Arbeitnehmer in bitcoin auszahlen

Moin Roman, liebes Blocktrainer Team,
ich hoffe euch gehts gut soweit.

Zu meinem Anliegen. Als stellvertretender Geschäftsführer eines Pflegedienstes denke ich seit geraumer Zeit darüber nach unseren Mitarbeitern in Zukunft anzubieten einen prozentualen Anteil ihres Gehaltes in bitcoin auszahlen zu lassen.
welche technischen und rechtlichen Voraussetzungen würde dies mit sich bringen?
neben meiner persönlichen Überzeugung von Bitcoin als safe haven, denke ich an unsere Mitarbeit und deren Zukunft (welche Pflegekräfte haben ein finanzielles Backup?!) aber auch an die Wirksamkeit in der Öffentlichkeit für unseren Betrieb :thinking:

über eine persönliche Rückmeldung oder noch besser einen entsprechenden Beitrag aus eurem Team würde ich mich sehr freuen.

herzliche Grüße und weiterhin gutes Genese.

Gabriel

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Hallo Gabriel und willkommen im Forum!

Es freut mich sehr, dass du darüber nachdenkst, da das einer der notwendigen Schritte auf dem langen Weg von Bitcoin zum Zahlungsmittel ist. :+1:

Ich selbst kenne mich mit diesem Thema nicht wirklich aus, hatte das aber mal kurz mit @TynHau diskutiert, der aufgrund der gesetzlichen Lage Bedenken hatte:

Bitcoin Kurzinterview auf N-TV - #10 von TynHau

Sollte diese Gesetzesauslegung stimmen, müsste man Bitcoin evtl. als Sachbezug ausweisen.

Ob das geht, keine Ahnung!?

Bitcoin Kursgewinne werden in Deutschland so versteuert wie Gewinne bei privaten Veräußerungsgeschäften von sonstigen Wirtschaftsgütern. Wenn Bitcoin also dort als Wirtschaftsgut betrachtet wird, sollte man die Auszahlung von Bitcoin wahrscheinlich auch als Sachbezug betrachten können.

Hallo Gabriel, herzlich Willkommen!

Mir fallen da spontan mehrere „Schwierigkeiten“ ein:

  1. Deine Mitarbeiter müßten vorab viel Zeit in dieses und andere Foren investieren, um überhaupt das „wieso, weshalb, warum“ als auch die konkreten Fragewörter" wie, wo, wann, womit,…" zu verstehen - Bereitschaft?

  2. die hohe, derzeitige Vola würde für Arbeitgeber und Arbeitnehmer dauerhafte Stichtagsvereinbarungen bedeuten, da z.B. 0,01 BTC zum Gehaltszahlungszeitpunkt z.B. im August einen völlig anderen Wert als im Folgemonat haben kann - Flexibilität? Aufwand? Bereitschaft?

  3. steuerlich nicht ganz uninteressant, da BTC zumindest bei den meisten Finanzämtern nach First In - First out behandelt werden. Nach einem Jahr ab Zugang wäre der Bezug wahrscheinlich steuerfrei, da es sich aber um Gehaltsbestandteile ähnlich Aktien oder sonstiger Unternehmenszuwendungen dabei handelt, ist das weder sicher noch einfach zu trennen. Aufwand? Interesse der AG/AN?

Dabei halte ich die Absicht generell für eine klasse Idee!:+1:

Just my three cents! :wink:

Grüße DeepThought

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Der Großteil der von dir aufgelisteten Schwierigkeiten hat, wie du selbst schreibst, mit der Bereitschaft der Mitarbeiter zu tun.

Aber @Gabirel schreibt ja:

Das ist also wie in El Salvador. Solange niemand zu etwas gezwungen wird, gibt es m.E. keinen Grund sich Sorgen um diese Leute zu machen und ihnen die Entscheidung abzunehmen.

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Über dieses Thema habe ich schon öfter hier im Forum gelesen. Ohne zu wissen wer es wo gesagt hat, fand ich die beste Antwort, die Mitarbeiter einfach aufzuklären. Wer es versteht, kann den gewünschten Anteil seines Gehalts dann allein in BTC umwandeln.

Vorteile:

  • du vermeidest jegliche steuerrechtlichen Probleme und damit verbundenen Kosten
  • kein Mitarbeiter fühlt sich zu etwas gezwungen, weil jeder für sich selbst entscheiden kann
  • du kannst den BTC Spirit verbreiten, was Du unabhängig von dem Weg machen müsstest, den Du wählst (BTC Bezahlung vs Aufklärung)
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This is the way!

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