ich habe mal eine Frage: Kennt sich jemand damit aus, wie Steuern auf BTC ETPs funktionieren? Gelten dieselben Regeln wie mit Krypto (1 Jahr Haltefrist, sonst pers. Steuersatz usw.) oder fällt hier die 25% KEST an?
Konkret bin ich bei Scalable und habe überlegt, ob es für einen Swing Trade nicht steuerlich einfacher und von Vorteil wäre das über den dort angebotenen ETP zu machen?
Disclaimer vorab: ich bin kein Steuerberater, von daher alles nur hörensagen
Meines Wissens nach sind ETP, ETC; usw Finanzprodukte, die entsprechend wie ETF besteuert werden. Also mit Kapitalertragssteuer und demnach keine Rücksicht auf Haltefrist und demnach keine Steuerfreiheit nach einem Jahr.
Ich würde also sagen: Wenn du alle Nase lang ein und aussteigen möchtest, wären steuerlich die ETP sinnvoller, da du dann nur die Kapitalertragssteuer (plus Soli, Kirchenst) zahlen müsstest und bei einem direkten Invest in BTC würde die Einkommenssteuer anfallen.
Wenn du eh länger als ein Jahr halten möchtest, eindeutig direkt in BTC.
Und generell: ETP ist nur ein Finanzprodukt. Keine Ahnung, wer da dahinter steht, ob das tatsächlich in BTC hinterlegt ist, was passiert, wenn der Emittent pleite geht… Not yout coins,… sollte klar sein.
Letzter Punkt is klar, wäre für mich eher eine Möglichkeit mal für kürzere Zeiten einen Swingtrade rauszuhauen ohne mir die Haltefrist der Hodl-Sats zu verhageln
die Frage hatte mich ebenfalls interessiert. Wichtig für die Besteuerung ist, ob die Bitcoins physisch hinterlegt sind und ob eine Auslieferoption besteht. Das ist bei Coinshares der Fall. Scalable hatte vor Ewigkeiten eine passende Nachricht versendet:
Sehr geehrter Herr ------,
gerne möchten wir Sie darüber informieren, dass von Ihnen gehaltene Produkte von CoinShares steuerlich neu klassifiziert wurden.
Was bedeutet das im Detail? Infolge der Neuklassifizierung fallen die nachfolgend genannten Produkte unter die Besteuerung nach §23 EStG.
Kursgewinne, die nach einem Jahr Haltedauer realisiert werden, sind somit steuerfrei. Bei einer Haltedauer von weniger als einem Jahr werden Erträge mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
Bitte beachten Sie: Von Seiten der Baader Bank werden keine Steuern abgeführt – unabhängig von der Haltedauer. Sie müssen steuerpflichtige Erträge somit selbstständig in der Steuererklärung angeben.
Von CoinShares aufgelegte Staking-ETPs sind von der Neuklassifizierung derzeit nicht betroffen. Für diese ETPs führt die Depotbank Kapitalertragsteuern weiterhin automatisch ab.
(…)
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Scalable-Capital-Team
Anzumerken ist, dass das nicht bei allen Brokern und Banken so gehandhabt wird und man sich ggf. selber in einer Steuererklärung darum kümmern muss.
habe soeben zu Testzwecken 2 Anteile von CoinShares Physical Bitcoin (WKN: A3GPMN , ISIN GB00BLD4ZL17) auf ING verkauft, und es wurde keine KapErtrSt einbehalten. Die Gebühren (ca. 6,50 EUR) waren es mir wert, hier Klarheit zu bekommen.
Ich halte die Anteile schon länger (über ein Jahr) und habe mich spätestens mit dem jetzigen Run gefragt, wie die ING das handhabt. Nun weiß ich das
@ed0zanki
Learning by doing, sehr gut.
Halte zwar keine CoinShares und plane es auch nicht, aber genau solche Praxiserfahrungen wie deine machen die Glaubwürdigkeit hier im Forum aus - thanks for sharing!
Hallo zusammen,
ich habe festgestellt, dass dieses in der Nachricht erwähnte Ethereum-Produkt dieselbe ISIN teilt wie das Coinshares Physical STAKED Ethereum-ETP, was zurzeit bei Scalable einsehbar ist (ISIN: GB00BLD4ZM24).
Gleichzeitig wird gesagt, dass Staking-Produkte nicht von der Neuklassifizierung betroffen sind.
Ich bin verwirrt… zumal ich vor einigen Tagen Gewinne aus dem Verkauf von Solana generiert habe, das Ganze über Coinshares Physical STAKED Solana (ISIN: GB00BNRRFY34) lief und die Kapitalertragsteuer automatisch einbehalten wurde.
Hallo, ich bin hier jetzt neu angestoßen. Würde gerne wissen, ob jemand Erfahrung hat bezüglich der Versteuerung von dem Produkt Coinshares Physical Bitcoin. Fällt dieses Produkt nach 1 Jahr zur Steuerfreien Veräußerung?
Die Staking Rewards fallen unter sonstige Einkünften nach §22 Nr. 3 EStG, für die aktuell eine Freigrenze von 256€ im Jahr gilt. Alles darunter ist steuerfrei, alles ab diesem Betrag unterliegt dem persönlichen Einkommenssteuersatz
Damit sollte der Verkauf der Anteile eines die Kriterien unter 1. erfüllenden ETPs/ETFs nach > 1 Jahr steuerfrei sein. Ohne mir die Produkte im Detail angeschaut zu haben, kennen ETCs/ETPs/ETFs zwei Gewinn/Dividendenverrechnungsverfahren:
Thesaurierung: Dividenden oder Erträge werden einbehalten und reinvestiert, so dass ein Anteil des ETCs/ETPs/ETFs im Wert steigt.
Ausschüttung: Dividenden oder Erträge werden als Zahlung ausgeschüttet
Egal welcher Fall vorliegt, so scheint mir, dass der Anbieter diesen Teil ausweisen muss und dieser Staking-Erlös dann entsprechend gesondert nach § 22 Nr. 3 EStG versteuert werden kann bzw. muss.
Also für meinen Fall jetzt spezifisch dem Coinshares Physical Bitcoin, konnte ich jetzt daraus ein Beschluss nehmen, dass diese nach 1 Jahr Haltefrist sowie ein normaler Bitcoin steuerfrei veräußert werden kann?
Wenn die Kriterien Haltefrist, Auszahlungsanspruch und physische Hinterlegung bei dem Produkt erfüllt sind würde das meines Erachtens nach den zitierten Quellen naheliegen. Aber wie immer: Do your own research!
Sollten bei dem Produkt zusätzlich auch Staking Rewards angefallen, so sind diese Erträge gesondert zu betrachten und ggf. zu versteuern. Bei Bitcoin aber wahrscheinlichst irrelevant, da kein Staking bei PoW existiert.