Cointiply Bitcoinfaucet in der Steuererklärung

Ja, weil Du eine Gegenleistung (Empfehlungen…) erbringst.

Demnach sind diese Coins per Definition kein Geschenk und schon gar nicht steuerfrei.

Das klingt nach Glücksspiel / Online-Casino. :thinking:

Guck’ mal hier:

Ja.

Letzteres hat aber meiner Meinung nach nichts mit Gewinnen aus Krypto zu tun („privates Veräußerungsgeschäft“), da Du ja vom Glück profitierst und nicht von der Wertsteigerung eines Coins.

Steuerberater:in fragen

Du musst den Gewinn (bzw. die Einnahme) dieses Coin „X“ versteuern. Da gibt’s auch keine Haltefrist, da der Gewinn nach §22 „bei Zufluss“ zu versteuern ist.

Danach kannst Du in EURO, BTC,… tauschen. (Nach 3 Tagen, 3 Wochen, 3 Monaten oder 3 Jahren. Spielt keine Rolle.)

Hast Du Coin „X“ in BTC getauschst und verkaufst/tauschst Du diese BTC innerhalb eines Jahres gegen EURO, ETH, Coin „X“ usw., ist die Wertsteigerung der BTC als Einnahme nach §23 zu versteuern.

Ich empfehle einen Blick in die Steuer-FAQ :slight_smile: