Bitcoin an Kind verschenken - Schenkungsanzeige, Schenkungssteuer, Erbsteuerrecht

Servus liebe Community,

ich befasse mich aktuell mit vielen steuerlichen und rechtlichen Themen rund um Bitcoin. Nun möchte ich, meiner Tochter, 7 Jahre alt, 1 BTC vererben/verschenken. Dieser 1 BTC stammt aus meinem bereits steuerfreien Portfolio. Zur Schenkung habe ich mit einer Notarin gesprochen, um es evtl. in eine notarielle Urkunde zu schreiben. Diese gab mir aber die Auskunft, dass ein Schriftstück an das Finanzamt, betitelt als „Schenkungsanzeige“ absolut genügen würde. Ich habe dazu folgendes aufgesetzt und bitte Euch das zu prüfen und mir zu sagen, ob was hinzugefügt werden muss, etwas raus muss, oder aber das Schriftstück so gar nicht brauchbar ist … bin für jeden Input dankbar!

Weiter stelle ich mir noch Fragen zum Thema Haftung, was passiert, wenn dies beim Finanzamt bekannt ist, ich aber z.B. die Schlüssel verliere und nicht mehr auf die Wallet zugreifen kann. Bin ich dann haftbar? Wie genau wirkt sich das aus?

Auch wenn Ihr keine Steuerberater seid, mich interessiert Eure Meinung!

Datum: 18.03.2024

Schenkungsanzeige

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich Ihnen offiziell eine Schenkung anzeigen gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG). Am [Datum der Übertragung] habe ich meinem leiblichen Kind, Natasha Sokimati, geboren am 21.12.2021, eine Schenkung in Form von 1 Bitcoin gemacht.

Die Schenkung wurde vollständig und uneingeschränkt auf das Kind übertragen, um sein zukünftiges Vermögen zu sichern und zu fördern. Der aktuelle Marktwert der übertragenen Bitcoin zum Zeitpunkt der Schenkung beträgt [aktueller Marktwert in Euro z.B. 60.000 Euro].

Die genauen Details der Schenkung sind wie folgt:

• Schenkender: Name, Geb. XX.XX.XXXX, Steuernummer: 222/111/00000, IdNr. 01 111 222 333
• Beschenkter: Name Kind
• Art der Schenkung: X Bitcoin (entspricht X Satoshis)
• Datum der Schenkung: [Datum der Übertragung]
• Wert der Schenkung: [aktueller Marktwert in Euro]
Verwahrung der Schenkung: Die Bitcoin befinden sich auf einer sicheren digitalen Hardwarewallet,
welche vom Schenkenden eingerichtet, verwaltet und verwahrt wird.

Der Schenkende behält die Kontrolle über das Wallet, bis die Beschenkte das 18. Lebensjahr vollendet hat. Ab Vollendung des 18. Lebensjahres hat die Beschenkte Anspruch auf die Herausgabe des digitalen Wallets und kann über den Wert frei verfügen.

Ich bitte Sie daher, die Schenkung gemäß den geltenden steuerlichen Bestimmungen zu berücksichtigen. Sollten weitere Unterlagen oder Informationen benötigt werden, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

EddyKadetty

Ja ist nur fake Name und geb. Datum aber alleine zu schreiben einen entsprechenden Betrag zu verschenken ist schon ein gehöriges Risiko

Nur aus Interesse: Gibt es eine Mitteilungspflicht? Der Betrag ist ja zu niedrig, um Schenkungssteuer auszulösen (400.000 € alle 10 Jahre von Eltern an Kind).

Zur Mitteilung: Für mich wären das zu viele Wiederholungen und zu viele unnötige Informationen.

Wer schenkt wem wann wieviel. Ende.

" Nach § 30 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes ist jede Schenkung vom Erwerber binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Erwerb dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Zur Anzeige ist auch der Schenker verpflichtet."

Das gilt für „der Erbschaftsteuer unterliegende“ Schenkungen, was in deinem Beispiel nicht der Fall ist.
§ 30 ErbStG - Einzelnorm

Übrigens findest du dort auch die genauen Details, die sie sich für so eine Mitteilung wünschen.

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„Grundsätzlich muss jede Geldschenkung, auch wenn sie unter dem persönlichen Freibetrag liegt, durch Schenker und Beschenkten beim zuständigen Finanzamt angezeigt werden.“

… habe eine gute Quelle dazu gefunden: ANZEIGEPFLICHT VON GELDSCHENKUNGEN – R.A.W – Partner

Ganz unten im Text:
" Was passiert, wenn die Schenkung nicht angezeigt wird?

Eine fehlende Anzeige führt nicht sofort zu einer Steuerhinterziehung. Solange die Schenkung den Freibetrag nicht übersteigt, fällt auch keine Schenkungsteuer an. Führt aber eine spätere Schenkung, bzw. Erbschaft dazu, dass die Summe der Zuwendungen den steuerlichen Freibetrag übersteigt, führt die fehlende Anzeige der Vorschenkung zu einer Steuerhinterziehung. Daher sind Geldgeschenken, selbst wenn der Freibetrag nicht überstiegen wird, beim Finanzamt anzuzeigen."

Macht also Sinn eine Anzeige zur Schenkung beim Finanzamt zu machen. Denn selbst wenn der geschenkte Betrag jetzt noch innerhalb der Freigrenze von 400 € ist, kann es doch sein, dass sich der geschenkte Betrag plötzlich über der Freigrenze befindet.

Die Gesetzgrundlage dazu würde mich auf jeden Fall interessieren.

Unabhängig davon: Ich sehe es auch so, dass es sinnvoll ist, die Meldung einfach zu machen. Es schadet ja nicht und dir kann dadurch in Zukunft nichts passieren, nur weil du ggf. mal den Überblick verlierst.

Ich halte es auch für sinnvoll, dem Finanzamt die Schenkung mitzuteilen. Was mir allerdings hier fehlt und was ich noch mit in den letzten Absatz bringen würde, wäre die Bitte um eine Bestätigung seitens des Amts (oder mindestens eine Eingangsbestätigung). Sonst kann sich später dort niemand erinnern, jemals was von dir erhalten zu haben… Man kennt es ja, nur Schriftliches zählt…

Gruß

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Habe Mal gehört, dass man die einstandskurse mitverschenken kann. So kann man über die 400k alle vier Jahre verschenken.

Hast du dazu mehr Input, Quellen oder kannst du das noch ein wenig ausführen? Was genau meinst du mit „Einstandskursen“?

Quellen habe ich nicht mehr . Ich habe jedoch gelesen, dass man die Einstandskurse mitvererben bzw. verschenken kann. Angenommen, man hat eine Aktie oder Bitcoin für 10.000 € gekauft und ihr jetziger Wert beträgt 800.000 €. Alle 10 Jahre darf man 400.000 € steuerfrei an seine Kinder übertragen, daher muss man dem Finanzamt die Schenkung anzeigen, um zu wissen, wann das nächste Mal 400.000 € verschenkt werden können. Wenn man nun die 800.000 € verschenkt und man selbst nur einen Einstandskurs von 10.000 € hatte, müsste die Schenkung steuerfrei durchgehen, weil nicht die 800.000 €, sondern die 10.000 € Anschaffungskosten verschenkt werden. Die Wertsteigerung ist in diesem Fall steuerfrei. Wenn man das Depot verkauft und die 800.000 € verschenkt, muss der Schenkende die Differenz von 400.000 € Steuern zahlen. So habe ich es verstanden.

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Ja das klingt doch gut, aber man bräuchte eine Quelle oder einen Nachweis …

Warum willst du es so formell machen???

Ich kaufe beispielsweise jeden Monat mit dem Kindergeld Bitcoin und trage es in ein Excel ein. Die Coins gehören den Kindern, wie eine Art Junior Depot. Das ist getrenntes Vermögen, das ich als Treuhänder verwahre.

Bei mittlerweile 250 Euro und ihren sieben Lebensjahren kommst du ganz sicher auf einen ganzen Bitcoin.

Probier es mal aus mit diesem Tool.

Wenn es nicht reicht, sie hat ja noch Zeit bis 18.
Da kommen noch mindestens 33.000 Euro rein.

Meine Steuerberaterin hat gesagt, so lange ich eine ordentliche Liste führe und nicht über die Freibeträge komme ist alles gut. Ich solle noch die Adresse aufschreiben um das Datum der Schenkung zu beweisen, falls es später zu Rückfragen kommt.

BTW
Sie sah das auch bei Bitcoin-Gewinnen außerhalb der Jahresfrist ähnlich: diese soll ich nicht - auch nicht vorsorglich - angeben. Es steht ganz klar im Formular: zu versteuerndes Einkommen. Und die Erlöse sind ja nach der Jahresfrist nicht zu versteuern. Sie hat vor ihrer Selbsständigkeit als Steuerfahnderin gearbeitet.

Meines Wissens geht nicht der Kaufwert über (sondern der aktuelle Wert zum Zeitpunkt der Schenkung), wohl aber der Kaufzeitpunkt, was im Falle des Verkaufs durch den Beschenkten steuerlich relevant sein kann.

:point_up_2:
Genau so wie BTCommander sagt stimmt’s!

Das ist doch nichts anderes als Taschengeld. Wer gibt denn sowas als Schenkung an?

Wie ich mal gelesen hab, gilt die Mitteilungspflicht ab einem Wert von 20k€

Lies mal den ersten Satz in meinem Beitrag :slight_smile:

Das geht das Finanzamt gar nichts an.