AMA: Ich arbeite beim Finanzamt

CSV Datein kann ein normaler Bearbeiter im Finanzamt nicht öffnen, da wir aus Sicherheitsgründen mit einem sehr schlanken Betriebssystem arbeiten, wäre höchstens für Spezialstellen wie Steuerfahndung interessant.

Am Ende sind sowohl Excel-Aufstellungen als auch Steuertools nur deine Eingaben, also kein wirklicher Beweis, wenn es hart auf hart kommt.

Ich würde trotzdem eine Auswertung eines Steuertools höher gewichten und bevorzugen. Diese sind nachträglich etwas schwerer zu manipulieren, sind weniger Fehleranfällig und leichter zu lesen, als selbst gebasteltes.

Eine Glaskugel kaufen. Aber im Ernst, keiner von uns weiß, wie Bitcoin in 2 Jahren besteuert wird, erst recht nicht in 25 Jahren oder gar, was dann dein Bearbeiter sehen will.

Wenn ich ganz sicher gehen will, würde ich alles abspeichern was geht:

Kontoauszüge großer Überweisungen zum Broker.

1 mal jährlich alle Auszüge, CSV und Reporte des Brokers.

Zu größeren Käufen und zu allen Verkäufen die Abrechnung oder zumindest einen Screenshot.

Aufzeichnungen zu Hardwarewallets, Adressen, Daten, wenn es um Selbstverwahrung geht.

Mehr kann man nicht machen, wenn das nicht reicht, haben alle Bitcoiner große Probleme.

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ich bin ein alter Knopf und habe in meinem Leben nicht nur Gehalt entgegen genommen :joy:

Vielen Dank, dass du mit uns dein Wissen teilst!:heart_hands:t2:

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Hallo,

vielen lieben Dank, dass Du Dein Wissen teilst und so die ein oder andere Angst wegnimmst. Auch Dank der tollen Fragen im Forum konnte ich zusätzlich viel dazu lernen.

  1. Die erste Frage ist allgemein: Wenn ein Steuerjahr (als Privatperson) 2x geprüft wurde wars das dann endlich oder nehmen die Beamten den Vorgang irgendwann nochmal in die Hand? Es kam ein Schreiben „Nachprüfung abgeschlossen“ aber trotzdem soll man die Unterlagen aufheben. Der zweite Satz lässt doch wieder alles offen(?) Es war nichts zu beanstanden, es ist aber trotzdem nicht klar, ob das jetzt für mich erledigt ist. Haben Beamte wirklich soviel Zeit wegen ein paar Kröten mehrmals nachzuprüfen?

  2. Bei “Bitrefill” hätte man die Möglichkeit die Bitrefill-Visakarte mit Coins aufzufüllen und kann dann z.B seine Lebensmittel damit bezahlen. Wenn man hierzu steuerfreie Coins verwendet, dann ist ja alles ok. Kann da trotzdem mal eine Nachfrage vom FA kommen das man die steuerfreien Coins nachweisen muss? Ich wollte gerne Shitcoins loswerden und ca. 900 Euro im Monat ausgeben. Kommt da was bei solchen Summen? Oder müsste man dann mühselig Buchführen wegen ein paar Brötchen? Lt. ChatGPT sind so Anbieter wie „Bitrefill“ und „wave.space“ ab 1.1.26 auch betroffen an die Behörden zu melden.

  1. Shitcoins in BTC umtauschen: wenn die Shitcoins aus der Haltefrist sind kann ich dann diese ohne Problem einfach in BTC umtauschen, oder? Wenn ja, reicht dann die Dokumentation für später aus, dass man mal über den Ledger Coins in BTC umgetauscht hat?

Herzlichen Dank für Deine Mühe und wertvolle Hilfe.

Guten Rutsch und gutes Neues Jahr.

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zu 1) Die Frage hast dir doch selbst beantwortet
zu 2) jein
zu 3) jein

zu. 1) egal aus welchen Gründen wurde dein Vorgang nochmal zur Hand genommen.
Kann intern sein, kann aber auch Folge von Kontenabfrage bei Bank, bei Börse, Handelsplatz sein. Da ist eben dein Name aufgetaucht und hat zum Nachgucken angeregt.
Und wenn schon mal aufgetaucht bist, kannst an anderer Stelle auch nochmals …
Daraus folgt auch die Empfehlung:Nachweise aufheben.

zu 2) Grundsätzlich bist doch auf der sicheren Seite, wenn zu bitrefill nur „alte“ Coins schickst und von dort ausgibst - interessiert das FA in erster Näherung nicht mehr.
Frage dazu: Wandelt bitrefill die Coins in Fiat oder hält sie die Crypto bis sie ausgegeben werden?
Ansonsten doch wie 1)

zu 3) Tausch von Crypto in andere Crypto wirkt wie Verkauf und Kauf, also Neustart der Haltefrist.
Ansonsten siehe 1)

Es ist sehr selten, dass eine Steuererklärung öfter als 1 mal geprüft wird.

Fehlen noch Informationen und ist eine Prüfung nicht möglich, kann der Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erlassen werden, dann wurde die Steuererklärung aber eben noch nicht ganz geprüft und der Bescheid wird später nochmals geändert oder der Vorbehalt aufgehoben. Das ist wohl bei dir passiert? So einen Vorbehalt kann man auch im Bescheid erkennen.

Eine wirkliche zweite Überprüfung gäbe es, wenn du Einspruch einlegst, dann aber auch meistens nur bezüglich den Sachverhalten die du vorbringst.

Aber egal, wie oft dein Fall geprüft wurde, wenn Beweise herauskommen, dass du Steuern hinterzogen und falsche Angaben gemacht hast, vielleicht auch nur unwissentlich, dann kann der Fall jederzeit erneut geprüft werden, solange das Jahr noch nicht verjährt ist.

Ich persönlich würde wichtige Unterlagen daher immer 15 Jahre aufbewahren, wenn es möglich ist. Anschaffungsunterlagen zu Coins bis 15 Jahre nach dem Verkauf. Das mag etwas übertrieben erscheinen, aber die Unterlagen digital zu speichern ist ja kein großes Problem und kann einem wirklich helfen, wenn das Amt vielleicht mal falsche Rückschlüsse zieht und Steuerhinterziehung vermutet.

Wenn die Coins steuerfrei sind, ist das steuerrechtlich uninteressant und unproblematisch.

Aber: ich selbst habe mich gegen solche Anbieter entschieden. Wenn doch irgendwann mal eine Nachfrage kommt, ist es schwer einem “Nocoiner” im Finanzamt die steuerfreiheit nachzuweisen und zu erklären, dass für die Reparaturrechnung 20% Cardano mit Anschaffung 2023, 21% Solana von einer anderen Börse, die es nicht mehr gibt, von 2021, und 59% Etherium, der auf dem Ledger von einem anderen Coin geswappt wurde, den keiner mehr kennt, verkauft wurden.

Ich hoffe du verstehst, was ich meine. Es ist zwar, vor allem bei kleinen Beträgen oder gar unter dem Freibetrag, ziemlich unwahrscheinlich, dass jemand nachfrägt, aber ich würde immer darauf achten, dass man seine Handlungen auch erklären kann, sonst kennt sich schnell keine Seite mehr aus und man braucht vielleicht einen teuren Steuerberater.

Ja, ich würde die Kaufunterlagen der Shitcoins, und die Unterlagen zum Umtausch aufheben, falls es kein PDF gibt, notfalls per Screenshot.

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Steh ich auf dem Schlauch, oder gibt es doch keinen Verlustvortrag? Die KI sagt es gibt keinen nach derzeitiger Rechtslage als sonstige Einkünfte:

Verlustverrechnung nach § 23 EStG

  • Verluste dürfen nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften desselben Kalenderjahres (also horizontal innerhalb § 23) verrechnet werden.​

  • Ein Ausgleich mit anderen Einkunftsarten (z.B. nichtselbständige Arbeit, Vermietung, Gewerbebetrieb) ist ausgeschlossen.​

  • Verluste dürfen nicht nach § 10d EStG (allgemeiner Verlustabzug) abgezogen werden; es gibt also keinen klassischen §‑10d‑Verlustvortrag aus laufenden §‑23‑Verlusten.

Die KI sagt richtig:

Die Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften können nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.

Nicht mit Gewinnen aus anderen Einkünfte.

Und nicht mit zukünftigen Gewinnen aus anderen Einkünften (10d).

Was die KI nicht sagt:

Bleibt am Ende eines Jahre ein Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften, gibt es natürlich einen Verlustvortrag. Weil aber auch in Zukunft der Verlust nur mit Gewinnen der gleichen Art verrechnet werden kann, gibt es keinen allgemeinen Verlustvortrag (10d) der mit allen Einkunftsarten verrechnet werden kann, sondern einen gesonderten Verlustvortragskreis.

Kurz gesagt, es gibt verschiedene Verlustvorträge, und ja man kann einen Verlust aus Bitcoin-Verkäufen vortragen.

Ich hoffe das ist halbwegs verständlich gewesen?

Ich würde KI nicht als Steuerberater-Ersatz hernehmen. Die KI bezieht sich sehr oft auf nicht mehr gültige Dokumente oder erzählt einem nur die Hälfte.

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@LeoS
Ich habe eine Frage zu DAC8. Roman hat das Thema im aktuellen Video erklärt. Dazu habe ich folgende Frage:
Wenn ich Bitcoin die steuerfrei sind (Haltefrist überschritten), zum Verkauf auf eine Börse transferiere. Diese Daten werden dann 2027 an die Finazämter gemeldet. Anhand dieser Daten kann das Finanzamt nicht erkennen ob der Gewinn/Verkauf steuerpflichtig ist oder nicht.

Bei meiner Steuererklärung gebe ich den Gewinn/Verkauf nicht an, da ich nichts versteuern muss. Kann es jetzt sein, das das Finanzamt auf mich zukommt und von mir den Nachweis einfordert die steuerfreiheit zu belegen?

Sollte man generell den Verkauf in der Steuererklärung angeben selbst wenn er steuerfrei ist? Hierzu gibt es unterschiedliche Meinungen.

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Ich würde schon sagen, dass man leider mit Rückfragen rechnen muss, sobald man Bitcoin verkauft, zumindest wenn es sich um Beträge über der Freigrenzen handelt.

Ob es dann tatsächlich Rückfragen gibt, hängt mit vielen Faktoren zusammen. Es ist denkbar, dass das BZSt alle Meldungen einfach nur sammelt und aus Zeitmangel nicht weiter verfolgt, wie es auch denkbar ist, dass du nächste Woche einen bösen Brief von deinem Finanzamt bekommst, weil sie irgendwelche Daten von 2019 bekommen haben und dein Sachbearbeiter denkt, dieses Bitcoin nutzen doch nur Kriminelle, das schau ich mir jetzt ganz genau an.

Ich persönlich würde steuerfreie Verkäufe nicht erklären um keine schlafenden Hunde zu wecken. Sonst gibt es möglicherweise für alle Seiten unnötig viel Arbeit um eine Steuerfreiheit zu beweisen, die vielleicht niemals jemanden interessiert hätte.

Der Vorteil wäre aber, dass der Sachverhalt dann bereits geprüft ist, das macht es unwahrscheinlicher, dass das Amt dann 8 Jahre später plötzlich alle alten Unterlagen sehen möchte.

Muss jeder für sich abwägen.

Wenn jemand Rückfragen vom Finanzamt vermeiden möchte, wäre es vielleicht eine Idee, möglichst keine echten Bitcoin zu verkaufen, sondern für kurzfristige Spekulationen Derivate oder ETFs zu nutzen, die der Abgeltungssteuer unterliegen, dann zahlt man zwar 25% Steuer, dafür kann man sicher sein, dass es nie Rückfragen gibt.

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übrigens , heute ist der 3.1.

irgendwas steht in meinem Kalender zu

3.1.2009

:joy:

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Ich möchte mich an der Stelle bei Euch allen bedanken, ich hätte wirklich nicht damit gerechnet, dass alle so respektvoll schreiben, gerade hier, wo Finanzamt und Staat ja “der Feind” sind, aber es stimmt wohl, was man hört, die Bitcoin Community ist super positiv und angenehm und die, die in den Youtubekommentaren beleidigend oder herablassend sind, sind zwar laut, aber die absolute Ausnahme.

Es hat mir rießigen Spaß gemacht, die Fragen zu beantworten und ich hoffe ich konnte dem ein oder anderen ein paar Sorgen nehmen oder einen Tipp geben, um Probleme zu vermeiden.

Ich bin jetzt ein paar Tage verhindert, und werde dannach wahrscheinlich wieder überwiegend still mitlesen.

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nicht aller Feind, viele, die hier nicht oder wenig zu Wort kommen, lieben zwar die Behörden, insbesondere FA nicht, aber Feind - ne, bei weitem nicht. Die Einstufung “Feind” ist mir erstmals untergekommen, ausser bei Leuten, die sich selbst zum “Feind” genacht haben.

Respekt? Wie man in den Wald hinein ruft, …

und da ist doch bei dir doch nur konstruktives gekommen.

@LeoS

Vielen Dank für dein Mehrwert!

Ich hätte da auch mal eine kleine Frage. Und zwar wenn man im Jahr 2015/16 mehrere BTCs erworben hat (Börse existiert nicht mehr, habe aber noch Mails welche die Auszahlung und den damaligen Kurspreis bestätigen knapp 500 Euro je BTC) habe davon aber logischerweise nicht mehr all Nachweise aber das könnte man ja auf der Blockchain nachverfolgen.

Diese BTCs habe ich dann die letzten Jahre 4 bis 5 mal intern verschoben (von Online Wallet zu Trezor, zu Ledger und Bitbox)

Auf jeden Fall habe ich dann im Jahr 2024 angefangen meine Coins auf Kraken und Coinbase zu verkaufen (direkt in Euro und auf das Bankkonto)

Den Account Kraken habe ich noch kann da auch n Export ziehen, aber leider bei Coinbase nicht mehr. Könnte aber anhand der Deposit Adresse nachwiesen, dass meine BTCs dahingegangen sind.

So jetzt meine Frage: es fanden nur Verkäufe statt, muss ich jetzt jeden einzelnen VK dem FA nachweisen? Oder welche Dokumente muss ich vorbereiten? Es ist ein hoher 6-stelliger Betrag draus geworden.

Liebe Grüße und Danke für deinen Support!

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hallo,

mich würde folgendes interessieren. ich komme aus Österreich. wir versteuern die Gewinne bei BTC bekanntermaßen immer :sob:

fiktiv und noch weit weg aber:
wie könnte es in 10-15 Jahren aussehen, wenn ich mit meinen BTC direkt - ich sag mal - beim Aldi einkaufen gehe und das 3x die Woche.

liebe grüße

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das wird dir korrekt nur ein Österreicher beantworten können.

M.W.n. versteuerst du, wenn du in Fiat gehst. Crypto <> Crypto bleibt doch aussen vor(?), genauso wie Altbestände.

Kaufst du bei Lidl/Aldi(Hofer) gehst du in Fiat, also 27,5% Steuer

@LeoS Ich hätte eine kleine Frage zum Arbeitsweg mit dem Auto.
Meine Firma ist über 100km entfernt (ca. 150km).
Muss ich dies protokollieren (falls ja wie?) wie oft ich bei der Arbeit vorort war?
Reicht eine Schätzung?
Bis zu welcher Anzahl kann man dort ohne Überprüfung rechnen?

Vielen Dank!

Wie schon geschrieben ist es mir nahezu unmöglich, abzuschätzen, was dein Bearbeiter genau sehen will.

Das Wichtigste ist erstmal eine saubere und leicht verständliche Aufstellung, wann wieviel BTC für wieviel Euro gekauft und verkauft wurde. Unwahrscheinlich, aber vielleicht reicht das in manchen Fällen schon.

An deiner Stelle würde ich sehen, ob ich die Kontoauszüge von damals noch bekomme, also die Überweisungen an die Börse. Zusammen mit den Mails über den Kauf ergibt das dann schon einen ziemlich guten Nachweis für die Anschaffungskosten.

Dazu dann, was du eben über den Verkauf hast, also Kontoauszüge, Depotauszüge etc. Dann hast du deine Aufstellung überprüfbar gemacht und es sollte alles ok sein.

Ob in Fällen mit so großen Beträgen von manchen Ämtern / Stellen noch zusätzliche Unterlagen gewollt werden, kann ich dir leider nicht sagen, bei uns gab es so große Verkäufe noch nicht bzw. sind mir diese nicht bekannt.

Glückwunsch zu deinem großen Gewinn.

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Da ich absolut keine Ahnung habe, was in Österreich anders geregelt ist, als in Deutschland, beantworte ich die Frage mal auf Deutschland gesehen, nur eben ohne die steuerfreie Haltefrist.

Sobald eine Kryptowährung, egal welche, verkauft, getauscht, oder ausgegeben wird, ist das ein Verkauf.

Ja auch wenn man Krypto in Krypto tauscht, verkauft man in dem Moment ja die eine Währung um die andere dafür zu kaufen.

Ja auch wenn man beim Aldi damit zahlt, verkauft man die Kryptowährung in dem Moment für den Einkauf.

Das heißt in jedem Fall, müsste ein bis dahin angefallener Gewinn versteuert werden.

In welchem Land in 15 Jahren eine Steuerfreiheit gilt oder welche Freibeträge es vielleicht gibt oder ob es dann den Euro überhaupt nicht mehr gibt…. Mein Tipp wäre genauso gut wie Deiner.

Eine Schätzung reicht leider idR nicht um etwas in die Steuererklärung zu schreiben. Wenn du aber jeden Tag in die Arbeit fährst kannst du ja googlen wieviele Arbeitstage das Jahr hatte und deine Krankheitstage und Urlaubstage abziehen.

Je höher die Anzahl der Kilometer pro Jahr ist, desto eher musst du mit einer Überprüfung rechnen, das ist logisch denke ich, da gibt es keine genaue Grenze, es kommt eher auf den Einzelfall an.

Du könntest deine Fahrten mit vielem Beweisen, ein Ausdruck deines Zeitkontos / Arbeitsplans, der Beweist, wie oft du dort sein musstest. Werkstattrechnungen deines Autos beweisen mit den dort vermerkten KM-Stand, wieviel du ca. gefahren bist. Tankrechnungen / Kontoauszüge beweisen wie oft und wo du getankt hast. Das sind Sachen die dir helfen können oder die dein Finanzamt vielleicht sehen will.

Ein anderer sehr guter Beweis, wäre ein Fahrtenbuch, das bei jeder Fahrt per Hand ausgefüllt wird, das wäre mir aber in dem Fall zu viel Arbeit und das Finanzamt will Fahrtenbücher fast nur sehen, wenn es um private Fahrten eines Firmenwagens geht.

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