Bericht: Bundesfinanzministerium verlangt Einsicht in Krypto-Transaktionen

Amen Schwester! :slightly_smiling_face: Andere Staaten freuen sich über die Blödheit der EU.

Das erinnert mich an das Bildnis, bei den jemand ein nahezu totes Pferd krampfhaft versucht am Leben zu erhalten. Das hat auch nicht funktieniert.

Das hat wenig mit Vertauen zu tun, sondern die Regierung(en) erkennen langsam, das durch Kryptos ihre Kontolle über uns „Kleine“ abnehmen kann/ abnimmt. Das ist denke ich der springende Punkt Kontrollverlust über das „Vermögen“ der Bürger.

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Das gilt m.E. nicht nur für Kryptos sondern allgemein für alle „Verbraucherschutz-Vorschriften“ sowohl im Finanzsektor als auch außerhalb.

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Ich glaube auch, dass solche Gesetzesvorhaben aus Unwissenheit gepaart mit der Angst vor Kontrollverlust einhergehen.
Verbraucherschutz ist schon eine gute Sache, aber nur dann wenn ich ihn freiwillig in Anspruch nehmen kann und nicht, weil er mir aufgezwungen wird.
Es gibt ganz sicher Bürger/innen, die mit der Verwaltung ihrer Finanzen überfordert sind und deswegen einen gewissen „Schutz“ brauchen. Aber das kann man einzelfallbezogen regeln.

Vielleicht will sich irgendein Referent mit dem Thema Krypto nochmal schnell vor der Wahl profilieren, damit ihm sein Posten sicher ist.
Vom Entwurf bis zum Gesetz dauert es ja „glücklicherweise“ eine Weile. Kann man nur hoffen, dass sich da noch andere Kräfte zu Wort melden.

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Ich persönlich bin da eher pessimistisch. Das nächste was unweigerlich kommt, wird die Stellungnahme zu dem Thema NFTs und wie diese geregelt werden sollten (bzw. ob ggf. schon unter MICA). Falls diese als Kryptowerte iSd des KWG klassifiziert werden sollten, wären sie ja auch u.a. von der hier gegenständlichen VO betroffen.

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@DenRalle
Das würde theoretisch auch Node-Betreiber betreffen, denn sie stellen die Weiterleitung von Kryptowerten sicher. Kommt sicherlich noch, dass Node-Betreiber eine Banklizenz benötigen, weil sie bspw. als Annahmestellen für Transaktionen tätig sind.

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Ein Zahlungssystem welches ein Staat nicht kontrollieren und somit steuern kann ist sicherlich so ziemlich das schlechteste was ein Staat sich vorstellen könnte. Wir können nur abwarten was Deutschland daraus macht und dann reagieren.

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Völlig anderer Bereich, aber dass es oft (nie?) um den Bürger geht, um dessen Gesundheit, Sicherheit oder was auch immer, habe ich bei der Regulierung zu E-Zigaretten miterlebt.

Obwohl die Vorteile gegenüber Rauchen nachweislich deutlich überwiegen, wurde der Markt völlig kaputtreguliert. Zahlreiche Händler mussten ihr Geschäft aufgegeben, Hersteller haben die Produktion und Entwicklung eingestellt und für den Verbraucher werden Bezugsquellen geschlossen.

Wer bleibt übrig? Die großen Tabakfirmen, die auch auf den E-Zigaretten-Zug gesprungen sind und „Oh Wunder, Oh Wunder“ ganz rein zufällig gesetzes-konforme Produkte hergestellt und auf den Markt geworfen haben.

Gesundheit? Umwelt? Eigenverantwortung? Fehlanzeige.

Letztendlich läuft es immer auf eines hinaus: G e l d

Auf Versprechungen vor der Wahl darf man sich keinesfalls mehr verlassen. Das war früher (80er/90er) schon so, aber jetzt wird es noch viel deutlicher, weil man nicht mehr selbst recherchieren muss, was alles versprochen und dann doch nicht gehalten wurde.
Siehe Urheberrecht/Uploadfilter

Sorry für das Abweichen vom Krypto-Thema, aber man muss halt einfach im Hinterkopf behalten, dass das, was gesagt wird, nicht unbedingt das ist, was getan wird (siehe Banken) und was seitens Regierung getan wird, nicht unbedingt zum Vorteil der Bürger geschieht.

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@GermanCryptoGuy

Stimme dir da voll und ganz zu.

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Möglicherweise laut § 2 der Begriffsbestimmung nicht:

1. Übertragung: ein Transfer von Kryptowerten oder von privaten kryptografischen Schlüsseln, die dazu dienen, Kryptowerte zu halten, zu speichern oder zu übertragen, im Rahmen des Betreibens von Bankgeschäften oder der Erbringung von Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 Absatz 1 und 1a des Kreditwesengesetzes;
2. Kryptowertedienstleister: Ein Unternehmen, das in Bezug auf Kryptowerte Bankgeschäfte im Sinne des § 1 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes betreibt oder Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 Absatz 1a des Kreditwesenge- setzes erbringt, und für diese Tätigkeit in seinem Sitzstaat eine Zulassung oder Registrierung durch die zuständige Aufsichtsbehörde benötigt.
3. Transaktionsbeteiligter: Ein Auftraggeber der Übertragung oder ein Begünstigter der Übertragung. Keine Begünstigten sind Transaktionsbeteiligte, die ausschließlich aus dem Grund an der Übertragung beteiligt sind, dass sie Kryptowerte als Gegenleistung für die Validierung der Übertragung erhalten

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Nochmals zur Klarstellung, falls das missverstanden wurde: Die VO gilt für Verpflichtete im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 GwG, d.h. vor allem Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute

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Danke euch für die Klarstellung. Dann bin ich um ein µ beruhigter.

Ganz gefeit ist man von dem Irrsinn nie, wie der Streit mit Youtube Streamern bewiesen hat:

Seit letztem Jahr schreiben die Landesmediananstalten reichweitenstarke Streamer an und verlangen von ihnen, eine Lizenz für ihre Web-Streams zu beantragen. In Zeiten, in der (fast) jeder Mensch auf Twitch, Youtube, Instagram, Facebook, Snapchat… you name it einen Live-Stream in Netz stellen kann, muss man hier in Deutschland eine nationale Lizenz beantragen, wenn man nur erfolgreich genug ist. Das ist an Absurdität kaum zu überbieten.
Einzige Erklärung hierfür ist wohl die Rückständigkeit alt eingesessener Gremien und Politiker, die sich im Neuland einfach noch nicht zurecht finden und hoffen, dass dieses Interwebz irgendwann wieder verschwindet.

Zum Glück hat sich das mittlerweile wieder erledigt aber auch nur auf eine unbefriedigende Weise.
Die Krypto-Thematik berührt noch wesentlich sensiblere Bereiche, das wird noch lustig!

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Aber auch hier: Das Kryptoverwahrgeschäft ist eine Finanzdienstleistung unter dem KWG (deutscher Sonderweg der Überimplementierung der AML5). Betreibt also eine Exchange auch das Kryptoverwahrgeschäft wäre sie ebenfalls meldepflichtig!

Hallo an alle,

sorry aber ich habe das jetzt 2mal durchgelesen aber irgendwie verstehe ich es nicht ganz genau.
Was ist genau damit gemeint, also nur wenn jetzt z.b. zwei Personen sich Kryptos schicken?
Person A schickt Person B irgendwelche Coins, ist das damit gemeint?
Wie sieht es aus wenn man die Coins auf sein Hardware Wallet sendet?
Oder wenn man kauft und nur auf der Exchange lässt?
Kann mir bitte die Fragen antworten?
Danke.

Gruß.

@Natalia hat ja oben freundlicherweise darauf verwiesen, wer der Adressat ist und ein Blick in’s Gesetz zeigt:

(1) Verpflichtete im Sinne dieses Gesetzes sind, soweit sie in Ausübung ihres Gewerbes oder Berufs handeln,

  1. Kreditinstitute nach § 1 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes, mit Ausnahme der in § 2 Absatz 1 Nummer 3 bis 8 des Kreditwesengesetzes genannten Unternehmen, und im Inland gelegene Zweigstellen und Zweigniederlassungen von Kreditinstituten mit Sitz im Ausland,

  2. Finanzdienstleistungsinstitute nach § 1 Absatz 1a des Kreditwesengesetzes, mit Ausnahme der in § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 3 bis 10 und 12 und Absatz 10 des Kreditwesengesetzes genannten Unternehmen, und im Inland gelegene Zweigstellen und Zweigniederlassungen von Finanzdienstleistungsinstituten mit Sitz im Ausland,

Person A, die Person B irgendwelche Coins sendet, wird wohl eher nicht als ein gewerbsmässiger bzw. beruflicher Finanzdienstleister oder Kreditinstitut einzustufen sein.

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Hallo Leutz,
habe den Entwurf mittlerweile zwei mal überflogen und lehne mich entspannt zurück. Wie „Natalia“ schon geschrieben hat bezieht sich der Entwurf fast ausschließlich auf Finanzdienstleister. Das die schon jetzt speichern und irgend wann melden werden sollte doch jeden vorher schon klar gewesen sein.

Beachtenswert finde ich viel mehr, dass in Entwurf allein die Übertragung /Verwahrung von Kryptowerten auf eine persönliche elektronische wallet ein Indiz für einen Geldwäsche- oder Terrorfinanzierungsverdacht sein soll.

Ist das tatsächlich so selten das ein Kleinanleger einer regulierten Handelsplattforn misstraut die trotz staatlicher Regulierung keine Einlagensicherung bietet?^^

Und die Verdachtsgrenze von Übertragungen in Höhe von 1k ist aus meiner Sicht auch recht Abenteuerlich.

Schön ist es allerdings zu sehen, dass sich die Verfasser offenbar zumindest ein wenig mit der Thematik befasst haben. Denn das es pseudonymisierte und auch anonymisierte und auch kombinierte Kryptotransfers gibt haben sie ja immerhin schon erkannt.

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Genau.

Es gilt nicht für Privatpersonen. Das wäre auch gar nicht mit der DSGVO zu vereinbaren, denn man müsste von jedem Empfänger eine Pass-Kopie verlangen. :smiley:

Eigenwerbung stinkt, aber wer unsicher ist, sollte vielleicht noch h i e r reinschauen.
Das ist zwar schon vom Februar 2020, aber genau darum geht es.

Warum sonst hat man Exchanges gezwungen, KYC zu machen, wenn man die Daten nicht verarbeiten wird? Das wäre ziemlich sinnlos gewesen…wobei ich damit nicht sagen will, dass die Politik nicht auch Sachen macht, die sinnlos sind. :wink:

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Hallo

sorry nochmals aber kann mir niemand meine zwei Fragen beantworten? :slightly_frowning_face:

Gruß

Das haben wir doch gemacht. :thinking:

@Natalia hat’s geschrieben.
@TynHau hat’s wiederholt und noch einmal in 1 Satz zusammengefasst.
@Arno-Nyme hat’s geschrieben

Und ich hab’s dann auch noch einmal geschrieben.

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Hallo GermanCryptoGuy

sorry aber entweder bin ich blind oder blicke jetzt garnichts mehr durch :roll_eyes: :pensive:
Ich trau mich mal ganz vorsichtig noch mal zu fragen (nicht sauer sein :grimacing: )

ändert sich etwas für Leute die ihre Coins auf ein Harfware Wallet senden?

ändert sich etwas für Leute die ihre Coins kaufen und auf der Exchange lassen?

Auf was soll man achten, ich will ja alles nur richtig und Ordentlich machen, darum gehts mir.

Gruß