Servus liebe Community,
ich befasse mich aktuell mit vielen steuerlichen und rechtlichen Themen rund um Bitcoin. Nun möchte ich, meiner Tochter, 7 Jahre alt, 1 BTC vererben/verschenken. Dieser 1 BTC stammt aus meinem bereits steuerfreien Portfolio. Zur Schenkung habe ich mit einer Notarin gesprochen, um es evtl. in eine notarielle Urkunde zu schreiben. Diese gab mir aber die Auskunft, dass ein Schriftstück an das Finanzamt, betitelt als „Schenkungsanzeige“ absolut genügen würde. Ich habe dazu folgendes aufgesetzt und bitte Euch das zu prüfen und mir zu sagen, ob was hinzugefügt werden muss, etwas raus muss, oder aber das Schriftstück so gar nicht brauchbar ist … bin für jeden Input dankbar!
Weiter stelle ich mir noch Fragen zum Thema Haftung, was passiert, wenn dies beim Finanzamt bekannt ist, ich aber z.B. die Schlüssel verliere und nicht mehr auf die Wallet zugreifen kann. Bin ich dann haftbar? Wie genau wirkt sich das aus?
Auch wenn Ihr keine Steuerberater seid, mich interessiert Eure Meinung!
Datum: 18.03.2024
Schenkungsanzeige
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich Ihnen offiziell eine Schenkung anzeigen gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG). Am [Datum der Übertragung] habe ich meinem leiblichen Kind, Natasha Sokimati, geboren am 21.12.2021, eine Schenkung in Form von 1 Bitcoin gemacht.
Die Schenkung wurde vollständig und uneingeschränkt auf das Kind übertragen, um sein zukünftiges Vermögen zu sichern und zu fördern. Der aktuelle Marktwert der übertragenen Bitcoin zum Zeitpunkt der Schenkung beträgt [aktueller Marktwert in Euro z.B. 60.000 Euro].
Die genauen Details der Schenkung sind wie folgt:
• Schenkender: Name, Geb. XX.XX.XXXX, Steuernummer: 222/111/00000, IdNr. 01 111 222 333
• Beschenkter: Name Kind
• Art der Schenkung: X Bitcoin (entspricht X Satoshis)
• Datum der Schenkung: [Datum der Übertragung]
• Wert der Schenkung: [aktueller Marktwert in Euro]
Verwahrung der Schenkung: Die Bitcoin befinden sich auf einer sicheren digitalen Hardwarewallet,
welche vom Schenkenden eingerichtet, verwaltet und verwahrt wird.
Der Schenkende behält die Kontrolle über das Wallet, bis die Beschenkte das 18. Lebensjahr vollendet hat. Ab Vollendung des 18. Lebensjahres hat die Beschenkte Anspruch auf die Herausgabe des digitalen Wallets und kann über den Wert frei verfügen.
Ich bitte Sie daher, die Schenkung gemäß den geltenden steuerlichen Bestimmungen zu berücksichtigen. Sollten weitere Unterlagen oder Informationen benötigt werden, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
EddyKadetty