Einschränkungen für Self-Custody: Neue EU-Richtlinien ab Ende 2024!

Neue EBA-Richtlinien für Krypto-Asset-Dienstleister sollen Ende 2024 in Kraft treten und stellen die Branche vor bedeutende Herausforderungen!

Die EU ist wirklich das schlimmste was einem als Bürger passieren konnte, unfassbar schon wieder…

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Also werden alle Nutzer, die Ihre Werte auf einer eigenen Wallet verwahren unter Generalverdacht gestellt.

Nahezu alle Selbstverwahrer tun dies auch im legalen Umfeld. Sie müssen nun beweisen, dass sie nichts illegales tun.

Wie sollen die Börsen und Behörden da noch hinterher kommen?

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Vor allem, soll ich dann der Börse jedes mal irgendwie nachweisen woher das Geld kommt wenn ich mehr als 1000€ auf mein HW überweise? Muss ich dann jedes mal irgendwelche Gehaltsnachweise einreichen oder wie genau soll das laufen? und was wenn ich einfach 3x 999€ innerhalb weniger Tage verschicke?

Es ist noch niemand gelungen, 1000€ auf ein HW zu überweisen :wink:

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Kann mir einer diesen Punkt erklären?

  • Produkte, wie beispielsweise solche, die die Anonymität erhöhen oder Überweisungen zum und vom CASP sowie selbst gehostete und dezentrale Handelsplattformen ermöglichen;

Was sind „Produkte […] die Überweisungen zum oder vom CASP […] ermöglichen“?
Das Wort „ermöglichen“ kommt mir hier an einer merkwürdigen Stelle vor.
Im Grunde ermöglicht doch auch ein CASP eine Überweisung an einen CASP^^

Ich vermute Mixer und/oder Wallets xD

Aber ich finde den Satz auch seltsam.

Ist aber auch im Original so seltsam, also liegt nicht an der Übersetzung ^^

products, such as those containing anonymity-enhancing features or which allow transfers to and from the CASP and self-hosted and decentralised trading platforms;

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Ich bin sehr dankbar, dass Bisq existiert.
Durch so einen EUnsinn wird hoffentlich die Adoption von freien Marktplätzen vorangetrieben.

Liebe EU, nicht jeder, dem Privatsphäre wichtig ist, ist ein Terrorist.

Verbietet lieber Wasser. Ich habe gehört, dass 100% der Terroristen in irgend einer Form H2O konsumieren. Daran kann man sie erkennen!

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Muss das nicht noch erst das Europäischen Parlament diesen Vorschlag befürworten, bevor er in Kraft tritt?

Damit wird sichergestellt, dass Betrüger, organisiertes Verbrechen und Terroristen keinen Raum mehr haben, um ihre Erträge über das Finanzsystem zu legitimieren.

Yes, dann haben Betrüger keine Möglichkeiten mehr!
:clown_face:
Denn jeder weiß ja, erst seit es Krypto-Assets gibt, gibt es Terrorfinanzierung und Geldwäsche!

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Ich kenn mich jetzt ehrlich gesagt weder mit Bisq noch mit anderen freien Marktplätzen aus.
Aber kann man da nicht ordentlich Probleme bekommen, wenn man seine Bestände dann irgendwann mal wieder verkauft und dann eine größere Summe Geld auf sein Konto bekommt und die Bank fragen stellt woher das Geld stammt?

Wen betrifft denn das eigentlich? Nur CASPs innerhalb der EU und welche mit Lizenzen in EU Ländern? Was ist bspw. mit Kraken oder Binance?

Für mich klingt das als würde die EU damit lediglich die Leute in Richtung ausländische oder anonyme Peer to Peer Produkte drängen. Damit hätten sie ja viel gewonnen!

Wie viele terroistische Organisationen kommen eigentlich aus der EU? Scheint jedenfalls ein großes Problem zu sein, dass man so viel Zeit in diese Regulierungen investiert.

Vielleicht sind hier Swap-Services gemeint: Exchange --LN-> Swap-Service (wie Boltz) --Onchain-> HW Wallet

die Art der Kunden und ihr Verhalten, einschließlich der Fälle, in denen sie widersprüchliche oder falsche Angaben machen oder ihre Transaktionsvolumina oder -muster nicht den Erwartungen entsprechen, die sie an diese Art von Kunden stellen

  • das klingt nach purer Willkür: BANK XY ist der Meinung der Kunden B wandert zu sehr in Kryptowerte ab oder ist statt wie der Durchschnittsdeutsche mit 0,1% doch mit 10% in Bitcoin engagiert. Dem gilt es nachzugehen. Was bedeutet denn diese wackelpuddingartige Kategorisierung von „diese Art von Kunden“?

Über das bin ich auch gestolpert, da ließe sich im weitesten sogar ein Hardware-Wallet-Anbieter drunter fassen. Diese enge Deutung finde ich aber nach meiner Lesart nicht in der MICAR-Verordnung wieder (eben mal reingetaucht, also wer als ich weiß gerne ergänzen). Insbesondere Punkt 26 fand ich wenn noch in die Richtung lesbar ob ein Wallet-Hersteller (Soft- wie Hard-Wallet) unter Kryptodienstleister nach MICAR fallen würde) → @Stadicus: Weißt du da mehr, ihr seid doch da bestimmt vom juristisch beraten unterwegs?

  1. „Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen“ jede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß Artikel 59 Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen;

  2. „Krypto-Dienstleistung“ eine der folgenden Dienstleistungen und Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kryptowerten:
    a) Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden;
    b) Betrieb einer Handelsplattform für Kryptowerte;
    c) Tausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag;
    d) Tausch von Kryptowerten gegen andere Kryptowerte;
    e) Ausführung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden;
    f) Platzierung von Kryptowerten;
    g) Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden;
    h) Beratung zu Kryptowerten;
    i) Portfolioverwaltung von Kryptowerten;
    j) Erbringung von Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kunden;

  3. „Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden“ die sichere Aufbewahrung oder Kontrolle von Kryptowerten oder der Mittel für den Zugang zu solchen Kryptowerten für Kunden, unter Umständen in Form privater kryptografischer Schlüssel;

18.„Betrieb einer Handelsplattform für Kryptowerte“ die Verwaltung eines oder mehrerer multilateraler Systeme, die die Interessen einer Vielzahl Dritter am Kauf und Verkauf von Kryptowerten — im System und gemäß dessen Regeln — auf eine Weise zusammenführen oder deren Zusammenführung erleichtern, dass ein Vertrag über den Tausch von Kryptowerten entweder gegen einen Geldbetrag oder den Tausch von Kryptowerten gegen andere Kryptowerte zustande kommt;
19.„Tausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag“ den Abschluss von Verträgen mit Kunden über den Kauf oder Verkauf von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag unter Einsatz eigenen Kapitals;

  1. „Tausch von Kryptowerten gegen andere Kryptowerte“ den Abschluss von Verträgen mit Kunden über den Kauf oder Verkauf von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag unter Einsatz eigenen Kapitals;

  2. „Ausführung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden“ den Abschluss von Vereinbarungen für Kunden über den Kauf oder Verkauf eines oder mehrerer Kryptowerte oder die Zeichnung eines oder mehrerer Kryptowerte für Kunden, einschließlich des Abschlusses von Verträgen über den Verkauf von Kryptowerten zum Zeitpunkt ihres öffentlichen Angebots oder ihrer Zulassung zum Handel;

  3. „Platzierung von Kryptowerten“ die Vermarktung von Kryptowerten an Käufer im Namen oder für Rechnung des Anbieters oder einer mit dem Anbieter verbundenen Partei;

  4. „Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden“ die Annahme eines von einer Person erteilten Auftrags zum Kauf oder Verkauf eines oder mehrerer Kryptowerte oder zur Zeichnung eines oder mehrerer Kryptowerte und die Übermittlung dieses Auftrags an eine Drittpartei zur Ausführung

24.„Beratung zu Kryptowerten“ das Angebot oder die Abgabe personalisierter Empfehlungen an Kunden oder die Vereinbarung der Abgabe solcher Empfehlungen auf Ersuchen des Kunden oder auf Initiative des die Beratung leistenden Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen hinsichtlich eines oder mehrerer Geschäfte in Bezug auf Kryptowerte oder die Nutzung von Kryptowerte-Dienstleistungen;

25.„Portfolioverwaltung von Kryptowerten“ die Verwaltung von Portfolios auf Einzelkundenbasis mit einem Ermessensspielraum im Rahmen eines Mandats des Kunden, sofern diese Portfolios einen oder mehrere Kryptowerte enthalten;

  1. „Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kunden“ das Erbringen von Dienstleistungen zur Übertragung von Kryptowerten von einer Distributed Ledger-Adresse oder einem Distributed-Ledger-Konto auf eine andere solche Adresse oder ein anderes solches Konto für eine natürliche oder juristische Person;

Ja, wir leben in gefährlichen Zeiten :exploding_head:) Erinnert mich an ein bekanntes Phänomen

  • blaues Auto gekauft → du siehtst die kommenden Wochen überall blaue Autos
  • *ironie on: über Bitcoin gelesen, du siehst dass alle Probleme der Welt mit BTC gelöst wären *ironie off)

Heißt paradoxerweise passend zum Themengebiet Terrorismus Baader-Meinhof-Phänomen (Das Baader-Meinhof-Phänomen nutzen!)

Sagt uns das evtl. also mehr über die geistige Struktur von Akteuren der gesetzgebenden Instanz als über den Regelungsrahmen des Gesetzes selbst?

Es handelt sich hier um eine EU Richtlinie, also um eine Zielsetzung, die ab einer bestimmten Deadline von den Staaten in nationale Gesetze gegossen werden muss. Insofern kann man jetzt noch nicht sagen, was in Deutschland, Belgien, Österreich, etc. dann wirklich passieren wird.

Ich stimme zu, dass die EU es den CASPs immer schwieriger macht und vielleicht auch den Weg ebenen will, dass das klassische Bankensystem einfach das Kryptogeschäft in Zukunft übernimmt. Banken könnten ja einfach jegliche Zahlungen mit den schon oben genannten „Risikofaktoren“ ablehnen und die Broker, Börsen etc austrocknen. Damit wäre man gezwungen den (noch nicht vorhandenen) Kryptoservice der Banken zu verwenden.

Nun, nicht ganz. Die Welt ist größer als die EU und ich persönlich verwende überhaupt keinen Anbieter der in der EU seinen Sitz hat. Klar, auch außereuropäische (non EU) Anbieter müssen sich an Regulatorien halten, aber sie sind doch deutlich freier in ihren Entscheidungen und bei dezentralen Börsen ist es soweiso egal was sich da irgendwelche Schlauberger ausdenken. Der Knackpunkt ist wie so oft die Schnittstelle Krypto-Fiat. Über die Banken kann der Zugriff deutlich eingeschränkt und behindert werden, hier ist man seiner lokalen Bank ausgeliefert.

Als Start-up oder bereits aktiver CASP würde ich mir sowieso ernsthaft überlegen den Standort aus der EU in ein demokratischeres Konstrukt zu verlegen. Nicht weil ich Geldwäsche und Terrorfinanzierung betreiben will, sondern weil ich einfach meinen Job machen will.

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Auch außerhalb der EU müssen doch EU-Bürger, die dort Kunden sind, von den CASP`s so behandelt werden, als würden sie den EU-Regularien unterliegen, oder nicht ?

Ja, aber die Richtline spricht nicht von der Behandlung von Kunden, sondern schreibt dem Unternehmen ein bestimmtes „Verhalten“ vor, das in der EU registriert ist.

Ok, aber praktisch dürfte das doch keinen Unterschied machen. Egal wo ein CASP sitzt, werde ich dort mit angegebenem Wohnsitz EU als Kunde registriert, werde ich nach diesen EU-Regularien behandelt, richtig ?

Das Problem ist, dass solche anonym erworbenen Bitcoin möglicherweise nie wieder sanktionsfrei in das Fiat-System zurück transferiert werden können.
Ich stelle mir das gerade in Kombination mit einem Vermögensregister vor. Verschweigt jemand dort Dinge, bspw. eine HW, Münzen oder was auch immer, dann muss demjenigen klar sein, dass er es nicht mehr einfach so verkaufen und in Fiat tauschen kann, ohne in Erklärungsnot zu kommen. Je nach Strenge der dann geltenden Gesetze, macht man sich vielleicht sogar strafbar.

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