An Fifo halten?

Ich habe 2019 verschiedene kryptowährungen gekauft und somit die haltefrist erfüllt. Muss ich mich trotzdem an fifo halten ?

Das sind doch letztlich zwei Fragen. Beziehungsweise verstehe ich Deine eigentliche Frage nicht recht.

Nach einem Jahr Haltedauer sind Gewinne aus Kryptowährungen steuerfrei.
Trotzdem gilt natürlich das FIFO-Prinzip. Denn solltest Du in der Zwischenzeit neue Coins gekauft haben, wirst Du sicher Deine über ein Jahr gehaltenen verkaufen wollen. Also die, die zuerst reinkamen (FI). Diese kannst Du nun zuerst steuerfrei verkaufen (FO).

Führe also einfach eine Liste, sodass Du dem Finanzamt nachweisen kannst, dass keine Steuer auf Deine Gewinne anfällt.

Verstehe ich hier etwas falsch? HODLer hat sicher recht mit seiner Analyse aber ich hab dich so verstanden, dass du sämtliche Coins über 1 Jahr hältst!? Ist das der Fall, kann dir fifo egal sein. Würde nur einen Rolle spielen, wenn ein Teil der Coins noch kein Jahr gehalten würden.

Ok,danke. Ich dachte nur wenn es eh steuerfrei ist könnte ich den zuerst gekauften Colin auch behalten.

Kannst Du theoretisch. Wo ist der Sinn?
Worauf willst Du hinaus?

Das ich bitcoin behalten will und andere coins eben nicht

Deine Wallet kennt kein Fifo, nur das Finanzamt. Du kannst also alles steuerfrei verkaufen was du über 1 Jahr nachweislich gehalten hast.

Jeder Coin hat doch ab Kauf sozusagen seine eigene Stoppuhr. Nach einem Jahr kann Dir die Stoppuhr quasi egal sein. Natürlich musst Du nicht die Bitcoin verkaufen, weil Du sie zuerst erworben hast.

Das FIFO-Prinzip bezieht darauf, dass Du immer die Coins von einer „Sorte“ Coin verkaufst, die Du am längsten hältst. So, dass es steuerlich für Dich die größtmöglichen Vorteile hat.

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Ok, jetzt hab’s ich auch kapiert. Danke

Hallo, ich bin gerade erst dem Forum beigetreten um eine ähnliche bzw. die selbe Frage zu stellen, ich bin neu was Krypto angeht und auch recht unsicher, vorallem bezüglich Steuern.

Damit auch meine lange Leitung das ganze jetzt richtig deutet :slight_smile: , möchte ich nachfragen ob ich das anhand dieses Beispiels mit BTC und ETH stellvertretend für alle anderen Coins die es so gibt (ADA, IOTA etc.) ebenfalls verstanden habe:

[Kauf Block]

  1. Coin: Kauf/Datum = 0,1 BTC / 15.05.2020
  2. Coin: Kauf/Datum = 0,5 ETH / 15.07.2020
  3. Coin: Kauf/Datum = 0,5 ETH / 15.09.2020
  4. Coin: Kauf/Datum = 0,1 BTC / 15.10.2020
    (Alles befindet sich auf einem Wallet)

[Verkauf Block]

  1. Coin: 0,1 BTC vom 15.05.2020 - Coin 1 wird Behalten und irgendwann nach 1 Jahr verkauft.
  2. Coin: 0,5 ETH vom 15.07.2020 - Verkauf am 16.07.2021.
  3. Coin: 0,5 ETH vom 15.09.2020 - Coin 3 wird Behalten und irgendwann nach 1 Jahr verkauft.
  4. Coin: 0,1 BTC vom 15.10.2020 - Verkauf am 15.08.2021.
    (Alles befindet sich auf einem Wallet)

Mein bisheriges Verständnis davon nach allem was ich Hier und sonst im Netz gelesen habe.
Kann ich demnach die 0,5 ETH vom 15.07.2020 am 16.07.2021 verkaufen (Haltefrist von 1 Jahr = Steuerfrei), aber den zuerst gekauften 0,1 BTC vom 15.05.2020 kann ich trotzdem auf dem selben Wallet behalten?

Kann ich die anderen 0,1 BTC vom 15.10.2020, innerhalb eines Jahres (sprich innerhalb der Haltefrist von 365 Tagen = Steuerpflichtig) am 15.08.2021 trotzdem und somit auch vor den zuerst gekauften 0,1 BTC am 15.05.2020 (> Jahr) und 0,5 ETH vom 15.09.2020 (< Jahr) verkaufen oder gibt es da dann FiFo Probleme und in diesem Fall müsste ich bei Verkauf unter 1 Jahr zuerst die 0,5 ETH vom 15.09.2020 verkaufen bevor ich die 0,1 BTC vom 15.10.2020 verkaufen darf?

Falls diese Fragen unnötig erscheinen, tut es mir leid. Ich bin sehr unerfahren und möchte eventuelle Probleme im Vorfeld vermeiden. :no_mouth:

LIebe Grüße
Adapt

Nein, die Fragen sind genau richtig.
Du kannst die Coins natürlich immer zu Deinem Vorteil verkaufen. Wenn Du innerhalb eines Jahres verkaufst, verkaufst Du die jüngsten Coins.

Bsp.:
01.01.20 - 1BTC gekauft.
01.03.20 - 1 BTC gekauft.

Solltest Du im November verkaufen wollen würdest Du die BTC vom zweiten Kauf verkaufen.

Solltest Du im Januar 2021 verkaufen, dann verkaufst Du nach FIFO-Prinzip um Steuern zu sparen.

Ich empfehle Dir in jedem Fall das Steuer-FAQ vom GermanCryptoGuy zu lesen. Das ist wirklich sehr gut recherchiert und wird eine Vielzahl Deiner Fragen klären. Viel Spaß bei der Lektüre. :slight_smile:

Vielen Dank für die Antwort, das Steuer-FAQ von GermanCryptoGuy https://forum.blocktrainer.de/t/die-steuer-faq-read-only/7104 hatte ich vor einigen Tagen gelesen und konnte viele Informationen sammeln und Fragen beantworten von denen ich zu der Zeit auch noch einige mehr hatte.

Vielleicht habe ich irgend etwas überlesen in dem FAQ doch ich glaube die Antwort auf meine Frage, sollte sie darin stehen, konnte ich aus dem FAQ einfach nicht herauslesen :confused: aber laut dieser Unterhaltung glaube ich, ist die Sache mit FIFO kein so ein großes Problem wie ich zuerst dachte.

Wenn ich das richtig verstanden habe,

Liegen meine Coins länger als 1 Jahr gibt es „kein“ FIFO, somit kann ich einen BTC der schon 2 Jahre liegt behalten und einen ETH der knapp über 1 Jahr liegt verkaufen obwohl der BTC älter ist, beide aber über 1 Jahr liegen.

Wie ist das bei Coins die weniger als 1 Jahr liegen? Werden bei Verkauf die Coins einer Sorte zuerst verkauft die zuletzt gekauft wurden? (Ist das nicht LIFO in deinem Beispiel?)

Allerdings sobald man Verschiedene Coins hat (BTC, ETH etc.) von denen beispielsweise jeweils die Hälfte beider Coins (BTC, ETH) schon länger als ein Jahr liegen und die andere Hälfte noch kein Jahr lang liegt, dann greift FIFO damit ich meine länger gehaltenen Coins zuerst verkaufe und somit die Steuern spare.
Ich habe also quasi keine Wahl und werde bei Verkäufen immer den (falls vorhanden) länger als 1 Jahr liegenden Coin automatisch zuerst verkaufen weil FIFO.

Welchen Coin ich verkaufe richtet sich nach der Menge nehme ich an, die ich beim Verkauf angebe, geben ich von den 2 BTC in deinem Beispiel nur 1 BTC im Januar 2021 zum Verkauf an, ist es klar fürs Fianzamt, dass nur der Coin vom 01.01.2020 verkauft wurde.
Gebe ich im November 2020 1 BTC zum Verkauf an, dann ist es klar fürs Finanzamt, dass ich den 2. Coin vom 01.03.2020 verkauft habe (Hier die oben genannte Verwirrung meinerseits weil ich das hier mit LIFO verbinde).

So habe ich das bis hier hin hoffentlich richtig verstanden. :slight_smile:

Wenn ich das richtig habe, frage ich mich neben der Sache mit „LIFO“ nur noch eines, das ich hier in einem Beispiel bezogen auf meinen ersten Post versuche zu beschreiben:

1 BTC gekauft 01.01.2020 → Behalten
1 ETH gekauft 01.02.2020 → Verkauf am 01.04.2021
1 ETH gekauft 01.06.2020 → Verkauf am 01.04.2021

Das heißt, wenn ich 1 BTC und 2 ETH habe von denen der 1 BTC und 1 der beiden ETH bereits länger als 1 Jahr liegen und der 2. ETH noch ein paar Monate länger liegen müsste um Steuerfrei zu sein, dann dürfte ich nicht die 2 ETH verkaufen (weil beispielsweise gerade der Kurs sehr gut wäre) sondern müsste, bevor ich den 2. ETH verkaufe, zuerst noch den 1 BTC verkaufen?

Vielen Dank für die Hilfe soweit, ich hab allerdings das Gefühl irgendwo etwas nicht verstanden zu haben. :confused:

Liebe Grüße
Adapt

Die FIFO-Methode wendest Du auf dieselbe Währung (Du schreibst weiter unten „Sorte“) an.

Beispiel:

01.01.2018 Kauf 0.1 BTC
01.03.2018 Kauf 1 ETH
01.06.2018 Kauf 1 ETH
01.09.2018 Kauf 0.1 BTC
01.10.2018 Kauf 0.1 BTC

Damit kannst Du die 0.1 BTC, die Du am 01.01.2018 gekauft hast, steuerfrei am 02.01.2019 verkaufen.
Den 1 ETH vom 01.03.2018 kannst Du steuerfrei am 02.03.2019 verkaufen.
Usw.

Du musst aber die 0.1 BTC vom 01.01.2018 nicht verkauft haben, um den 1 ETH vom 01.03.2018 am 02.03.2019 verkaufen zu dürfen.

Die sind unabhängig voneinander. Bei jeder Währung wird FIFO einzeln betrachtet.

FIFO: Beim Verkauf werden die verkauft, die Du ZUERST gekauft hast, also die Du am längsten hälst. Aus dem Beispiel oben wären das

  • 01.01.2018 Kauf 0.1 BTC
  • 01.03.2018 Kauf 1 ETH

LIFO: Beim Verkauf werden die verkauft, die Du ZULETZT gekauft hast, also die Du am kürzesten hälst. Aus dem Beispiel oben wären das

  • 01.06.2018 Kauf 1 ETH
  • 01.10.2018 Kauf 0.1 BTC

LIFO ergibt aber nur Sinn, wenn Du in Richtung Trading gehst, also ständig zwischen Währungen wechselst und die 1-Jahres-Spekulationsfrist nicht einhälst.

Korrekt.

Wenn Du von meinen Beispiel-Käufen „auf einen Schlag“ 0.2 BTC verkaufen würdest, wären das die 0.1 BTC vom 01.01.2018 und die 0.1 BTC vom 01.09.2018

Zu 100% steuerfrei wäre der Verkauf der 0.2 BTC am 02.09.2019, weil ja die 0.1 BTC vom 01.09.2018 erst ab dem 02.09.2019 vollständig steuerfrei sind.

Nein. Wie geschrieben: Es wird die Sorte betrachtet.

Es hilft Dir nichts, den 1 BTC zu verkaufen. Dadurch ändert sich der Steuer-Status für den 1 ETH, den Du in Deinem Beispiel am 01.06.2020 gekauft hast, nicht. Den kannst Du am 02.06.2021 steuerfrei verkaufen und es völlig egal, was Du vorher oder nachher mit dem 1 BTC machst.

Stell’ Dir vor, es sind keine Kryptos, sondern Bilder und Autos. Deren Verkaufen werden genauso besteuert wie Kryptos.
Du musst kein Bild verkaufen, um dann ein Auto verkaufen zu können. Und der Steuer-Status eines Autos ändert sich auch nicht, wenn Du ein Bild verkaufst. Jede „Sorte“ wird einzeln betrachtet und sind (zumindest steuerlich gesehen) unabhängig voneinander.

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Vielen, vielen Dank für die Antworten, jetzt bin auch ich mal durchgestiegen. :slight_smile:

Obwohl ein Steuerberater sagte FIFO würde übergreifend auf alle Coins zusammen angewendet werden, sind meine Zweifel damit zumindest etwas beruhigt worden.
(allerdings ist dieser Steuerberater mit Krypto nicht vertraut und die Frage wurde ihm zum besseren Verständnis als Beispiel mit € und $, stellvertretend für BTC und ETH gestellt)

So kann ich bei Gelegenheit auch andere Kryptos kaufen, sollte sich etwas ergeben. Lieben Dank.

Liebe Grüße
Adapt

Dann solltest Du diesen Steuerberater meiden, denn in §23 steht ganz klar…

Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden.

Gleichartig = Sorte

Da wäre es aber dasselbe. :thinking:

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Alles klar, Ich schließ mich evtl. nochmal mit ihm kurz ob da etwas schief lief und geb auch mal den §23 an. Vlt. hab auch ich oder der Berater etwas falsch verstanden oder falsch erklärt bei den € und $. :neutral_face:
Jedoch, vielen lieben Dank für die Hilfe :slight_smile:

Liebe Grüße
Adapt

Gerne.

Über eine Rückmeldung würden wir uns freuen.

Bitte nicht darauf warten, denn der nächste Kontakt mit Ihm könnte sich etwas hinziehen. Sollte ich allerdings daran denken und das Thema besprechen können, versuche ich Rückmeldung zu geben. :+1:

Liebe Grüße
Adapt

Kein Problem. Das Forum geht nicht weg…vermutlich. :slight_smile: