AfD und Bitcoin?

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Da bin ich auch gespannt

Nazi war schon immer ein Kampfbegriff, auch bevor es Nationalsozialisten überhaupt gab und diese werden sich selbst wohl nie so bezeichnet haben.

Im "Illustrierten Lexikon der deutschen Umgangssprache " ist nachzulesen, die Verkürzung „Nazi“ habe sich anno 1903 auf den vom evangelischen Pfarrer Friedrich Naumann gegründeten Nationalsozialen Verein bezogen. Nach dem Pfarrer ist heute die FDP-nahe Stiftung benannt. Als erste bekannte Verwendung des Wortes Nationalsozialist wird in der Fachliteratur das Deutsche Adelsblatt von 1887 angegeben. „Fürst Bismarck der erste Nationalsozialist“ lautete dort eine Überschrift, die im Sinne einer Einheits-Nationalpartei zu verstehen ist.

Vor allem die Gegner Deutschlands haben den Begriff dann während des 2. WK etabliert.

Sorry, das ist totaler Quatsch.

Beschäftige dich mal mit deutscher Geschichte, speziell Nachkriegsgeschichte.

1948, 1949 war diesbezüglich nicht das deutsche Volk gefragt. Vielleicht hat dir schon mal jemand gesagt, dass damals die allierten Siegermächte das Sagen hatten.

Ein deutsches Verfassungsorgan im rechtlichen Sinne gab es nicht. Alle Entscheidungen der provisorischen Regierung standen unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Allierten.

Der auf der Herreninsel im Chiemsee erarbeitete Verfassungsentwurf wurde schlichtweg von den Allierten akzeptiert und vom Parlamentarischen Rat als Grundgesetz (nicht als Verfassung), verfassungsgleich in Kraft gesetzt. Der Vorbehalt durch ein Plebiszit galt für künftige Änderungen - explizit ausser der im GG verbotenen Abschaffung dieses GG (resp. Verfassung).

Übrigens, da hier immer wieder Plebiszite suf Bundesebene gefordert werden: Demokratie stärken - Vetorecht bei Gesetzen des Bundestages - Online-Petition

Werdet aktiv und schwabuliert nicht nur.

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Aber du hast ihm doch zugestimmt. Ihr sagt beide, dass die BRD keine Verfassung hat.

Oder wo hab ich falsch gelesen?

wen meinst?

Mich?

Wenn ja, ist deine Aussage Unsinn.

Das Grundgesetz hat Verfassungsrang. 1949 hat man von von der Bezeichnung Verfassung Abstand genommen, da nur die westlichen, also die von den westlichen Allierten kontrollierten Länder beteiligt waren und konnten, die sowjetisch besetzten, also die spätere DDR (und sonstige Ostgebiete, also Schlesien und Ostpreußen) nicht. Die “Verfassung” sollte auch diese miteinbeziehen. Mit dem Beitritt der ehemaligen DDR und Verzicht auf die anderen ehemaligen Ostgebiete hat sich diese Einschränkung aufgelöst.

Die Bennenung Grundgesetz ist und war immer schon ein Synonym für “Verfassung”. Die einzelnen Länder der Bundesrepublik hatten nie ein Grundgesetz, hatten sich immer eine Verfassung gegeben. Es gab nie ein Grundgesetzgericht, es gab immer ein Verfassungsgericht, es gab immer Verfassungsinstitutionen, die sich immer auf die als Grundgesetz bezeichnete Verfassung stützen und stützten.

”Immer” bezieht sich hier auf das seit 1949 bestehende Grundgesetz = Verfassung.

Das sind alles Fakten, die Herrn Doktor bekannt sein sollten, die er aber möglicherweise mit Absicht verdrehen will.

Zur Verfassungsgeschichte Deutschlands auch hier: Deutsches Reich – Wikipedia

auch een. manche - auch hier - der Meinung sind,Wikipedia sei eine Sammlung von Fakes.

Zur Geschichte des GG, seiner Grundlagen, Wirkung und Rechtskraft gibt es ganze Bibliotheken. Herr Doktor kann sich da ganz sicher kundig machen

Also der Focus erklärt dir das ein wenige anders…

https://praxistipps.focus.de/warum-hat-deutschland-keine-verfassung-das-grundgesetz-und-seine-geschichte_186558

Das Grundgesetz unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von einer klassischen Verfassung, erfüllt aber ähnliche Funktionen.

  • Während eine Verfassung das Ergebnis einer breiten Volksabstimmung ist, wurde das Grundgesetz von einem Parlamentarischen Rat ausgearbeitet und von den westlichen Besatzungsmächten genehmigt. Es basierte auf einem Konsens der Westmächte und der deutschen Politiker jener Zeit.

Vielleicht willst du ja auch Fakten verdrehen? ;)

Grundgesetz=/=Verfassung.

Ob beide dieselben Funktionen erfüllen ist ja unerheblich. Alleine der oben genannte Punkt, nämlich, dass die Verfassung durch eine Volksabstimmung zustande kommt und das GG eben nicht, macht den unterschiedlichen Charakter deutlich.

Was sich ja deutlich hier widerspiegelt:

  • Dies spiegelt sich in Artikel 146 Grundgesetz (GG) wider. Die Bestimmung legt fest, dass das Grundgesetz seine Gültigkeit verliert, wenn das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung eine neue Verfassung beschließt.

Also im GG selbst, steht, dass es keine Verfassung ist. Artikel 146:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Daraus kannst du nun möglicherweise folgendes schliessen. Entweder ist Deutschland noch nicht vollständig wiedervereinigt und hat seine Freiheit erlangt. ;) Oder man hat uns um eine Verfassung betrogen. ;)

(Oder du machst es dir einfach und erklärst den Focus zu irgendso einem rechtsextremen Reichsbürgerschwurblerblatt, was Fakten verdrehen will ;))

Wir können aber auch mal den bekannten Rechtsesoteriker und Schwurbler Theo Waigel zu Wort kommen lassen, was der zum Thema Wiedervereinigung zu sagen hat:

;)

„Damals“ war das alles eben noch Allgemeinwissen. Heute ist es ganz böser Nazi- und Schwurblershit.

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kann wieder nur sagen, ach Herr Doktor …

Davon abgesehen, Fokus ist auch nicht der Weissheit letzter Schluß, genau genommen Bild auf anderem Papier, nicht immer voll daneben, wie auch die Bild und bei Waigel unterstelle ich dir, dass du ihn (bewußt) falsch interpretierst.

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Wir werden den 146 noch sehr dringend benötigen…. ist auch meine Prognose.

In jungen Jahren, vor allem beim Schulunterricht zum GG, hatte ich den Eindruck, es sei perfekt. Dieser Eindruck sollte vermutlich auch vermittelt werden. Aber es hat Schwächen. Das Meiste kann vermutlich in einer Verfassung sogar so bleiben, aber nicht alles :slight_smile:

warum das so drin steht, habe ich beschrieben.

Die Option des Art. 146, wonach das GG durch eine in freier Selbstbestimmung beschlossene Verfassung abgelöst werden kann, bleibt auch nach der Wiedervereinigung ungeschmälert bestehen.

Bedeutet aber nicht, dass es/sie geändert werden muss.

Andererseits, ist zB die Verfassung der USA mit seinen zig Zusâtzen und hunderten Fallentscheidungen besser?

Ist die britische Verfassung nicht existent, da sie nicht verschriftlicht ist?

Gibt es Formvorschriften oder auch einfache Vorschriften, wie eine Verfassung formuliert und auszusehen hat?

Und zum Schluß, hatte Deutschland 1948, 1949 die Freiheit, eine Verfassung zu zu erarbeiten und beschließen .

Gab es in den über 75 Jahren einen Grund, eine neue Verfassung zu schaffen (bei der Wiedervereinigung, nur zur Erinnerung, sind die Länder der ehemaligen DDR der Verfassung, dem Grundgesetz der alten Bundesrepublik beigetreten).

Nochmals zur Erinnerung, 1949 war die Verfassung der Weimarer Republik immer noch gültig - sie wurde allerdings 1933 ff ignoriert, ausgesetzt.

Zum Rechtsstand Deutschlands gib es ein Verfassungsgerichturteil 1974 (?)

Es konnte natürlich sein, dass ihr der Meinung seid, dass die Bundesrepublik Deutschland deine GmbH sei und der Rechtsstand aus dem Kaiserreich gilt.

@Katja69, ja, wir wissen bereits, dass du die Fahigkeit hast, aus diversen Regelungen, Gesetzen etc , die dir passenden Rosinen rauszupicken und du das gerne tust :rofl:

Woher nimmst du, dass das eine Option sei?`

Da steht „verliert seine Gültigkeit“.

Da steht NICHT „kann seine Gültigkeit verlieren“.

Bist du Deutscher? Ich meine, ist deutsch deine Muttersprache? Ist nicht schlimm, wenn nicht, aber so langsam habe ich da meine Zweifel, denn dein Textverständnis lässt ziemlich oft zu wünschen übrig.

wo steht das, dass das. bedingungslos eintreten würde?

Das steckt implizit in der Form des Verbs „verliert“.

Offen ist, ob das Volk sich in freier Selbstbestimmung eine Verfassung gibt und damit das GG abgelöst wird.

Wenn das Volk das jedoch nicht tut, dann ist die Frage eben beantwortet ob es frei und selbstbestimmt ist.

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Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

ist das eingetreten?

Hast du einen Tag erlebt an dem das deutsche Volk sich in freier Selbstbestimmung eine Verfassung gegeben hat?

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lese einfach meinen ersten Post zum Thema.

Mir kommt so der Gedanke, dass mein Gegenüber noch in den Kindergarten geht.

So nebenbei, das GG ist jünger als ich