Bitcoin non-KYC Kauf / Offenlegung vor Finanzamt

Hallo,

ich habe da eine Frage zu so einer „allgemeinen“ Aussage zum non-KYC Kauf.

Es gibt ja so Podasts und Youtuber, die einem gerne Tips geben…da kommen ja z.B. solche Folgen vor wie „KYC vs. non-KYC“ und auch „Bitcoin und Steuern“.

Dann heisst es in etwa: „KYC kann man machen, aber wenn es hart auf hart kommt bist du mit non-KYC auf der sicheren Seite“.

Gleichzeitig wird oft gesagt, man solle auf jeden Fall jede Veräußerung von Kryproverkäufen beim Finanzamt angeben (auch wenn nach einem Jahr Haltefrist die Gewinne frei sind), sonst sei mit Strafverfolgung seitens der Finanzbehörden zu rechnen.

Ich frage mich einfach wie diese beiden Aussagen zusammenpassen. Warum sollte ich beim Kauf/Verkauf einen auf Mr. Inkognito machen und dann aber bei jedem Verkauf brav in der Steuererklärung offenlegen, dass ich ja Zugriff auf BTC hatte/habe? Ist das nicht einfach nur Widersprüchlich? Mir ist schon klar, dass niemand öffentlich zur Steuerhinterziehung aufrufen sollte…aber was denkt ihr dazu?

Liebe Grüße aus Bad Hodlhausen

dad FA interessiert sich nicht für dein KYC, auch nicht für Mittelherkunft, nur für seine Abrechnung.

Ausser, sie erkennen irgendwelche nicht plausible Fakten.
Dann allerdings könnte es rund gehen.

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Gleichzeitig wird oft gesagt, man solle auf jeden Fall jede Veräußerung von Kryproverkäufen beim Finanzamt angeben (auch wenn nach einem Jahr Haltefrist die Gewinne frei sind), sonst sei mit Strafverfolgung seitens der Finanzbehörden zu rechnen.

Gibt halt viele Leute mit einem ausgeprägten Gehorsam gegenüber dem Staat…

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Und dann wird man verfolgt um…0€ Steuern einzutreiben?
Was soll die Logik dahinter sein??

Die Inhalte solcher Youtuber würde ich nicht mehr konsumieren.

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nein, hat jetzt wenig mit Gehorsam zu tun.
Ist Empfehlung von StB, die sich mit Krypto beschäftigen - als reine Vorsorge.

Nach AO ist wohl erforderlich, frisst dich aber keiner, wenn nicht selbst lieferst.

Du solltest aber gewappnet sein, falls sie anfordern …

Ich selbst liefere grundätzlich keine Unterlagen mit. Bei Crypto verweise auf die verwendete Software hin - wurde nie nachgefordert.

Andere Nachweise auf Anforderung - und zwar zeitnah, weil die Nachforderung normal erst zum Ende der Bearbeitung erfolgt, um noch offene Punkte zu klären.

Warum glaubt ihr immer, es euch selbst schwer machen zu müssen?

Ein Bekannter von mir, glaubt es auch, treibt wegen 5 Cent bis vors Finanzgericht weil er meint, Sand ins Getriebe schütten zu müssen.
Dafür hat er seit vielen Jahren keine bestandskräftigen Bescheide mehr, bekommt bei Rückfragen keine Terminverlängerungen mehr (sehr angenehm, wenn man in Urlaub ist).

Lohnt das?

ihr glaubt wohl jeden :poop:, nur weil er im Netz steht?

Es würde mich nicht wundern, wenn hier auch das Finanzamt mitliest und angemeldet ist :joy: Die wohnen ja bekanntlich in Bad Hodlhausen!

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Kann mir bitte Jemand erklären wo genau die >1Jahr Gewinne eingetragen werden können?
Sowohl in Elster wie auch mit WISO Steuer (buhl) werden nur die <1Jahr Gewinne abgefragt.

Ich finde kein Feld, in das ich die Gewinne eintragen kann, die ich mit Coins erzielt habe, die ich länger als ein Jahr gehalten habe

Du findest kein Feld weil du es nicht eintragen musst.

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Freie Anlage. Du kannst dem FA alles erklären, was du möchtest.

Es hat den Vorteil, dass es dann die Steuerfreiheit „offiziell“ feststellt. Und alles, was du vorgelegt hast, kann keine Steuerhinterziehung mehr sein, ziemlich egal, wie falsch es ist. Außer natürlich, es sind Falschinformationen.

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genau so ists.
Und darauf zielt vermutlich die Empfehlung verschiedener StB.

Eintragen kannst es dennoch, ggf im freien Feld für die Hinweise im Hauptvordruck.
Oder wie gehabt korrekt in SO ab Zeile 41 ff, steuerlicher Ertrag 0. ggf 1.1. bis 31.12.xxxx

Moin
ich meine, ich habe da „gerade“ einen BT Podcast gehört!? :wink: :upside_down_face:

Meinst du damit das allgemeine Kommentarfeld?
Oder wo genau ist die freie Anlage zu finden?

er meint sicher folgendes

das Hinweisfeld.
Gibt da ja 2, eines für den Sachbearbeiter beim FA, das statt des früher übliche Begleitschreiben.

Das 2. für dich, wo du deine eigenen Vermerke eintragen kannst ,wird micht ans FA ubertragen.

Dann kannst du an vielen Stellen auf Dokumente verweisen, verknüpfen, die werden - auf deine Freigabe hin - mit der Steuererklärung übertragen und können vom FA eingesehen werden.

Man macht in solch einem Fall einfach ein gesondertes Schreiben als zusätzl. Dokument und sendet es über Elster, bzw. in WISO Steuer einfach mit.

Da bis jetzt immer Anfragen vom FA zu Krypto kamen, hab ich dann meinen Cointracking Report jedesmal nachgesendet.

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Abschreckung ist ein probates Mittel, aber es wird nicht alles so heiss gegessen, wie es gekocht wird.

Die deutschen Gesetze beinhalten „grundsätzlich“ alles erdenkbare, deshalb ist gerade das Steuergesetz das umfangreichste der Welt.

Zum einen um die Lobby der Steuerberater & Wirtschaftsprüfer durchzufüttern und zum anderen dem Normalbürger abzuschrecken.

Daher kannst du es natürlich offenlegen, aber es macht keinen Sinn. Ich würde grundsätzlich so wenig angeben wie möglich.

Sind Nachweise relevant wenn man bisher nur gehodelt hat?

Ja, natürlich - Dokumentation ist Pflicht !

Ich erinnere mich an eine Story hier im Forum, wo genau das zu einer Fehlinterpretation seitens des Finanzamts geführt hat. Die meinten nämlich er zeigt an, dass er was zu versteuern hat. Den Fortlauf der Geschichte kannst du dir ausmalen…

reicht für sowas nicht einfach ein formloses schreiben? meine, mich daran zu erinnern, irgendwo gelesen zu haben, daß das jemand so gemacht hat. so nach dem motto „hiermit teile ich ihnen mit, daß ich so und so viele sats für so und so viel euro verkaufen werde. dabei handelt es sich um steuerfreie gewinne nach paragraph 34723869 stgbrgerhggf gesetz“ blabla usw… das sollte doch reichen?