El Salvador verabschiedet Bitcoin Gesetz

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Heute verabschiedete das El Salvatorische Parlament das Bitcoin-Gesetz. Hier erfährst du mehr dazu!

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War im Space dabei als Geschichte geschrieben wurde :slight_smile:

Stellt sich jetzt natürlich auch die Frage, ob der Bitcoin von nun an im deutschen Steuerrecht auch als Fremdwährung berücksichtigt werden müsste!??
Dann würde sich steuerlich ja eine menge ändern.

Inwiefern würde sich etwas ändern ?

Wo kommt nur dieses Gerücht her? Es würde sich gar nichts ändern.

@tmlu9 & @anon52841224

Es könnte sich die Einstufung von einem Wirtschaftsgut in eine anerkannte Fremdwährung ändern.
Ich denke es würde sich die Haltefrist von 10 Jahren nach Lending/Stalking erübrigen (War ja schon immer Fragwürdig, da es damals wegen dem Containerleasing eingeführt wurden ist).

Mal schauen, was uns die Zukunft bringt :slight_smile:

Könnte. Aber das ändert (wie geschrieben) steuerlich nichts. Es bleibt bei §23.

Ich habe leider wie im anderen THREAD diskutiert immer noch nicht verstanden, warum es bei Behandlung als Währung keine Vorschrift für FiFo gibt. :roll_eyes:

Ein Steuerberater kann doch nicht einfach sagen, das Gesetz gilt jetzt so wie es vermutlich gemeint war. Für mich gilt was dort steht. Und da steht, dass für Fremdwährungen FiFo zu unterstellen ist; meiner Ansicht nach unabhängig davon, wie es wirklich war. FiFo würde ich dann als übergreifenden FiFo interpretieren.

Oder sagt der Steuerberater explizit, dass man bei Fremdwährungen LiFo anwenden darf, weil das Gesetz schlecht geschrieben ist?

Aber es gibt wichtigeres… :slight_smile:

Doch. Ich habe mittlerweile gelernt, dass er es wohl kann. Guck’ Dir die Videos mit Roman und Dominik Freber an. Da sagt Dominik mehrmals, dass es am Stb. liegt, wie er sein Vorgehen argumentiert.

Wenn nicht ganz explizit im Gesetz steht „so und so wird’s gemacht - alles andere darfst Du nicht machen“, dann liegt es am Stb., ob er sein Vorgehen dem FA-Mitarbeiter gut erklären kann.

Wir sind jetzt mal keine Juristen, sondern der Duden.
„…ist zu unterstellen…“ beschreibt eine Unterstellung. Da steckt das Wort ja sogar drin.

Eine Unterstellung ist eine Annahme. Sie richtig sein. Sie kann falsch sein.

Sie ist aber keinesfalls eine Feststellung oder Festlegung, sonst würde man schreiben „Es wird festgestellt, dass…“ bzw. „Es wird festgelegt, dass…“

Mit der Argumentation würde ich sogar vor Gericht ziehen, wenn’s sein muss. :wink:

Etwas zu Fremdwährungen zu finden, ist nicht ganz einfach, weil’s von Texten über Kryptowährungen mittlerweile überschattet wird. :smiley:

Deshalb verzeihe mir, wenn ich mir nicht die Mühe machen möchte, denn…

…letztendlich bin ich sowieso der völlig falsche Ansprechpartner, das ich von dem Zeugs keine Ahnung habe.

Ich kann nur das zusammentragen, was „Experten“ sagen oder schreiben.

Wenn Du einen Stb. findest, der ganz klar sagt/schreibt, dass es nicht geht, nehme ich’s gerne in die FAQ auf.

Da stehen ja sowieso mehrere Aussagen drin, die sich gegenseitig widersprechen.
Wie Du vermutlich gemerkt hast, ist die FAQ eine Sammlung von Meinungen und keine „So-musst-Du-es-definitiv-machen“-FAQ.

Und letztendlich muss man’s sowieso mit dem eigenen Steuerberater klären. Sag’ ich immer wieder. :slight_smile:

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Wie läuft es mit der Versteuerung von Bitcoin, wenn ich mir, sagen wir mal im Urlaub Bitcoin in El Sal kaufe um dort meine Einkäufe zu tätigen und den Restbestand dann sozusagen mit nach Deutschland zurück bringe? Gilt hier immer noch die 1-jährige Spekulationsfrist?

Ja. Ob Tausch gegen Fiat-Währungen, Kryptowährungen oder Waren: Das fällt alles unter §23

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Selbst die bitcoins die du vor Ort kaufst und vor Ort direkt ausgibt musst du versteuern vorausgesetzt der Kurs macht nen fetten Sprung so das du über 600€ Gewinn machst.

Es ist irrelevant wo du die coins kaufst. Solange du in Deutschland gemeldet bist gilt das deutsche Steuerecht.

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