CoinTracking - Fragen & Antworten

Kannst du das Beispiel mal bitte testweise selbst eintragen? Ich habe bewusst einen Test gemacht nur um das zu bestätigen
Kauf Börse 01.09. 0.1 BTC
Kauf Börse 01.10. 1 BTC
Auszahlung Wallet 01.11. 1 BTC 0.1 BTC Gebühr

Jetzt steht im Steuerreport Auszahlungsgebühr Anschaffung 01.10 0,1 BTC

Wenn ich jetzt einen Verkauf in der Wallet mache mit 1 BTC am 01.12. steht im Report:

01.11 Auszahlungsgebühr 0,1 BTC Anschaffung 01.10
01.12 Verkauf Wallet 1 BTC Anschaffung 01.09 und 01.10

Einstellungen sind FiFo + Depottrennung + nicht nach Tag gruppieren. Rest ist auf default.

Achso, was mich neuerdings auch wundert. Bei veränderten Einstellungen steht mtlw. immer „Coins aus Einnahmen“ obwohl ich garnichts verändert habe?

Kannst du bitte zu beiden Themen ein Ticket/Mail senden. Danke. Dann prüfen wir das.

Als Nebeninfo, das mit „Coins aus Einnahmen“ ist erst seit kürzerem vor ca.6 Wochen war es noch nicht der Fall.

Bitte in deinem Ticket hier genauer darauf eingehen. Screenshots helfen immer. Danke für die Info.

Ist das Ticket nicht angekommen mit den Screenshots zu den Einstellungen? Wollte euch nicht zuspammen.

Das ist ein leerer Report ohne Transaktionen und m.E. Defaulteinstellungen.
bei 23. steht: „Coins aus Einnahmen“

bei 9. steht ein „-“. Welche Bedeutung das hat weiß ich nicht, aber es könnte damit zusammenhängen.

Bisher nicht. Bitte nochmals senden. Danke.

Ok ich habe es erneut gesendet. Das mit den gebühren als Test 2020 ist aber angekommen oder?

Alles angekommen und wird geprüft. Wir melden uns dann via Ticketantwort bei dir. Danke für deine Geduld.

Ist eigentlich geplant, dass man für unterschiedliche Wallets, unterschiedliche Berechnungsmethoden integriert? Laut BMF geht ja für jede Börse/Wallet eine andere Methode.

Hier ist uns nichts bekannt, dass dies möglich sein kann/sollte.
Damit ist sicher die Depottrennung gemeint. Es gilt eine Methode für das gesamte Portfolio.

@Andreas_CoinTracking:
Pardon, aber diese Äußerung ist schon etwas peinlich. Es ist völlig klar, dass du als eine Person nicht alles wissen kannst, doch habt ihr nach Außendarstellung ein riesiges Partnernetzwerk und zahlende Kunden vertrauen darauf dass ihr euch als Firma mit den Anforderungen auseinandersetzt.

Im vorigen BMF Schreiben und auch im gerade Anfang März frisch erschienenen (PDF Originalquelle: Bundesfinanzministerium - Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte) ist folgende Passage schwarz auf weiß enthalten auf die sich @nutuna denke ich bezieht. Zitat:

62
Es gilt eine walletbezogene Betrachtung. Innerhalb einer Wallet ist die gewählte Methode bis zur vollständigen Veräußerung aller Kryptowerte einer Handelsbezeichnung in dieser Wallet beizubehalten. Nach einer vollständigen Veräußerung der in der Wallet vorhandenen Kryptowerte einer Handelsbezeichnung und anschließendem Neuerwerb von Kryptowerten dieser Handelsbezeichnung kann die Methode gewechselt werden
(Wahlrecht). Beim Halten von Kryptowerten mit abweichenden Handelsbezeichnungenüber eine Wallet besteht jeweils ein gesondertes Wahlrecht.

Und auch Ziffer 103 ist nicht ohne, und würde einem Anbieter eines Steuerhilfetools gut zu Gesicht stehen da zu unterstützen.

103 Abhängig von der Komplexität und der Anzahl der Vorgänge können die Darstellungen der Steuerpflichtigen nach Randnummer 102 darüber hinaus z. B. folgende Unterlagen und Daten sowie die dazugehörigen Belege umfassen und fehlende Angaben von den Finanzämtern angefordert werden:
− Anschaffungszeitpunkt, angeschaffte Menge und Art des Anschaffungsvorgangs (z. B. Kauf/Tausch, ICO, Mining/Forging, (passives) Staking, Lending, bei Airdrop zur Bestimmung des Vorliegens einer Leistung die Darstellung der Bedingungen, welche für die Zuteilung der Kryptowerte maßgeblich waren) sowie genutzte Handelsplattform (siehe Randnummern 70 ff.)
− Anschaffungs-, Anschaffungsneben- (z. B. Transaktionsgebühren) und sonstige Kosten (z. B. für die Einrichtung eines Accounts) in Euro; Angabe des Marktkurses und der Handelsplattform bzw. der webbasierten Liste (z. B.
Kryptowährungspreise, Diagramme und Marktkapitalisierungen | CoinMarketCap und https://www.coingecko.com/de), der dieser entnommen wurde, soweit Anschaffung nicht in Euro erfolgt;
− Veräußerungszeitpunkt, veräußerte Menge und Art des Veräußerungsvorgangs (Verkauf/Tausch) sowie genutzte Handelsplattform;
− Veräußerungserlös und Veräußerungskosten (z. B. Transaktionsgebühren) in Euro; Angabe des Marktkurses und der Handelsplattform bzw. der webbasierten Liste (z. B. Kryptowährungspreise, Diagramme und Marktkapitalisierungen | CoinMarketCap und
https://www.coingecko.com/de), der dieser entnommen wurde, soweit
Veräußerung nicht in Euro erfolgt;
− Unterlagen über Kauf- und Tauschvorgänge über Waren und Dienstleistungen unter Verwendung von Kryptowerten zur Ermittlung des für diese anzusetzenden
Veräußerungserlöses (im Zusammenhang mit Kreditkarten ist regelmäßig die
entsprechende Kreditkartenabrechnung ausreichend);
− Dokumentation der gewählten Verwendungsreihenfolge (Einzelbetrachtung, Durchschnitts- oder FiFo-Methode) für die jeweilige Wallet und/oder einzelne Kryptowerte;
− Dokumentation von Umschichtungen innerhalb von Wallets zur
walletbezogenen Anwendung der Durchschnitts- oder FiFo-Methode;
− entsprechende Dokumentation von sonstigen Einkünften aus Mining, Forging, (passivem) Staking, Lending und/oder der Teilnahme an Airdrops und ähnlichen Vorgängen

Was ich eben nicht finde, aber auch schon an anderer Stelle gelesen habe ist die Dokumentation von Registrierung/Eröffnungsdatum respektive Löschdatum eines Börsenkontos ratsam.

Ähnliches sehe ich als relevant für eine Wallet, etwa wenn der Key verloren geht, dass ich einen Status „aktiv seit“ sowie „inaktiv seit“ als Datum setzen könnte. Dazu wäre es megapraktisch Notiztransaktionen mit Datum für eine Wallet setzen zu können,. Ich mach mal ein Beispiel: Erstellen einer Transaktion vom Typ „Notiz/Ereignis“ mit Notizfeld als Freitext, das etwa dazu dienen könnte zu vermerken ‚Seed verloren, Wallet Status auf inaktiv gesetzt‘. Aktuell sind nur Transaktionen mit Betrag der ein Pflichtfeld ist zulässig.

Hatte am 11.04.2024 ein Featurerequest zu Walletmetadaten bei euch offiziell eingereicht wo das super reinpassen würde - Titel war „CoinTracking Support - Wallet with additional master data fields including preset for data import script“ (Inhalt auch hier verlinkt: CoinTracking - Fragen & Antworten - #1279 von FrankE)

Zwei kleine Fragen ….

1.Kann man die Auszahlung von bitcoin auch wenn sie schon paar Jahre her ist bei cointracking noch nachträglich übertragen ….und reichen die Infos die Bison zur Verfügung stellt aus für coin tracking ?

  1. eignet sich das Dokument welches cointracking am Ende erstellt aus für Nachweise beim auscashen auf Börsen falls diese einen verlangt ?

Danke bin Anfänger deshalb habt verständiss für meine Unwissenheit

  1. Randnummer 62. Dabei geht es um die Depottrennung („Walletbezogene Betrachtung“ und die ist bei uns verfügbar.
    Das andere Thema pro Wallet eine Methode ist uns bisher noch nirgends unter gekommen. Ich gebe dies weiter.
  2. Es gibt ein Kommentarfeld. Das kannst du für Kommentare nutzen. Eine Notizoption in deinem Account, also eine „ToDo“ Liste ist auf unserer Verbesserungsliste. Danke für deine Geduld.

Ja solange die Börsen die Transaktionsdaten bereit stellen, kannst und musst diese auch importieren/eintragen.

Du kannst es als Nachweis nutzen, ob die Börsen dies akzeptieren, wissen wir nicht.

Die transaktionsdaten in Form der csv Datei wie sie Bison bereitstellt sollte hierbei ausreichen ?

Genau. Nur Gebühren stellt Bison nicht bereit - ist auch auf der Importseite vermerkt.

Ok aber die Gebühren sind jetzt nicht unbedingt relevant hoffe ich für cointracking um ein brauchbares Dokument zu erstellen

Genau, Gebühren sind optional. Wenn du alle Transaktionen deiner Trade Historie einträgst, dann passt alles. Bitte alle ValiChecks durchgehen: Wie überprüfe ich meinen Account?

Wie du sagst, Depottrennung ist das eine, was ihr schon unterstützt. Daneben gibt es seit Jahren auch das Wahlrecht je Wallet und das ist nicht neu, derselbe Passus findet sich seit Jahren in den BMF-Schreiben. Und das kann je Wallet immer wenn sie Betrag 0 erreicht sogar erneut gewechselt werden.

Lies bitte nochmal meinen verlinkten Beitrag / das Featurerequest durch.
Die zitierte ToDo-Liste je Account (!) scheitn mir im Charakter etwas völlig anderes. Mein Vorschlag bezieht sich auf weitere definierbare Merkmale je Wallet (!).

Dazu könnten eben auch zeitraumbasierte Angaben je Wallet und dem in einem Zeitraum angewendeten Bewertungsprinzip (z.B. FIFO) hinterlegbar sein. Ein Wechselereignis der Bewertungsmethode (z.B. von FIFO zu Durchschnittskursbewertung etc.) wäre dann in Verbindung mit dem unter 1. beschriebenen Ereigniseinträgen immer bei Saldo 0 möglich und würde in den Walletmetadaten neben anderen Informationen dokumentiert sein.

Wenn es einmal die Berechnungsmethodenwahl pro Börse/Wallet geben sollte, dann wird dies automatisch dokumentiert werden in den Steuerberichten. Schreibe zu dem Thema gern nochmal ein Ticket bzw. antworte auf das bestehende. Dann können wir dir auch individuell antworten, wenn es hierzu einmal Anpassungen geben sollte.