AMA: Ich arbeite beim Finanzamt

(Ich hatte hier bereits einen Post gemacht mit einer beantworteten Nachfrage meinerseits. Sind Gas Fees bei fehlgeschlagenen (failed) Krypto-Transaktionen steuerlich absetzbar? - #2 von will0901 )

Hallo!

ich handle privat (kein Gewerbe) mit Kryptowährungen und nutze dabei einen automatisierten Bot auf Solana, der teilweise sehr viele Transaktionen ausführt – ein Teil davon schlägt fehl (failed tx). Auch bei einer failed tx wird die Netzwerkgebühr (Gas Fee) fällig und in SOL bezahlt, obwohl der eigentlich beabsichtigte Trade/Swap nicht zustande kommt.

Meine Frage: Wie ist die Gas Fee einer failed tx steuerlich zu behandeln?

- Ist die Zahlung der Fee selbst als Veräußerung der dafür verwendeten SOL zu werten (§ 23 EStG), auch wenn die eigentliche Transaktion fehlgeschlagen ist?

- Falls ja: Ist dann nur die Differenz zwischen Anschaffungskosten der verwendeten SOL und deren Marktwert im Zeitpunkt der Fee-Zahlung relevant (Mini-Gewinn/-Verlust), unabhängig von der Höhe der Fee selbst?

- Die wichtigste Frage: Gibt es eine Möglichkeit, den Fee-Betrag als solchen (nicht nur den Kursunterschied) steuerlich als Verlust geltend zu machen, wenn kein „erfolgreicher“ Trade vorliegt, dessen Veräußerungsgewinn gemindert werden könnte?

Danke!