „kompliziert“ gemacht. Die Aussage hast Du aber ja nun revidiert und somit ist es ein ganz normaler Staking-Vorgang. :man_shrugging:

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Kann ich eigentlich Verluste durch Verkäufe anrechnen lassen auf Rewards über der 256€ Freigrenze für Rewards?

Ja.

„über“? WIe meinst Du das?

Wenn Du 400 Euro Gewinn hattest und 200 Euro Verlust, hast Du 200 Euro Gewinn und bist somit drunter. :thinking:

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„Über“ weil alle Rewards aus Staking/Lending unter 256€ sowieso irrelevant sind.
Für Gewinne aus Verkäufen gilt die 600€ Freigrenze.
Meine Frage ist, ob ich Verluste auch auf die Rewards aus Staking/Lending anrechnen kann und somit wieder unter die 256€ Grenze kommen kann, verstehst du? Oder ob das scharf getrennt wird…

Ja. Aber nur die, die auch nach §22 versteuern werden würden. (Verlust bei Aktienverkauf bspw.)

Du kannst sie nicht mit Verlusten aus §23 mischen.

Bitte lesen: Steuer-FAQ

@Essigschmecktsauer hättest du die ETH nicht gestaked sondern ETH gegen BETH getraded hättest du paar Prozent plus machen können BETH wird in etwa im Verhältnis 0,92 zu 1 ETH getraded…

Zu deinem Fall: wie schon @anon52841224 geschrieben hat bekommst du Rewards die man eigentlich versteuern muss+ 10 jahre Haltefrist.

Die Frage ist jetzt da BETH wieder in ETH umgetauscht wird wenn ETH2 live geht wie das steuerlich aussieht und da kann man glaube ich nur spekulieren wie das gehandhabt wird.

Ist ja genau genommen nicht der gleiche Coin. Sofern man die 1 Jahresfrist nicht einhält muss man ja theoretisch auch steuern auf den Trade ETH-BETH zahlen.
Somit keine Ahnung wie das mit der 10 Jahre Haltefrist gehen soll, vielleicht hat jemand hier dazu ja eine Meinung

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„Ist ja genau genommen nicht der gleiche Coin. Sofern man die 1 Jahresfrist nicht einhält muss man ja theoretisch auch steuern auf den Trade ETH-BETH zahlen.“

Die ETH werden zu Staking-Beginn 1:1 zu BETH getauscht!

Ist richtig man hätte halt auch einfach BETH mit einem besseren Verhältnis als 1:1 kaufen können.
Ist der schlauere Weg als wenn man einfach nur auf staken drückt da man ja mehr BETH für seine ETH erhält.
Also man bekommt mehr ETH wenn BETH 1:1 in ETH umgewandelt wird wenn ETH2 fertig ist.

@xray ich habe ETH gestakt, die zu dem Zeitpunkt steuerfrei sind und habe dafür im Verhältnis 1:1 BETH erhalten. Jetzt nach dem Shapella Upgrade kann man die erhaltenen BETH wieder in ETH im Verhältnis 1:1 tauschen, beginnt die Haltefrist für meine ETH jetzt wieder von vorn?

Bei den Rewards, die ich in BETH erhalten habe, ist es klar.