Arbeitnehmer in bitcoin auszahlen

Hallo Gabriel und willkommen im Forum!

Es freut mich sehr, dass du darüber nachdenkst, da das einer der notwendigen Schritte auf dem langen Weg von Bitcoin zum Zahlungsmittel ist. :+1:

Ich selbst kenne mich mit diesem Thema nicht wirklich aus, hatte das aber mal kurz mit @TynHau diskutiert, der aufgrund der gesetzlichen Lage Bedenken hatte:

Bitcoin Kurzinterview auf N-TV - #10 von TynHau

Sollte diese Gesetzesauslegung stimmen, müsste man Bitcoin evtl. als Sachbezug ausweisen.

Ob das geht, keine Ahnung!?

Bitcoin Kursgewinne werden in Deutschland so versteuert wie Gewinne bei privaten Veräußerungsgeschäften von sonstigen Wirtschaftsgütern. Wenn Bitcoin also dort als Wirtschaftsgut betrachtet wird, sollte man die Auszahlung von Bitcoin wahrscheinlich auch als Sachbezug betrachten können.