Ent­wurf ei­nes BMF-Schrei­bens 17.6.21: er­trag­steu­er­recht­li­che Be­hand­lung vir­tu­el­ler Wäh­run­gen

Das sehe ich auch so. Für mich sogar bewundernswert sachlich. Ich kann das leider nicht so geduldig…

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Das sollte mMn nochmal geprüft werden. Im BMF-Schreiben zu Nr.77 steht zumindest beim Lending dass die zugeflossenen Coins angeschafft sind. Und danach mMn genauso zu versteuern sind wie normal gekaufte:

„Nr. 77
b) Ertragsteuerrechtliche Behandlung im Privatvermögen
Einkünfte aus dem Lending sind gemäß § 22 Nummer 3 EStG steuerbar. Denn beim Lending
erfolgt die Erzielung von Einkünften aufgrund der Leistung des Steuerpflichtigen, nämlich
der Nutzungsüberlassung auf Zeit. Werden die Erträge in Einheiten einer virtuellen Währung
generiert, sind die zusätzlichen Einheiten der virtuellen Währung im Zeitpunkt des Zuflusses
angeschafft. Die zugeteilten zusätzlichen Einheiten sind mit dem Marktkurs im Zeitpunkt der
Anschaffung zu bewerten (vgl. zur Ermittlung des Marktkurses Rz. 32). Bezüglich der
Veräußerung von zusätzlichen Einheiten virtueller Währung wird auf die Ausführungen der
Rz. 39 ff. verwiesen.

Die Erträge sind versteuert. Nicht aber die Coins.
Im Video im FAQ zu dieser Frage wird die Steuerpflicht mit dem Hinweis verneint, dass es an der „Anschaffung“ fehlt.
Dies wird aber nun im BMF-Schreiben zumindest beim Lending so festgelegt.

Nur ein Hinweis. Ich bin kein Steuerberater.

Meine Aussage bezog sich auf das Staking. Es ging hier ja die ganze Diskussion über um REWARDs und die hat man beim Staking und nicht beim Lending. :thinking:

Welche Coins meinst Du? Die, die man zum Lending „weggibt“?

Dann habe es nicht richtig gelesen.

Ich meinte die „virtuelle Währung“ als Ertrag wie in Nr. 77 beschrieben.

Ich muss zugeben, dass das Lending nicht zu meinen Stärken gehört. :frowning:

Aber soweit ich es verstehe, wertet das BMF die ZINSEN, die Du beim Leding erhälst, wie gekaufte Coins.
=> §23 => 1 Jahr Spekulationsfrist

Mir erscheint das nicht ganz logisch, aber für den Steuerzahler ist das natürlich besser, als den Zufluss direkt versteuern zu müssen, denn mit 1 Jahr Wartezeit kann man so die Steuer vermeiden.

Dem stimme ich zu.

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Moin Leute,

ich habe gerade folgende Nachricht gelesen:

Dort wird geschriebe Zitat:

"Kryptowährungen bezeichnet das BMF darin in allen Szenarien als einkommensteuerrechtlich “angeschafft”. Egal ob diese vorher angekauft oder durch Vorgänge wie Mining, Staking, Lending, Forking oder Airdrops erworben wurden, wären dadurch entstehende Einnahmen damit zu versteuern.

Die für eine Steuerbefreiung nötige Haltefrist setzt das BMF auf 10 Jahre an, womit das bestehende Steuerrecht für andere Spekulations- und Anlageformen auch auf Krypto-Gewinne angewendet würde."

Heißt das womöglich nun auch, dass das ankaufen von Kryptowährungen auf eine Haltefrist von 10 Jahren für einen steuerfreien Verkauf angehoben wird?

Bisher war meines Wissens nach nur die Rede, dass die Haltefrist fürs Staking/ Lending auf 10 Jahre angehoben werden sollen

Ist nicht gleich Veräußerung mit Gewinn.

In dem Bericht wird Bezug auf den ganz oben verlinkten Entwurf genommen, nicht auf einen weiteren Entwurf.
Dieser wurde hier doch schon erschöpfend versucht zu interpretieren.
Der Bericht ist nur eine weitere Interpretation.

Der von mir verlinkte Beitrag wurde heute veröffentlicht, deswegen dachte ich, dass es sich um eine überarbeitete Version des Gesetztesentwurfes handelt.

Punkt 39
Auszug

„Gewinne aus der Veräußerung von Einheiten einer virtuellen Währung, die im Privatvermö-gen gehalten werden, stellen daher Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 22 Nummer 2 in Verbindung mit § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG dar, wenn der Zeitraum zwischen der Anschaffung und der Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt (wegen der Verlängerung der Veräußerungsfrist auf zehn Jahre vgl. Rz. 47).“

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Nein, Cointelegraph ist einfach nur spät dran. Sie nehmen Bezug auf den Entwurf vom 17.6.

(…und schreiben ziemlichen Quark, wenn ich das mal so sagen darf… :roll_eyes: )

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es wird zwar oft so beschrieben, um anscheinend ein wenig Panik zu verbreiten, aber
ES IST KEIN GESETZESENTWURF

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Die Absurdität der Jahresfristverlängerung & ein Schlupfloch

:wave: bin neu & habe gedanken zur 10 jahresfrist.
Ich investiere in kardiachain. Angenommen ich habe ein paar tage lang gestaked, weil ich nicht wusste, dass sich die haltefrist der coins dadurch verlängert. Ertrag umgerechnet irgendwo im centbereich… Jetzt würd ich gerne einfach hodln und mich vorerst nicht mehr mit staking befassen. Wäre absolut bescheuert, wegen meinem staking ertrag von ein paar cent nun eine 10 jahresfrist auf alle meine KAI zu haben.

Was, wenn ich nun meine KAI gegen einen beliebigen Coin eintausche (veräußerung&ankauf) und danach wieder zurücktausche. Dann sind die coins quasi neu & „unbefleckt“. Wenn man sie als wirtschaftsgüter betrachtet, habe ich nagelneue coins gekauft.

Was ich damit bezwecke wäre für das FA offensichtlich - da swaps aber als veräusserung gelten, muss das auch in diesem fall so sein.

Beim tausch sollte quasi kein ertrag entstehen (ich zahle eher drauf…kursgewinn gegen 0). Da ich sonst noch nix an coins verkauft habe, wäre ich unter dem freibetrag & erstmal safe, könnte die coins hodln und gut is. Richtig?

Thema Veräußerung: Wenn ich eine wohnung verkaufe und mir wieder eine andere kaufe sind es schließlich auch zwei verschiedene immobilien. Und im grunde möchte das bmf coins als abnutzbare, körperliche wirtschaftsgüter behandeln, obwohl sie als unkörperliche wirtschaftsgüter kategorisiert sind, richtig?

Entweder betrachtet man coins als austauschbar oder eben nicht. Die ideen des BMF widersprechen allerdings der Realität, wie man an meiner Fragestellung sehen kann…

Wie seht ihr das?

Dieses Beispiel zeigt wie unpassend die derzeitige Auslegung des BMF ist. Diese Gesetze sind schlichtweg kaum auf crypto anwendbar…es ist idiotisch.

Wie wäre es, das BMF anonym anhand des tausch-beispiels auf diesen logikfehler hinzuweisen? Oder denkt ihr, das ist kontraproduktiv und könnte mein schlupfloch gefährden?

Meiner Meinung nach geht man so auf Nummer sicher, dass man nach einem Jahr steuerfrei mit Gewinn verkaufen kann, ja. Habe ich Leuten auch empfohlen, die bei Bitwala/Nuri ihre gekauften BTC verzinsen haben lassen. Ohne Kursgewinn verkaufen, direkt danach wieder kaufen und gut und Verzinsung sein lassen.
Wenn man eh vor hat, langfristig zu halten, sollte man so auf Nummer sicher gehen können…

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Okay danke für deine Einschätzung!

Hallo, gilt der Entwurf eigentlich auch rückwirkend, es ist ja noch nicht beschlossen?
Ich habe den konkreten Fall, dass ich jetzt erst realisiert habe, dass Etoro ohne seine Nutzer zu fragen, Cardano staked…
Das ist mir leider erst aufgefallen, als ich einen kleinen Teil verkauft habe, den ich >1 Jahr gehalten hatte, also mit ziemlichen Gewinn…
Muss ich das jetzt versteuern?
Ziemlich unfair, zumal man nicht gefragt wurde, kann ich dem FA sonst ggü. argumentieren, dass ich gar keinen Ertragsgewinn angezielt habe, weil die Adas schon vor Etoros eigenmächtigem Handeln gekauft wurden? Oder könnte man Etoro anschreiben, dass sie die Stakingrewards wieder zurückbuchen und das weitere Staking unterlassen sollen…?

Über eine Einschätzung wäre ich dankbar…

P.S. Ich habe jetzt mal bei Etoro angefragt, ob die meine Staking Rewards die ich bereits erhalten habe, zurückbuchen könnten und mich dann aus dem Staking nehmen… vielleicht wäre das eine Lösung, das FA kann ja dann nicht mehr sehen, dass meine Adas gestaked wurden? Vielleicht eine Lösung…?

Oder sieht man das sonst irgendwo?

Der Entwurf gilt noch überhaupt nicht. Es ist ein Entwurf. :slight_smile:

Aber wenn er umgesetzt wird, ist es eher unwahrscheinlich, dass die Regelungen rückwirkend gelten, denn man konnte es zum Zeitpunkt des Stakings (also vor dem Entwurf) ja gar nicht wissen.

Ich würd’s machen.

Guck’ mal in die Steuer-FAQ und prüfe, ob Du den Gewinn überhaupt versteuern musst. (Stichwort: Freigrenze)

Im Zweifelsfall: Steuerberater:in fragen

Im Zweifelsfall könnte das FA bei Etoro anfragen und sie müssten Deine Daten herausgeben.

Nicht verwechseln: Eine Exchange ist keine Bank. Sowas wie ein Bankgeheimnis greift also nicht.

Außerdem könnte Dein Name auf einer „Steuer-CD“ stehen, falls wir mal wieder in eine Situation kommen, in der Exchange-Mitarbeiter die Kunden-Daten ans FA verkaufen wollen.

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Joa. Genauso ist es die Pflicht des Gesetzgebers mir Informationen zur Verfügung zu stellen wie/was/wo etwas zu versteuern ist wenn sie denn auch die Steuern von mir haben wollen. Scheint nicht so gut zu klappen.
Es gibt zig Kryptosachverhalte wo der Gesetzgeber anscheinend kein besonderes Bedürfnis hat diese zu klären. Warum auch? Ist doch einfacher die Leute ins offene Messer laufen zu lassen und 3 Jahre später anzukommen und diese Leute zu kriminalisieren, oder mit teuren „verbindlichen“ Anfragen Geld zu machen die logischerweise immer das FA bevorteilt, oder analog zu Impfungen quasi eine Pflicht durch die Hintertür für Steuerberater einführt ala „Musst ja kein Steuerberater nehmen, aber beschwer dich dann später nicht wenn du im Knast landest weil du keinerlei Informationen hattest wie etwas zu versteuern ist.“

Du könntest natürlich auch selbst googeln, aber ich helfe Dir:

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/

Bitte schön.

P.S.:
Es ist meiner Meinung nach bezeichnend für Deine schlechte Argumentation und Deine noch schlechteren Szenarien, dass Du ein Zitat von mir nimmst, das ich an einen anon-User geschrieben habe.

Er wollte auch keine Informationen haben, sondern nur rumstänkern.

Kleiner, lieb gemeinter Tipp:

Lass’ es einfach, bevor es eskaliert und Deine Forum-Karriere so endet wie die vom anon-User.

Wir haben Dir die Informationen gegeben, die uns vorliegen. Wir haben höflich dargelegt, warum Deine Aussagen falsch sind und wir haben Dir Empfehlungen an die Hand gegeben, die Du weiter verfolgen kannst, um (für Dich) Klarheit zu schaffen.

Trotzdem machst Du (in einem anderen Thread) weiter.

Ich sag’s Dir ganz ehrlich: Auf solche Beiträge können wir hier verzichten, weil es für niemanden einen Mehrwert hat, wenn man nur seinen Unmut äußert.
Und schon gar nicht wird das eine Diskussion über Impfungen.

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