mein Bruder hat mich gefragt, ob ich für Ihn ein wenig BTC kaufen kann und Ihm dann schicken kann.
Er hat grad nur Bares verfügbar und möchte gern möglichst schnell den günstigen Kurs nutzen.
Ich hab auf FTX etwas Cash in USD liegen.
Könnte ja nun etwas BTC kaufen und an seine Bison Wallet schicken.
Er würde es mir dann Bar zurück geben.
Aber wie ist sowas steuerlich einzuordnen?
Kann ich das einfach machen? Wer wäre die Person, die Steuer zahlen muss im Fall einer Veräußerung unter einem Jahr…
Wenn er die BTC eh länger als ein Jahr hodelt, dürfte es wurscht sein, oder?
Ach und Bison weißt bei der Auszahlung von Kryptowährungen darauf hin, dass man nur an Wallets senden darf, bei denen man der wirtschaftlich Berechtigte ist. Spielt das auch beim Empfang eine Rolle? Denn ich würde ja von meinem FTX Account an sein Bison senden.
Rein rechtlich darf Du nicht für ihn kaufen.
Du darfst ihm Krypto verkaufen und Dir selbst Krypto nachkaufen.
Das Ergebnis ist zwar dasselbe, rechtlich aber ein großer Unterschied.
Da Du derjenige bist, der ihm die Coins verkauft, wärst Du auch derjenige, der die Spekulationsfrist unterbricht. Demzufolge müsstest Du Deinen Gewinn versteuern.
Für Deinen Bruder startet ab Kaufdatum die Spekulationsfrist.
Für ihn ja, für Dich nicht.
Das solltest Du lieber nicht tun, denn im schlimmsten Fall werden Eure Konten gesperrt.
Wie oben geschrieben: Rechtlich darfst Du nicht für ihn kaufen, denn dafür bräuchtest Du von der BaFin eine Lizenz.
Der Weg wäre:
von Deinem Exchange-Account auf ein privates Wallet (Ledger, Bitbox, Software-Wallet)
von diesem privaten Wallet an die Wallet Deines Bruders
Allerdings hat das alles mehr Nachteile als Vorteile; insbesondere langfristig gesehen, denn da spielt es keine Rolle, ob er heute kauft oder nächste Woche.
Will sagen: Er sollte sich bei BISON anmelden/verifizieren, Geld überweisen und für sich selbst kaufen.
Es wurde geschrieben: „demzufolge müsstest du deinen Gewinn versteuern“. Aber wenn man unverzüglich die BTC übersendet und der Kurs nur minimal verändert ist, entsteht ja kein Gewinn. Wäre dies nicht möglich?
Ich glaub so funktioniert das nicht… soweit ich verstanden hab, gilt das FiFo Prinzip. Ich würde also definitiv auf die ältesten Coins „zugreifen“ und nicht auf die neu hinzugefügten. Deshalb würde das dann eine Veräußerung darstellen…
wie verhält sich das ganze wenn es sich dabei um eine Schenkung handelt?
hab Tangem Karten, meine Cousine heiratet jetzt ende des Jahres und mein Plan war es 2 Tangem Karten zu verschenken ( eine als Backup )
Bei einer Schenkung sind die Schenkungs-Freibeträge bei der beschenkten Person zu beachten.
Meines Wissens hat die Schenkung beim Schenkenden keine steuerliche Relevanz, und die Haltefrist geht an den Beschenkten / in dem Fall die Beschenkte über.