Seit letztem Jahr schreiben die Landesmediananstalten reichweitenstarke Streamer an und verlangen von ihnen, eine Lizenz für ihre Web-Streams zu beantragen. In Zeiten, in der (fast) jeder Mensch auf Twitch, Youtube, Instagram, Facebook, Snapchat… you name it einen Live-Stream in Netz stellen kann, muss man hier in Deutschland eine nationale Lizenz beantragen, wenn man nur erfolgreich genug ist. Das ist an Absurdität kaum zu überbieten.
Einzige Erklärung hierfür ist wohl die Rückständigkeit alt eingesessener Gremien und Politiker, die sich im Neuland einfach noch nicht zurecht finden und hoffen, dass dieses Interwebz irgendwann wieder verschwindet.
Zum Glück hat sich das mittlerweile wieder erledigt aber auch nur auf eine unbefriedigende Weise.
Die Krypto-Thematik berührt noch wesentlich sensiblere Bereiche, das wird noch lustig!
Aber auch hier: Das Kryptoverwahrgeschäft ist eine Finanzdienstleistung unter dem KWG (deutscher Sonderweg der Überimplementierung der AML5). Betreibt also eine Exchange auch das Kryptoverwahrgeschäft wäre sie ebenfalls meldepflichtig!
sorry aber ich habe das jetzt 2mal durchgelesen aber irgendwie verstehe ich es nicht ganz genau.
Was ist genau damit gemeint, also nur wenn jetzt z.b. zwei Personen sich Kryptos schicken?
Person A schickt Person B irgendwelche Coins, ist das damit gemeint?
Wie sieht es aus wenn man die Coins auf sein Hardware Wallet sendet?
Oder wenn man kauft und nur auf der Exchange lässt?
Kann mir bitte die Fragen antworten?
Danke.
@Natalia hat ja oben freundlicherweise darauf verwiesen, wer der Adressat ist und ein Blick in’s Gesetz zeigt:
(1) Verpflichtete im Sinne dieses Gesetzes sind, soweit sie in Ausübung ihres Gewerbes oder Berufs handeln,
Kreditinstitute nach § 1 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes, mit Ausnahme der in § 2 Absatz 1 Nummer 3 bis 8 des Kreditwesengesetzes genannten Unternehmen, und im Inland gelegene Zweigstellen und Zweigniederlassungen von Kreditinstituten mit Sitz im Ausland,
Finanzdienstleistungsinstitute nach § 1 Absatz 1a des Kreditwesengesetzes, mit Ausnahme der in § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 3 bis 10 und 12 und Absatz 10 des Kreditwesengesetzes genannten Unternehmen, und im Inland gelegene Zweigstellen und Zweigniederlassungen von Finanzdienstleistungsinstituten mit Sitz im Ausland,
Person A, die Person B irgendwelche Coins sendet, wird wohl eher nicht als ein gewerbsmässiger bzw. beruflicher Finanzdienstleister oder Kreditinstitut einzustufen sein.
Hallo Leutz,
habe den Entwurf mittlerweile zwei mal überflogen und lehne mich entspannt zurück. Wie „Natalia“ schon geschrieben hat bezieht sich der Entwurf fast ausschließlich auf Finanzdienstleister. Das die schon jetzt speichern und irgend wann melden werden sollte doch jeden vorher schon klar gewesen sein.
Beachtenswert finde ich viel mehr, dass in Entwurf allein die Übertragung /Verwahrung von Kryptowerten auf eine persönliche elektronische wallet ein Indiz für einen Geldwäsche- oder Terrorfinanzierungsverdacht sein soll.
Ist das tatsächlich so selten das ein Kleinanleger einer regulierten Handelsplattforn misstraut die trotz staatlicher Regulierung keine Einlagensicherung bietet?^^
Und die Verdachtsgrenze von Übertragungen in Höhe von 1k ist aus meiner Sicht auch recht Abenteuerlich.
Schön ist es allerdings zu sehen, dass sich die Verfasser offenbar zumindest ein wenig mit der Thematik befasst haben. Denn das es pseudonymisierte und auch anonymisierte und auch kombinierte Kryptotransfers gibt haben sie ja immerhin schon erkannt.
Es gilt nicht für Privatpersonen. Das wäre auch gar nicht mit der DSGVO zu vereinbaren, denn man müsste von jedem Empfänger eine Pass-Kopie verlangen.
Eigenwerbung stinkt, aber wer unsicher ist, sollte vielleicht noch h i e r reinschauen.
Das ist zwar schon vom Februar 2020, aber genau darum geht es.
Warum sonst hat man Exchanges gezwungen, KYC zu machen, wenn man die Daten nicht verarbeiten wird? Das wäre ziemlich sinnlos gewesen…wobei ich damit nicht sagen will, dass die Politik nicht auch Sachen macht, die sinnlos sind.
Ich denke, alles ist gut, bleibt wie bisher mit der Jahresfrist, wenn man Privatmann ist.
Wenn mann allerdings mittlerer sechsstellig ist, dann vielleicht 1, 2 oder öfters mal bei hoch verkauft und tief wieder kauft, dann allerdings könnte man sich überlegen seinen Lebensmittelpunkt /Aufenthalt in Slowenien oder Portugal oder oder zu verlegen um Steuern zu sparen. Damit es juristisch sauber bleibt. Im Endeffekt ist es eine Rechenaufgabe. Denn dort muß man auch Miete zahlen /Wohnung kaufen, und natürlich leben. Kostet alles in der Regel etwas mehr. Zumindest am Anfang.
Den riesigen Vorteil von solchen 0% Krypto Steuer Länder sehe ich darin, daß man sich keinen Kopf mehr darum machen muß. Wäre es hier so, würden manche Leute nicht weg laufen und den Verdienst hier ausgeben…
@bvdmb Schön, dass angekommen zu sein scheint, dass ich Dir nichts nachteiliges an den Kopf werfen wollte. Ist machmal in reiner Textform etwas schwierig rüber zu bringen. Es freut mich wenn es funktioniert hat.
EDIT hat am Beitragsende entfernt und versucht klarzustellen:
ot-Alarm: Frage an die Administration oder Moderation: Was bedeutet der komische IMOGI links unter vielen Beiträgen in diesem Thema? Wenn ich den antippe bekomme ich eingeblendet, dass ich diese Funktion zu oft angewendet habe und sie erst in 23 Stunden wieder verwenden darf.
Das verstehe ich nicht und bitte um Hilfe/Aufklärung.
So wie ich das jetzt richtig verstanden habe ändert sich also nichts für den Privatanleger, Exchanges die Kryptoverwahrgeschäfte betreiben werden wohl melde Pflichtig sein über jegliche Transaktionen der privat Nutzer, andere jedoch nicht. Ich weiß nicht ob Binance eine davon ist.
Unklar ist auch was mit exchanges passiert, die kein KYC betreiben zb Bybit wo ich hauptsächlich trade….
und was da alles im Hintergrund passiert. Bzw wenn das Gesetz 2023 gültig ist ob sie Anspruch haben die Vergangenheit also 2021/22 einzusehen.
Fraglich ist auch was wenn man keine Steuererklärung abgibt. Man ist ja nicht dazu verpflichtet das zu tun.
Und dann gibts ja noch Krypto wie Moreno was nicht verfolgbar ist mit deren Transaktionen. Privacy coins könnten an Bedeutung in der Zukunft gewinnen.
Ich zB kaufe gerne Gutscheine direkt mit meinem Krypto (zb über Bitrefill) um jegliche Bankauszahlungswege zu vermeiden, das hab ich seit Jahren gemacht und habe es vor für die nächsten Jahrzehnte natürlich weiter zu machen
Oje jetzt hab ich mal wieder zu viel geschrieben wahrscheinlich manche Sachen sogar ohne Kontext naja so gut informiert bin ich nun auch nicht um hier qualifiziert weiter reden zu können… tschüss
Oder sie werden einfach verboten, wofür die zahlreichen De-Listings der letzten Monate (meiner Meinung nach) ein Anzeichen sein könnten.
Seit Jahren? Und Du gibst das nicht in Deiner Steuererklärung an?
Das ist keine gute Idee.
Stimmt. Ich erkenne einige Defizite beim Thema Steuern und ich empfehle Dir ganz dringend, Dich zu informieren, bevor Du Dir Dein finanzielles Grab schaufelst.