Ent­wurf ei­nes BMF-Schrei­bens 17.6.21: er­trag­steu­er­recht­li­che Be­hand­lung vir­tu­el­ler Wäh­run­gen

Der Entwurf gilt noch überhaupt nicht. Es ist ein Entwurf. :slight_smile:

Aber wenn er umgesetzt wird, ist es eher unwahrscheinlich, dass die Regelungen rückwirkend gelten, denn man konnte es zum Zeitpunkt des Stakings (also vor dem Entwurf) ja gar nicht wissen.

Ich würd’s machen.

Guck’ mal in die Steuer-FAQ und prüfe, ob Du den Gewinn überhaupt versteuern musst. (Stichwort: Freigrenze)

Im Zweifelsfall: Steuerberater:in fragen

Im Zweifelsfall könnte das FA bei Etoro anfragen und sie müssten Deine Daten herausgeben.

Nicht verwechseln: Eine Exchange ist keine Bank. Sowas wie ein Bankgeheimnis greift also nicht.

Außerdem könnte Dein Name auf einer „Steuer-CD“ stehen, falls wir mal wieder in eine Situation kommen, in der Exchange-Mitarbeiter die Kunden-Daten ans FA verkaufen wollen.

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