AMA: Ich arbeite beim Finanzamt

Aufbewahrungsfristen sind circa 10 Jahre. Kann das FA bei Vorgängen vor diesen 10 Jahren dann keine Nachweise einfordern und akzeptiert die gegebenen Sachverhalte ohne weitere Rückfragen?

Sprich ist man nach 10 Jahren definitiv “aus dem Schneider”?

Ein weiterer Fall:

Man kauft am Jan 2023 einen BTC und transferiert die auf eine cold wallet. Im Januar 2025 beleiht man diesen (beispielsweise via Firefish). Im April 2025 kauft man einen weiteren BTC und belässt diesen auf der Börse. Nehmen wir an, wir verkaufen den Bitcoin auf der Börse heute mit Gewinn, muss ich diesen Gewinn dann versteuern?

Hintergrund wäre die Frage der Depottrennung bei der Steuer oder die FIFO Methode - was wird angewendet?

Klar kannst du hier keine verbindliche Empfehlung usw für diesen Fall ausgeben, aber eine große unverbindliche Einschätzung wäre interessant, falls so ein Fall mal auftreten könnte.

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warum sollte nach 10 Jahren etwas beanstandet werden, wenn in den Folgejahren alles sauber war, es keine Anhaltspunkte für unsauberes Verhalten gab?

Nehmen wir an, du verkaufst heute 10 BTC aus 2014. Dann müsstest du für mein Verständnis kein Nachweis mehr für den damaligen Kauf der 10 BTC bringen oder? Weil die Dokumentenaufbewahrungspflicht max 10 Jahre geht

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Laienhafte Einschätzung:
Wenn die 10 BTC seit den 10 Jahren unbewegt auf der Adresse liegen, ist steuerlich m.E. die Sache klar –> steuerfrei, da > 1 Jahr gehalten

Jetzt zum ABER: Mittelherkunftsnachweis. Sprich kannst du darlegen, dass du das rechtmäßige Eigentum (nicht Besitz!) an den BTC hast und diese mit Mitteln aus legalen Quellen erworben wurden?

Diesen Nachweis kannst du schwerlich bis gar nicht ohne Belege führen. Und hier ist das System inzwischen gnadenlos zu Ungunsten des Inhabers der Werte gestrickt. Im Zweifel: Werteeinziehung/Vermögensarrest, der inzwischen strafrechtlich aufgebohrt wurde, dass wenn der Zugriff auf die BTC nicht möglich ist (z.B. weil die Keys nicht mehr existieren oder nicht herausgegeben werden) auch ersatzweise Einziehung anderer Vermögenswerte (z.B. Haus, Aktiendepot etc.).

Aktuell ist die (ersatzweise) Einziehung allerdings an den Tatbestand einer nachgewiesenen rechtwidrigen Tat gebunden, so dass hier eine Vermutung oder Unterstellung einer illegalen (Mittel)-Herkunft alleine in der Regel nicht ausreichend sein dürfte: Ersatzeinziehung | Bedeutung & Erklärung | Legal Wiki

In dem konkreten Fall wäre auch gut argumentierbar, warum 10 BTC vor 10+ Jahren (belegbar über Verweilen auf der Adresse), keine Reichtümer in EUR waren, sondern wahrscheinlich eine plausible Geldsumme für einen Normalbürger bzw. für die jeweilige Person und ihr Einkommen und Stellung.

Doch hilft diese Annahme der relativen Plausibilität - ein paar Jahre in die Zukunft geschaut - noch wenn ein Staat jeden BTC in die Finger bekommen will etwa für den Aufbau einer eigenen BTC-Reserve? :man_shrugging:

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Das kommt auf den Fall an. Unter Umständen könnte das schon passieren.

Es gibt bisher einfach noch so wenige Fälle, in denen tatsächlich Bitcoin Gewinne erklärt werden und auch immer wieder geänderte BMF-Schreiben usw. das es da nicht wirklich eine in Stein gemeißelte Rechtslage oder Vorgehensweise gibt.

:index_pointing_up:So

Bis beispielsweise die Verkäufe aus Anfang 2026 versteuert werden müssen, vergeht noch so viel Zeit in der sich einfach alles nochmal ändern kann.

Ich verstehe aber auch, dass man jetzt schon gern wüsste, was die Konsequenzen aus dem jetzigen handeln sein werden.

Es ist echt schwierig.

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Reden wir von einem Unternehmen?

Bei Privatpersonen bin ich mir gerade nicht einmal sicher, ob es überhaupt Aufbewahrungspflichten gibt.

Aus dem Schneider ist man aber trotzdem nicht. Es ist eher so, dass es idR gut für dich ist, wenn du die Unterlagen noch hast.

Im Steuerrecht gibt es kaum solche Fälle.

Betrieblich werden Anschaffungskosten schon bei Anschaffung erklärt.

Und Privat sind Anschaffungen, wie Bitcoin auch, nach 1 Jahr steuerfrei. Deswegen kommt man garnicht in so eine Situation.

Was dem am nähesten kommen würde ist, wenn bei Aktien die Anschaffungsdaten von der Bank verloren gingen. In dem Fall arbeitet man idR mit Ersatzbemessungsgrundlagen, vereinfacht gesagt: man schätzt dann die Anschaffungskosten.

Schöne Übersicht zu Stichtagen, Fristen und zu dokumentierenden Angaben gibt’s hier - inhaltlich basierend auf dem Schreiben des BMF vom 05.03.2025: Neue BMF-Regelungen für Krypto ab 2025: Was Sie jetzt wissen müssen

Das hat dann nichts mehr direkt mit der eigentlichen Steuererklärung zu tun, bei der nur die Sachverhalte, die für die Berechnung der Steuer wichtig sind, interessieren.

Da geht es dann eher um Geldwäscheverdacht, vielleicht Steuerfahnung oder Zoll, da kann ich nicht viel dazu sagen.

Hab ich jetzt selbst noch nie im Zusammenhang mit Bitcoin mitbekommen, was aber nicht bedeutet, dass es nicht in Einzelfällen mit den genannten Behörden passiert.

im normalen Leben gibt es für den privaten keine Aufbewahrungspflichten, ausser im Bereich der mit Schwarzarbeit belasteten Zweige Bauwirtschaft - 2 Jahre. Das bedeutet jedoch nicht, dass damit auch ggf. Nachweispflichten entfallen würden(!).
Im Bereich wurde bisher davon ausgeganen, dass es 6 Jahre sein dürften, die letzten Schreiben haben es konkretisiert. 6 Jahre mit der Option auf 10 Jahre bei Hinweisen auf Unregelmässigkeiten.

@LeoS

Ich finde es super von Dir dass Du die Fragen hier aus dem Forum beantwortest.

Ich habe von meinem Steuerberater ein Informationsschreiben erhalten in dem auch Informationen zu „Krypotwährungen“ beinhaltet sind. Im Rahmen der Mitwirkungspflicht wird auf die Transparenz der Transaktionen aufmerksam gemacht. Also das man diese dem Finanzamt offen legen muss. Dazu habe folgende Fragen.

  1. Bei der Erklärung gebe doch erst mal nur meinen Gewinn an, der versteuert werden muss. Es muss doch erst auf Anforderung FA eine Auflistung oder ähnliches geliefert werden?

  2. Interessiert das FA, neben den Käufen und Verkäufen, auch Transfers wie zum Beispiel zwischen verschieden Wallets und der Börse? Wenn jemand schon einige Jahre mit Bitcoin zugange ist, kann das nämlich komplex werden.

Sorry blöde Frage, aber interessiert mich wirklich.

Warum braucht das Finanzamt 5 Monate für meine Steuererklärung, obwohl ich nur 4 Zahlen eintragen musste :sweat_smile:

Wahrscheinlich weil du nicht der einzige bist der eine Steuererklärung abgibt.

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Ich warte schon fast 1 Jahr auf den Bescheid für 2023 …

da liest man irgendwelchen :poop: in AfD-nahen Medien und glaubt es sofort und unreflektiert.

Für den „:poop:“ beabsichtige ich mich nicht zu entschuldigen.

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wenn bei deinem Bescheid eine Erstattung 13-stellig rauskommt, muss der Finanzminister erst ein Sondervermögen beantragen.:rofl:

Kommt doch aufd FA an, mit was sie noch im Rückstand sind durch Corona und Grundsteuer

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Die Steuererklärungen werden idR der Reihe nach bearbeitet. Wenn also kurz vor euch die Frist abgelaufen ist und viele ihre Steuererklärung abgegeben haben, kommen die auch vorher dran.

Durch Urlaub, Krankheit oder Fortbildungen kommt dann manchmal schon ein großer Rückstau zustande.

Wenn es so lang dauert darf man aber ruhig mal nach dem Bearbeitungsstand nachfragen, am besten freundlich und nicht aufdringlich, dann kommt man oft weiter.

So ungefähr. Nein, aber wenn es um hohe Erstattungen geht oder um ungewöhnliche Sachverhalte, müssen schon mehrere Bearbeiter oder Vorgesetzte drüber schauen, die dann vielleicht auch gerade krank sind, so kann sich das schon ziehen.

Ich habe es leider auch öfters erlebt, dass ein Bearbeiter sehr lange krank war und kein Personal für eine richtige Krankheitsvertretung da war. So hat der übrige Bearbeiter im Team schnell die doppelte oder dreifache Menge an Arbeit und schafft trotz Überstunden monatelang gerade noch so das Allerwichtigste.

Ja genau.

Ich würde aber trotzdem empfehlen, immer Unterlagen mitzuschicken, vor allem wenn man irgendetwas erstmalig erklärt oder es ungewöhnlich hohe Beträge sind.

Wenn keine Unterlagen da sind, müssen wir die oft anfordern, was dann u.U. auch etwas umfangreicher ausfallen kann.

Haben wir zumindest schon die wichtigsten Unterlagen da, haben wir schon eine bessere Argumentationsgrundlage unserem Chef gegenüber, den Fall ohne weitere Rückfragen abzuschließen.

Normal nicht. Wenn es aber für die Besterungsgrundlagen wichtig ist oder die Steuererklärung aus einem anderem Grund intensiv geprüft werden muss, dann kann so etwas theoretisch schon nötig sein.

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Werden die Erklärungen nicht automatisiert bearbeitet und nur bei Auffälligkeiten zum Sachbearbeiter ausgschleußt?
Zumindest hat es mir mein Steuerberater so erklärt.

Ok, aber da sollte eine tabelarische Auflistung (Ecxel) ausreichen.

Kannst Du vielleicht für „ungewöhnlich hohe Beträge“ Richtwerte in Euro nennen. Jeder interpretiert das hohe Beträge sicherlich etwas anders.

Ich konkretisiere: an der Stelle sollte tatsächlich einzig und alleine besser Vermögensarrest stehen und nicht auch Einziehung (denn diese setzt einen nachgewiesenen Straftatbestand und Verurteilung voraus).

Am Fakt vor allem ab 2021/2022/2023/2024 stark gestiegener/erhöhter Anzahl von Verdachtsmeldungen wegen Geldwäsche ändert das nichts. Diese führt häufig zu Vermögensarrrest (Account/Kontosperrung). Um die vorgeworfenen Tatbestände zu entkräften, sind Belege eine hilfreiche Sache.

Wenn über Vermögensarrest & Co. deiner Ansicht nach besonders AfD-nahe Medien berichten, so könnte ein sich Primärquellen bedienender Beobachter in dieser Sache eines feststellen: korrekte Berichterstattung. Und die wünsche ich mir von Medien ganz gleich von welcher Partei-Coleur sie (leider zunehmend) angehaucht sind.

Hier die Primärquelle der Jahresbericht der FIU (also der zuständigen Stelle/Einheit des deutschen Zolls) Zoll online - Startseite - FIU-Jahresbericht 2024

Wünsche gutes Reflektieren.

Hier ein Satz den die DATEV zum FIU Bericht 2024 zusammenfassend schreibt:

Der Jahresbericht enthält ferner Angaben zur Zahl der Fälle, in denen Sanktionen verhängt wurden. Strafbefehle erlassen oder Verurteilungen ausgesprochen wurden in ca. 0,61 % aller Verdachtsmeldungen, wobei nicht ausgeführt wird, in welcher Höhe diese waren. 96 % aller an die Staatsanwaltschaft abgegebenen Fälle wurden eingestellt. Die FIU betont, dass dies jedoch nicht bedeute, dass kein Ergebnis erzielt worden wäre. Die aus den Verfahren gewonnenen Informationen könnten auch für andere Zwecke (z. B. zur Verfolgung der Vortat) genutzt werden.

Die Methode gleicht also eher Schleppnetzfischen, etwas viel Beifang (“False Positives”). Und ein Großteils des Beifangs hat die Komplikationen aus eigener Tasche zu bezahlen (Anwaltskosten, Zeit, Vermögensschäden durch gesperrte Konten, durch kündigte Konten, Reputation etc.). Ich brauche keine Medien dafür, denn das habe ich am eigenen Leib erfahren und wünsche es auch dir nicht lieber @will0901

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