Bundesregierung äußert sich zu Kryptowährungen

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Vor einigen Tagen berichtete Blocktrainer.de über zwei kleine Anfragen der…

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Ich tendiere dazu, dass in der jetzigen Regierung niemand wirklich Ahnung hat und keiner das Thema richtig durchblickt.
Da besteht noch Schulungsbedarf bei den Beschäftigten…

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Danke. Das erspart mir eine Menge Arbeit. :smiley:

Ja, hm, also wenn ich das richtig verstehe, ändert sich nichts.

Dass mit den 10 Jahren ist schade, aber wir werden wohl damit leben müssen. :frowning:

3 Beiträge wurden in ein neues Thema verschoben: Besteuerung: Staking

Ich hoffe das es dort bald zu Klagen kommt. Diese 10 Jahre Haltefrist ist echt nicht so nice.

Ich frage mich außerdem ob diese ganze unsichere Situation nicht doch ganz gut ist. Im jetztigen Fall bezahle ich noch vergleichsweise wenig Steuern. Den meisten Politikern ist das Thema bestimmt so egal wie ein Pickel am Arsch. Wenn der aber zu groß wird und weh tut, dann kümmert man sich drum … und das wird nicht schön aussehen.

Ich denke wenn es dort eine Einigung geben wird, dann werden wir mehr Steuern zahlen müssen.

Zudem frage ich mich, wenn sich die steuerliche Situation in den nächsten 4 - 5 Jahren verschlechern wird, muss ich dann nochmal nachversteuern?

@Blocktrainer und Team: mega cool das Ihr die Antworten postet und auch kurz zusammenfasst. Die meisten Formate berichten immer nur von Anfragen, aber selten von der Lösung.

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Das sollte nicht der Fall sein, da eine bearbeitete Steuererklährung meines wissens nach Final ist und nicht mehr geändert werden kann. Das Einzige was daraus resultieren könnte ist, wenn im Nachhinein ein Fehler oder eine Steuerhinterziehung festgestellt werden, per Gericht noch sachen geklährt werden könnten. Aber Grundsätzlich sollte eine abgeschlossene Steuererklährung durch nachkommende Gesetze nicht mehr beeinflusst werden.
Anders sieht es aber vermutlich bei noch laufender Steuerprüfung oder zukünftigen Steuererklährungen aus, die sich auf einen Zeitraum beziehen in denen ein Gesetz noch nicht in Kraft war, da immer das Gesetz zum Zeitpunkt der Einreichung der Steuererklährung Gültigkeit hat.

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ok, so wirklich viel kam da ja nicht. schade.
bin gespannt was roman heute abend noch dazu zu sagen hat.
bis später im chat :v:

Ich bin ja der Meinung, dass da „in der Regierung“ keiner Ahnung haben muss.
Zuständig ist „die Verwaltung“, hier konkret die Finanzverwaltung.

Und - tut mir leid das so sagen zu müssen - in den einzelnen Finanzämtern ist die Krypto-Frage nur eine von vielen. Ein Bearbeiter kann nicht alles wissen.

Die Frage, wie ein Blockheizkraftwerk besteuert wird ist da genau so zu beantworten, wie die Frage, ob ein WC Teil eines Arbeitszimmers sein kann und in der Einkommensteuer abziehbar ist, ob die Instandhaltungsrücklage beim Grundstücksverkauf die Grunderwerbsteuer mindert, ob der Abbau in Deutschland, die Lieferung und die anschließende Montage einer Maschine im Drittland der Umsatzsteuer unterfällt und wenn ja im Inland oder im Ausland?

Will sagen: Die „Spezialisierung“ auf die Besteuerung von Kryptowerte muss kommen, ohne Diskussion. Aber welche anderen „wichtigen Themen“ man dafür auf der Prioritätenliste man verschiebt ist auch eine wichtige Frage.

Letztes Beispiel (wahllos 1 Minute im Internet zu dem mir völlig unbekannten Thema Landwirtschaft gesucht): Vieheinheiten im Steuerecht.
Ich bin mir sicher, die Bauern wollen genau so eine Vereinfachung für ihr Thema wie wir für die Kryptos.

Und: Niemand fragt, wie viel Steuerertrag aus der Besteuerung von Rinder-Vieheinheiten entsteht. Die Frage bei Kryptowährungen verstehe ich da nicht. Wen interessiert das denn auch? Da ist der Prozess der Ermittlung nochmal schwieriger als der Prozess der Bearbeitung der Krypto-Steuererklärung…

Jaa…neee…nicht wirklich. :thinking:

Ohne die entsprechenden Gesetze kann „die Finanzverwaltung“ nicht handeln. (Stichwort: Gewaltenteilung)

Um ein gutes Gesetz auf den Weg zu bringen, wäre es schon sinnvoll, wenn die Person, die dafür zuständig ist, auch Ahnung davon hat. (Oder er/sie hat gute Berater:innen, die Ahnung haben.)

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OK - falsch formuliert.

„Die Regierung“ braucht keine Ahnung von Einzelvorgängen zu haben („Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Höhe der Steuereinnahmen im Zusammenhang mit virtuellen Währungen und Token / Landwirtschaftsbetrieben / Merhfamilienhäusern / Start-Ups / [Irgendetwasanderes]“?
Sie muss den Grobüberblick haben.

Bei dem Punkt mit den Gesetzen stimme ich dir zu.
Nur kann man eben nicht von allen Themen eine Anhnung haben.
(Ich scheitere selbst schon bei der Vielzahl an Dingen, die mich privat interesieren!)

Insofern sind halt Berater - extern (Auch nicht immer das Wahre; frag mal die Flinten-Ushi…) oder intern („die Finanzverwaltung“, konkret: Abteilungsleiter/Referenten in den Behörden) tatsächlich wichtig.
Und hier greift wieder die Priosisierung (im BMF z.B. bestimmt aktuell: Krypto vs. Fluthilfe) dieser Berater: Was ist wichtig? Haben wir eine Datenbasis?

Insbesondere letztere fehlt hier bei einem noch „jungen“ Steuerthema.
Wir sehen jetzt, dass die statistische Erfassung davon früher sinnvoll gewesen wäre (damit man die Frage kompetent beantworten kann und das entsprechend an die Regierung weitergibt). Früher wären das aber unnötige Ressourcen gewesen: Die Info, aus welchen Einkünften (§ 23 EStG) und dort wieder aus welcher Einkunftsquelle (Gebäude, Kryptos, die ominösen Container, wasweisich) sich die Steuern speisen war da egal.

Und eigentlich macht das BMF doch gerade das, was alle wollen: Es lässt sich beraten und hat dafür mit dem Entwurf-Schreiben sogar eine Diskussionsgrundlage veröffentlicht.
Das diese - wie immer! - viel zu spät kommt und schon jetzt veraltet ist, brauchen wir nicht diskutieren. :expressionless:

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