Herr Heil (oder einer seiner Mitarbeiter) hat heute auf meine Mail geantwortet, die ich ihm geschrieben habe, als es um die Diskussion zur Abschaffung der Jahresfrist in den Koalitionsverhandlungen ging. Die Antwort stimmt einen nicht besonders optimistisch:
Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre Nachricht zum Thema Besteuerung von Kryptowährungen.
Einkünfte aus Kryptowerten werden derzeit als „sonstige Einkünfte“ behandelt. Das bedeutet, dass die Einkünfte mit dem persönlichen Einkommensteuersatz des Anlegers versteuert werden. Veräußerungsgewinne sind nur innerhalb der Spekulationsfrist von 1 Jahr steuerpflichtig. Allerdings können auch Verluste nur innerhalb dieser Frist verrechnet werden.
Eine Behandlung von Kryptowerten als private Kapitaleinkünfte entspricht einer Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Sie hat für die Anleger Vor- und Nachteile. Einkünfte werden nicht mehr mit dem persönlichen Steuersatz, sondern mit dem i.d.R. niedrigeren Abgeltungsteuersatz besteuert. Veräußerungsgewinne sind unabhängig von Fristen steuerpflichtig. Allerdings können auch Verluste unabhängig von der Spekulationsfrist verrechnet werden. Andere Länder, wie Österreich, besteuern Einkünfte aus Kryptowerten bereits als Kapitaleinkünfte.
Die Behauptung, dass die geplante Änderung Investitionen in innovative Technologien erschwere, ist für mich nicht nachvollziehbar. Ist das Investment erfolgreich und wirft Gewinne ab, ist eine Versteuerung folgerichtig. Die Steuerfreiheit von Einkünften bei über Kryptowerten bezahlten Investitionen ist eine Verletzung des Prinzips der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Durch die Einstufung als Kapitaleinkünfte wird eine Besteuerungslücke geschlossen.
Die Argumentation, dass das hohe Risiko von Investitionen in innovative Technologien durch steuerliche Privilegien honoriert werden müsse, ist nicht überzeugend. Dem höheren Risiko stehen größere Gewinnchancen gegenüber. Außerdem führt eine Einstufung von Kryptowerten als Kapitaleinkünfte zu einer umfassenden Verlustverrechnung. Dies ist gerade für risikoreiche Investitionen ein entscheidender Vorteil.
Es ist richtig, gute Rahmenbedingungen für innovative Technologien zu schaffen. Dies sollte über gute Bildung, leistungsfähige Universitäten und Forschungseinrichtungen oder eine zielgenaue Forschungsförderung erfolgen. Steuerschlupflöcher für risikobereite Anleger sollten dazu nicht gehören.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil