Bitcoin an Kind verschenken - Schenkungsanzeige, Schenkungssteuer, Erbsteuerrecht

Sofern keine Steuer anfällt, bekommst du nach Meldung einer Schenkung keine Post vom FA, keinerlei Bestätigung. Also deine Meldung gut aufheben!

Wie beweise ich den Versand?

Einreichung erfolgt online per Elster und ist in deinem Account gelistet dann auch nach dem Senden als PDF-Nachweis speicherbar.

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Der Name Elster passt :+1:t4:

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Den 2. Satz halte ich für kritisch.
Eine Schenkung muss unbedingt und endgültig sein. So wie es da formuliert ist, kann das Vermögen als nicht von deinem getrennt , also dir selbst zurechenbar sein.

Du solltest so umformulieren, dass ganz klar ist, dass die Verwaltung im Rahmen deiner Fürsorgepflicht für das minderjährige Kind erfolgt.

Ein weiterer Knackpunkt ist die Formulierung, aus der man lesen kann, dass die Übergabe bedingt erfolgen könnte (also eingeschränkt).
Also, Übergabe und Zugriff mit erreichen der der Volljährigkeit.

Noch ein Punkt. Da das Vermögen nicht ganz risikofrei ist, könnte es sein, dass eine Zustimmung des Vormundschaftsgerichts erforderlich ist.

Risiko: zumindest vollstândiger Wertverlust.

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Verstehe ich das richtig:
Verjuxen und versaufen wäre kein Problem, volatil anlegen jedoch schon?

ja!
Denn mit der Verwaltung gehst du auch ggf. eine Verpflichtung, gegen einen Wertverfall abzusichern.

Die rechtliche Komponente bezüglich idiotischer Regulierungen lassen wir da mal aussen vor :sunglasses:

Vormundschaftsgericht ist hier fehl am Platz. Du zeigst hier ja nicht an, dass du Euro verschenkst und jetzt in Bitcoin investierst. Das wäre natürlich nicht mündelsicher.

Habe ich als Hinweis gebracht, mit Begründung. Ich weiss aber, dass bei manchen Übertragungen Erlaubnis eingeholt werden muss.
Da kann aber der Rechtspfleger mehr sagen.

Denkbar wäre bei der Schenkung sicher auch ein Hinweis bezüglich möglicher Wertschwankungen/-Verluste, die als solche nicht ausgeglichen werden.
Also, geschenkt wird x btc. Punkt.

ja, man könnte da dann allenfalls eine Veruntreuung draus machen, deren rechtliche Verfolgung dein Sprössling veranlassen müsste.

Es könnte natürlich auch sein, dass du das im Sinne von diesem verjuxt, :rofl: - liese sich bestimmt konstruieren

Interessantes Urteil, was als mündelsichere Anlage gilt. Gold tut das, so die Meinung des LG Rottweil.

Interessant am Fall finde ich das weiterzudenken, ob man mit dem durch das Gericht herangezogenen Argumenten der Wertstabilität bzw. des Vermögenschutzes bei langem Anlagezeithorizont (und der ist in der Ansparphase für das Vermögen eines Kindes definitiv erst recht gegeben) nicht auch analog auf BTC anwenden könnte. Volatilität gibt’s langfristig nur zur Upside, das Vermögen ist langfristig sicher.

Das Urteil in voller Länge: openJur

Die Kurzfassung von Dr. Wambach & Walter – Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB und deren Website https://www.schmerzensgeld-spezialisten.de/herausforderung-muendelsichere-geldanlage/:

Genehmigung der Anlage in Edelmetall (Gold und Silber)

Das Landgericht Rottweil hatte einen Fall zu entscheiden, in dem der Betreute dement war, dem Betreuer und seinen Schwiegersohn nicht mehr erkannte, künstlich ernährt wurde und weder alleine stehen, noch gehen konnte. Außerdem sind gegen ihn freiheitsentziehende Maßnahmen durch Anbringung von Bettgittern bei Tag und Nacht betreuungsrechtlich genehmigt. Der bettlägerige Betreute bezieht monatlich eine staatliche Rente, eine Betriebsrente und Rentenbeihilfe die nach Abzug der Pflegeheimkosten und den übrigen Aufwendungen einen Überschuss ergibt (Anmerkung: viele Heimbewohner können die Heimkosten nicht mehr aus eigenen Mitteln finanzieren!). Den Überschuss hat der Betreuer in Edelmetall angelegt. Das Amtsgericht hatte angeordnet, die vorhandenen Goldvorräte zu verkaufen und den Erlös mündelsicher anzulegen. Die dagegen gerichtete Beschwerde hatte Erfolg. Das Landgericht sah die Anlage in Gold aufgrund der Niedrigzinsphase – trotzdem sinkende Kurse nicht auszuschließen sind – als werthaltige Anlage. Es führte aus: Gold gilt weltweit als Krisenwährung. Es erfreut sich in den letzten Jahren stetiger Preisanstiege. Auf lange Sicht kann die Anlage in Gold zumindest den Inflationsausgleich gewährleisten.

Anmerkung: Zu diesen Ausführungen des Gerichts ist zu bemerken: Gold ist hübsch, erinnert an den nie endend wollenden Goldschatz von Pipi Langstrumpf, es unterliegt aber auch starken Kursschwankungen. In den letzen Zehn Jahren (2010 bis 2020) kostete eine Unze (33,1 Gramm) zwischen 2.000,- und 1.200,- Dollar (1841,- und 1104,- Euro). Ein Totalverlust wie bei Aktien ist aber nicht möglich.

Das Gericht hat neben dem Lob des Goldes auch berücksichtigt, dass der Betroffene nicht auf eine kurzfristige Verfügbarkeit angewiesen ist, sodass die Goldbarren und Goldmünzen auch jederzeit verkäuflich wären. Das Gericht hat auch berücksichtigt, dass der Betreute schon vor der Betreuung in Edelmetalle investiert hatte, diese Anlageform also favorisierte, sodass die Weiterführung durch den Betreuer vermutlich im Sinne des Betreuten gewesen ist.

Nicht genehmigt hat das Gericht jedoch, dass das Edelmetall vom Betreuer zu Hause in feuerfesten Kassetten gelagert worden ist. Eine solche Lagerung bietet nach Auffassung des Gerichts keine hinreichende Sicherheit für das Vermögen des Betreuten, da ein vollständiger Verlust durch Diebstahl droht. Es hat deshalb dem Betreuer aufgegeben, die Münzen und Goldbarren in einem Bankschließfach sicher zu verwahren und hierüber einen Nachweis zu führen.
Das klingt vernünftig. Aber: Was das Gericht nicht weiß: Die meisten Bankschließfächer sind nicht automatisch versichert. Und wenn in der Miete (circa 100,- pro Jahr) eine Versicherung enthalten ist, ist sie nicht hoch genug für einen Goldschatz. Der Betreuer müsste sich also auch noch um eine Versicherung kümmern.

ohne jetzt im Detail auf deinen Post einzugehen.
Mündelsicher bedeutet im klassischen Sinne, den Wert (als solches) erhaltend, ohne Berücksichtigung von Inflation etc.
Dazu gehör(t)en typischerweise Sparbücher bei den Sparkassen, bei anderen Banken nur bedingt.
Staatsanleihen, selbstverständlich auch Gold, als Inbegriff der Stabilität und Werterhaltes.
Also werthaltige Vermögensverwaltung (Nominalwert).

Crypto würde ich, obwohl ich persönlich positiv dazu eingestellt bin, aus heutiger Sicht nicht dazu zählen.

Abgesehen davon, würde ich meinen Kindern und Enkeln Crypto zukommen lassen, da es von mir zu lebzeiten zugewendet wird. Mit oder ohne Zweckbestimmung.

Mündelsicher hat eben wieder mit Absicherung und Zweckbestimmung zu tun und soll das Mündel vor unsachemässer Verwaltung durch den Vertreter schützen.

Also kleiner Unterschied.

WAHNsinn…
Wenn man das ganze hier beschriebene Szenario mal von einer abstrakten Ebene auf sich Wirken lässt, sieht man wie absurd unser bürokratischer Staatsapparat in D aufgebläht ist und wie totalitär dieses Systeme unsere Lebenszeit binden und stehlen.

Geld = Energie = Lebenszeit.

Bitte nicht falsch verstehen, nichts gegen die Fragestellung an sich, aber das wir uns damit Stunden, Tage, Wochen damit auseinanderzusetzen müssen, wie und ob ich formal richtig der eigenen Tochter etwas von meinem versteuerten Einkommen hinterlassen darf, zeigt wie krank unsere bürokratischen Systeme, allen voran unser Steuerstystem geworden ist.

Wir sind leider nur konditioniert, dies einfach so als „normal“ hinzunehmen.

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