Sind Gas Fees bei fehlgeschlagenen (failed) Krypto-Transaktionen steuerlich absetzbar?

ich wurde sagen, ja, ist absetzbar.
Alternativ kannst du - zulässig - bei den Erwerbskosten gleich die Nebenkosten, zB. Fee aufschlagen, beim Verkauf vom Erlös abziehen und so verbuchen.

Aber, im letzten Schreiben der Finanzverwaltung heisst es, dass die Fee beim Verkauf von Werten, die ausserhalb der Haltefrist liegen, die Fee auch nicht steuerlich berücksichtigt werden kann.

Bezüglich der Fee als solches. Der Coin muss ja verkauft werden. Als Fee ist also komplett beim Trade angebbar, aber der Verkaufserlös (Gewinn/Verlust) Ist wie sonst auch steuerlich zu behandeln.

Der fehlgeschlagene Handel ist mM dem beabsichtigten zuzuschlagen.

Wenn Bedenken hast, rausziehen und bei sonstigen Angaben darauf hinweisen wie du behandelt hast.

Frage dazu, warum schlagen die Trades fehl?
Fehlkonfiguration? Trade, für den die nötigen Mittel nicht verfügbar sind?