Die Staking Rewards erhältst du ja innerhalb dieses „Währungssystems“, also in ADA.
Kurssteigerung bedeutet hingegen, dass sich der ADA Preis, gemessen in einer anderen Währung wie z. B. EUR erhöht.
Bei Cardano bleiben die Coins außerdem immer in deiner Wallet und werden auch nicht gelockt. Du kannst sie also jederzeit verkaufen. (Vorausgesetzt du machst richtiges Staking, also über deine Wallet Software, nicht Fake Staking über eine Exchange wie Binance)
dass der wert deines stakes und der damit generierten rewards abhängig vom kursverlauf ist, wurde ja bereits beantwortet.
falls du dir darüber hinaus die frage stellst, inwiefern sich staking generell lohnt, kannst du mal einen blick auf den verlinkten beitrag werfen (hoffe das ist erlaubt). dort habe ich mich an der beantwortung dieser frage versucht. vlt. hilft es dir ja weiter.
Danke für den Link. Sehr hilfreich. Eine Steuerlast auf Kryptowährung überrascht mich dann doch - dafür dass Kryptos akzeptanztechnisch und zukunftstechnisch viele ? haben.
tatsächlich ist hier auch vieles noch nicht in stein gemeißelt. die antwort auf die frage, ob ein gewisser vorgang zu versteuern ist, kann sich auch vom jeweiligen bearbeiter im finanzamt unterscheiden. hilfreich ist hier in jedem fall (bei größeren beträgen) der einbezug eines steuerberaters. denn selbst wenn die konkrete steuerliche behandlung von kryptowährungen (staking, lending, mining, airdrops, swaps, usw.) noch nicht fix ist, werden sie ggü. dem finanzamt eine für dich vorteilhafte begründung erarbeiten, mit der du im idealfall keine/weniger steuern zahlst, als eine person ohne steuerberater.
falls dich die steuerthematik noch stärker interessiert, findest du nachfolgend eine tolle zusammenfassung mit dem aktuellen stand der dinge, von GermanCryptoGuy:
Zwei Dinge sollte zu man zu den Steuern noch ergänzen:
Aus meiner Sicht ist es keineswegs so, dass sich so langsam alle bei der 10 Jahresverlängerung durch Staking einig werden. Es gibt sehr wohl gegenteilige Meinungen von Kanzleien und Steuerberatern, die auch beim Finanzamt damit durchkommen. Siehe z.B. im Cardano Forum.
Ich persönlich (!!!) gehe momentan nicht von 10 Jahren aus.
Wenn man Coins schon länger als ein Jahr hält, so dass sie steuerfrei sind, kann man sie ohne Probleme staken.
Ich würde sogar noch weiter gehen. ADA „Staking“ ist ja eigentlich keines, sondern es ist eine Art Voting System und die Anzahl der Stimmen (Voting Gewichtung) sind abhängig von der Anzahl der Coins die im verknüpften Wallet sind. Ähnlich einer Hauptversammlung von Aktionären (wieviel Aktien sind in meinem Depot). Damit habe ich rein technisch gar nichts zinstragend veranlagt.
Anders ist es beim Staking durch Smart Contracts, wo ich die Coins wirklich aus der Hand gebe (senden an einen Staking Smart Contract) was eher einer Veranlagung gleich kommt wie bei einer Bank. Oder Pseudo Staking bei einer Exchange, die meine Coins wirklich dazu hernehmen selber Loans zu vergeben.
Das Steuerrecht sagt „steuerlich Relevant wenn zinsertragsähnliche Anlage“. Und genau da hake ich ein.
Anlage = Vorübergehende Überlassung von Kapital
Zins = Gegenleistung für die vorübergehende Überlassung des Kapital
Beides trifft beim Cardano Staking nicht zu. Ich überlasse niemandem mein Kapital. Die Coins verlassen nicht mein Konto, und ich meine MEIN Konto (anders als bei der Bank wo das Konto nicht meines sondern das der Bank ist und ich nur Gläubiger). Ergo können die Rewards keine Zinsen sein. Was ich mache ist Voting und bekomme dafür einen Incentive, und der basiert auf Glück.
Staking auf der Exchange ist technisch ganz was anderes, da überlasse ich die Coins wirklich.
Das hatte damals auch Dominik Freber im Interview mit Roman angesprochen. Das würde nach meinem Verständnis aber die Rewards betreffen, nicht den Stake.
Die Rewards sind Einkünfte, die man auch nach meiner Erwartung versteuern muss.
WENN das alles wie ein Glücksspiel behandelt wird, wäre mein STAKE der Einsatz und der REWARD wäre der Gewinn und der wäre somit steuerfrei. (Wichtig: REWARD darf nicht zum STAKE werden, da Dein Gewinn ansonsten „verzinst“ wird und darauf müsste man wiederum Steuern zahlen.)
Nimmt man nun auch noch steuerfreie Coins als STAKE, wären die eh steuerfrei und man kommt sauber aus der Nummer heraus.
Nein, auf gar keinen Fall, denn §23 behandelt Werte, die Du bezahlt („Anschaffung“) hast. Du hast für die REWARDS aber nichts bezahlt, also kann §23 keinesfalls angewendet werden. Das haben auch schon mehrere Stb. bestätigt.
Ich persönlich denke aber auch nicht, dass man mit Glücksspiel durchkommt. Deswegen habe ich geschrieben
Also ich gehe fest von einer Versteuerung aus. War es der §22?
Das ist denke ich ein Missverständnis. Wenn ich schreibe
dann meine ich mit „Gewinne auf den Stake“ die entsprechenden Kursgewinne beim Verkauf des Stakes (nicht die Rewards). Da sind wir uns ja schon lange einig, dass §23 gilt. Es geht nur noch um die Haltefrist.
Na ja, weil Du geschrieben hast „Die Rewards sind Einkünfte, die man auch nach meiner Erwartung versteuern muss.“
Dem ist dann ja nicht so, weil (Glückspiel-) Gewinn = steuerfrei
Oder stehe ich gerade auf dem Verständnis-Schlauch??
Nein, auch die Kursgewinne sind irrelevant, denn Du versteuerst (jetzt mal die Glücksspiel-Idee beiseite) den REWARD nach §22 Nr. 3 EStG und was DANACH mit dem Kurs passiert, ist egal.
Noch einmal: Du hast die REWARD-Coins nicht gekauft/bezahlt. §23 kann hierbei nicht angewendet werden.
Nein, du stehst nicht auf dem Schlauch. Ich habe mich nur schlecht ausgedrückt. Ich wollte nur erwähnen, dass D. Freber das mit dem Glückspiel auch im Interview erwähnt hat. Wobei das dann nur für die Rewards gelten würde.
Direkt danach habe ich geschrieben dass man die Rewards aber nach meiner Erwartung versteuern muss, da ich persönlich nicht denke, dass man mit Glücksspiel durchkommt. Sondern es gilt eben §22. Spätere Kursgewinne auf die Rewards muss man denke ich nicht versteuern, das sehe ich auch wie du.
Ja, du redest aber die ganze Zeit nur von den Rewards.
Ich habe doch extra noch geschrieben, dass ich im zweiten Teil meines Beitrags #15 weder von den Rewards, noch von den Kursgewinnen bei Verkauf der Rewards spreche, sondern von Kursgewinnen beim Verkauf des Stakes.
Ach so, sorry, ich bin davon ausgegangen, dass man sowieso steuerfreie Coins als STAKE nimmt.
Ja, richitg, beim STAKE ja.
Aber seitdem WINHELLER sagte, dass steuerfreie Coins als STAKE steuerfrei bleiben, käme es für mich gar nicht mehr in Frage, nicht-steuerfreie Coins als STAKE zu nutzen.
Ich wollte nicht solange warten und habe es deshalb riskiert. Ich bin nicht der Meinung, dass sich die Haltefrist verlängert. Aber gut, meine Meinung zählt am Ende leider nicht.
Tatsache, war mir gar nicht aufgefallen. Sind aber beide super.
Ich nicht. Gebranntes „Steuerzahlungs-Kind“ von 2017 und 2018. Ich lasse die Finger von allem, was nicht HODL ist, solange keine eindeutige Klärung herrscht.
Wobei Staking natürlich schon eine sehr geile (Zusatz-) Einnahmequelle wäre…