AMA: Ich arbeite beim Finanzamt

Hi, ich lese als relativ frisch überzeugter Bitcoiner seit ein paar Monaten hier still mit und da es oft um Steuern, Finanzamt und ähnliches geht, dachte ich, es wäre für den ein oder anderen vielleicht interessant, mal einem Finanzbeamten pseudonym eine Frage zu stellen.

Ich bitte aber um Verständnis, dass ich hier keine Steuerberatung geben kann. Das darf genau genommen, nach dem StBG, nur ein Steuerberater und außerdem: um eine halbwegs sichere Antwort zu geben, braucht man schon sehr viele Informationen.

Mir ist auch klar, dass viele hier sehr kritisch zu Finanzamt und Steuern stehen, was ich auch voll verstehe, ich möchte deswegen weniger über persönliche Ansichten diskutieren, nur so viel dazu:

Dass ich für den Staat bzw. das Land arbeite, heißt nicht, dass ich alles toll oder richtig finde, was der Staat macht, auch finde ich die Höhe der Steuer und die Komplexität gar nicht gut, aber ich habe darauf genauso wenig Einfluss, wie jeder andere.

Und nein ich habe keinen Spaß oder keinen Vorteil davon, wenn jemand besonders viel Steuern nachzahlen muss. Inzwischen habe ich den meisten Spaß an meinem Job, wenn ich jemanden unkompliziert weiterhelfen kann und darf und der sich darüber freut.

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Ist ja lustig :sweat_smile: ja wir haben die Tage echt viele Themen zu DAC8 und Steuertracking, das meinst du wahrscheinlich?

Was ändert sich durch DAC8 denn jetzt konkret, zb. für die Aufbewahrungsrichtlinien von Kundendaten der Börsen, die Börsen müssten ja auch jetzt schon alle daten speichern, oder?

Und wenn ich jetzt nach dem 1.1. größere Beträge auf Börsen kaufe, werden die ja an das Finanzamt gemeldet. Mit was muss ich jetzt rechnen, wenn ich nichts dazu in der Steuererklärung angebe, weil alles unter die Jahresfrist fällt? Kommen dann uU irgendwann nachfragen vom Finanzamt?

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Wenn ich Vermögen an meine Kinder schenke (sagen wir mal eine Kryptowährung) dann muss ich das doch dem FA mitteilen glaube ich, damit es “rechtlich” “abgesegnet” wird.

Wird dieses Geschenk dann irgendwo bei dem Kind “vermerkt” oder wird diese Information (also Kind hat XY geschenkt bekommen) langfristig gespeichert? Oder bekomme ich nur eine Bestätigung vom FA, die nur mein Kind aufbewahren muss, wenn es in der Zukunft die Herkunft der Kryptowährung nachweisen möchte?

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Mich würde interessieren, wie groß das tatsächliche Verständnis innerhalb der Steuerbehörden für Bitcoin und das gesamte Krypto-Ökosystem aktuell ist. Wird Bitcoin eher als Randthema behandelt oder nimmt das Thema intern spürbar an Bedeutung zu?

Außerdem: Wie realistisch ist es aus deiner Sicht, dass private Bitcoin-Bestände überhaupt umfassend nachvollzogen oder überprüft werden können? Gibt es dafür personell und technisch überhaupt die Kapazitäten, oder konzentriert man sich faktisch eher auf offensichtliche Fälle (z. B. Börsen, größere Summen, Auffälligkeiten)?

Gibt es innerhalb der Finanzverwaltung spezielle Fortbildungen oder interne Leitfäden zu Bitcoin und Kryptowerten? Und wenn ja: Wie tief gehen diese – eher steuerrechtlich formal oder auch technisch (Self-Custody, UTXOs, Non-Custodial Wallets etc.)?

Und ganz grundsätzlich würde mich deine persönliche Einschätzung interessieren: Wie siehst du die zukünftige Entwicklung rund um Bitcoin und Besteuerung? Erwartest du eher eine Verschärfung und stärkere Kontrolle oder langfristig pragmatischere Lösungen, weil das Thema schlicht zu komplex und global ist?

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Ich glaube bis zur nächsten Steuererklärung musst du nicht warten​:see_no_evil_monkey:die melden sich schon vorher :sweat_smile: wenn die nicht sogar noch andere Wege gehen um direkt das Geld zu bekommen was ihnen steuerlich zusteht aus ihrer Sicht :joy:

Schwer zu sagen, mit DAC8 haben die normalen Sachbearbeiter bisher nichts zu tun. Bis wir hierzu keinen Arbeitsauftrag haben, gibt es auch oft wenig Informationen für uns oder anders gesagt: niemand hat soviel Zeit übrig, sich in Sachen einzulesen, die noch nicht relevant sind.

Soweit ich weiß und das einschätzen kann, gehen solche Meldungen an das BZSt, in diesem Fall in 2027. Dann werden die Meldungen üblicherweise vorsortiert und automatisch gefiltert.

Es wäre für mich denkbar, dass dein Bearbeiter im Finanzamt erst 2028 oder später die Datensätze über die Meldungen bekommt und vielleicht auch nur, wenn zum Beispiel in 2026 insgesamt mehr als so und soviel € verkauft wurden. Steht dann nichts in der Steuererklärung, könnte es sein, dass du einen Brief mit einer Nachfrage bekommst, und erklären musst, dass es sich um steuerfreie Veräußerungen handelt.

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Du musst eine Schenkung nur melden, wenn innerhalb 10 Jahren die Schenkungen die Freibeträge übersteigen. Dann müsstest du eine Schenkungssteuererklärung abgeben und erhälst einen Bescheid.

Theoretisch kannst du auch ohne das Überschreiten der Freibeträge freiwillig eine Schenkungssteuererklärung abgeben.

Und ja, der Bescheid bleibt dann bei dem Finanzamt hinterlegt, trotzdem würde ich ihn aufbewahren.

Achtung Halbwissen, Erbschafts- und Schenkungssteuer habe ich nie direkt bearbeitet.

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Mich würde interessieren ob man ab 2026 wirklich seine kompletten Walletbestände sowie die dazugehörigen Adressen offenlegen muss?
Im bezug auf Datenschutz und Privacy finde Ich das Thema schwierig.

Gruß :+1:t2:

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Klein, sehr klein, zumindest in meinem kleinen “Dorf-Finanzamt”. Ich habe bisher selten Berührungspunkte mit Krypto gehabt und wenn dann waren es meistens Kollegen, bei denen 200€ Bitcoin Veräußerungsgewinn in der Steuererklärung stand und die geschaut haben, wie ein Autobus, weil der “normale” Bearbeiter, einfach nicht weiß, was dieses Bitcoin ist.

Aber genau aus diesem Grund gibt es auch langsam immer mehr Infomaterial, Fortbildungen und Ansprechpartner zu dem Thema, auch mit sehr vielen technischen Informationen, aber wer hat die Zeit, das auswendig zu lernen, wenn man es 2 mal im Jahr braucht.

Ich glaube in ein paar Jahren könnte das anders aussehen, gerade wenn Bitcoin vermehrt in Steuererklärungen auftaucht.

Also wenn die Politik meint, Bitcoin muss jetzt hart überprüft werden und man zieht 20% des Personals von seinen Aufgaben ab, damit sie nur noch Bitcointransaktionen auswerten, dann schon.

Realistisch aber nicht. Solange es keine Vermögenssteuer gibt, würde das Finanzamt ja nur interessieren, wenn jemand hohe steuerpflichtige Veräußerungen hatte und nicht erklärt hat. Also würde man vermutlich auch nur den hohen Verkäufen nachgehen. Wenn ich deine Frage jetzt richtig verstanden habe?

Puhh, das kann ich dir nicht sagen. Ich habe schon so viele unterschiedliches miterlebt, das ich mir alles vorstellen kann. Das liegt bei den Finanzministern und den höchsten Gerichten, wenn die etwas sagen, dreht sich die Finanzverwaltung auf links und setzt das um.

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Grundsätzlich musst du nichts offenlegen und auch garnichts melden oder erklären, wenn du nur Veräußerungen außerhalb der Jahresfrist hattest.

Was du meinst, ist wahrscheinlich, dass die Börsen bestimmte Informationen an das BZSt melden?

Oder meinst du in Richtung eines Vermögensregisters?

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Ich hatte gelesen das bei dieser DAC8 Regulierung die FA dann auch die Walletbestände sowie Adressen zum 31.12. eines jeden jahres abfragen sollen. Daher die Frage.

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Gibt sich das FA zufrieden bzw. Haltefrist und Steuerfreiheit wenn die Verkauften Coins nachweislich >1 Jahr im Eigentum der Verkäufers waren (Nachweis via Blockchain, z.B. Coins >1 Jahr nicht bewegt)?

Oder unterstellt das FA dann ggf. dass die Coins zwar >1 Jahr dort lagen, allerdings nach FIFO ggf. nicht als außerhalb der Haltefrist zählen und verlangt deshalb, dass sämtliche Bewegungen und Eigentumsnachweise aller gekauften BTC nachgewiesen werden müssen?

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Wie schon oben geschrieben, ich habe da auch kaum genauere Informationen, weil es noch lange dauert, bis die Finanzämter überhaupt die ersten Daten bekommen.

Du musst aber nichts aktiv melden, das wird alles von den Brokern gemeldet, meines Wissens vor allem die Transaktionen ab 2026, ob dein Guthaben auch gemeldet wird, kann ich dir nicht sicher sagen.

Wegen Datenschutz: Die Daten unterliegen natürlich dem Steuergeheimnis und sind damit hoch geschützt.

Ich persönlich finde es aber auch nicht toll, unter anderem auch, dass meine Kollegen dann ggf. Meldungen über meine Käufe erhalten.

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Wenn die Coins über 1 Jahr lagen, und es nicht die ältesten Coins sind, gäbe es nach Fifo höchstens noch ältere Coins, die demnach auch über 1 Jahr dort liegen.

Ich würde es also akzeptieren.

Aber jeder Bearbeiter und jeder Fall unterscheiden sich ein bisschen. Das kann man so pauschal nicht sagen, was genau ausreicht. Vor allem gibt es dazu in ein paar Jahren vielleicht ganz andere Vorgaben.

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Vielleicht habe ich es nicht gut erklärt. 2 Beispiele:

Januar 2023: Steuerpflichtiger kauft 1BTC
Februar 2024: Steuerpflichtiger verkauft genau diesen BTC (nachvollziehbar über Blockchain)

FA könnte sagen: Wir wissen nicht ob du nicht vielleicht im July 2023 auch BTC gekauft und im August 2023 mit Verlust wieder verkauft hast (und wegen Verkauf im Verlust nicht angegeben hast). Ein Kauf im July 2023 und Verkauf im August 2023 würde nach FIFO aber, zumindest beim Verkauf, die zuvor gekauften Coins vom Januar 2023 betreffen. Die wäre dann (zumindest steuerlich) verkauft worden, innerhalb der Haltefrist. Und im Februar 2024 wären dann die von July 2023, auch innerhalb der Haltefrist, verkauft worden.

Deswegen FA: Lege ALLE Käufe/Verkäufe/Verbleib mit Nachweisen vor. Ist ein solches Vorgehen/eine solche Forderung realistisch?

Beispiel 2:
Januar 2023: Steuerpflichtiger kauft 1BTC
July 2023: Steuerpflichtiger kauft 1 BTC und anonymisiert diesen
Februar 2024: Steuerpflichtiger verkauft genau diesen BTC (nachvollziehbar über Blockchain)

FA kann nun nicht nachvollziehen ob der im July 2023 gekaufte BTC noch in besitz ist, was damit nach Anonymisierung gemacht wurde, ob verkauft/gehandelt/ausgegeben wurde etc. Es könnte also ein Verkauf innerhalb der Haltefrist vorliegen, der dann ggf. auch die BTC von Januar 2023 betrifft.

Deswegen FA: Lege ALLE Käufe/Verkäufe/Verbleib mit Nachweisen vor. Ist ein solches Vorgehen/eine solche Forderung realistisch?

Realistisch auf jeden Fall, aber mE nicht sehr wahrscheinlich.

Den Verlust würde man doch in die 2023er Steuererklärung eintragen und in 2024 vortragen um ihn mit Gewinnen zu verrechnen, die Veräußerung wäre also bekannt.

Ich bleibe dabei, für mich wäre das ausreichend, weil ziemlich eindeutig steuerfrei.

Wie gesagt, es kommt auf den Sachbearbeiter, auf die Höhe, auf den Gesamtfall, auf das Bundesland usw. an und auch darauf, was du schon alles vorgelegt hast.

Es gibt da leider keinen genauen Plan, welche Information in welchen Fall benötigt wird, ist immer etwas unterschiedlich.

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ich denke, da wird noch viel über unvollständig gelegte Eier diskutiert.
Letztenlich kommts drauf an, was an Vorgaben und Hilfsmittel auf uns - einschliesslich FA - zukommt.

Eierlegen: Gut halbschwanger gibts nicht, unvollständiges Wissen (auch über schwanger) schon

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Wird beim FIFO Prinzip tatsächlich geprüft auf welche Wallet überwiesen und von welcher Wallet wieder verkauft wurde? Oder ist das egal? Nach dem Prinzip 1 BTC ist immer 1 BTC egal von wo verkauft, wenn beide in meinem Besitz sind?

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Hallo Ulrike :waving_hand:

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Mmh und falls es für Bitcoin keinen Presidenzfall gibt, wäre ja interessant, wie es bei einem anderen FIFO Asset gehandhabt wird